BVerfG: Beschlagnahme der Kamera verstieß gegen Pressefreiheit

Die Versammlungs- und Pressefreihiet wurden am 2.6.2020 bei Demos für eine Verkehrswende durch die Polizei massiv eingeschränkt. Ein Journalist hat nun eine Verfassungsbeschwerde gewonnen.

WOB - Polizei schränkt Pressefreiheit ein. Polizist stellt sich vor meiner Kamera auf.
WOB - Polizei drängt Pressevertreter:innen zurück. Der Journalist, dessen Kamera beschlagnahmt wurde, steht links mit seinem Rad

Aktivist:innen demonstrierten am 2. Juni 2020 für eine Verkehrswende in Wolfsburg. Die Versammlungs- und Pressefreihiet wurden damals durch die Polizei massiv und möglicherweise in rechtswidriger Art und Weise eingeschränkt. Versammlungsteilnehmer:innen wurde am Demonstrieren auf der Starße gehindert und mit Platzverweisen belegt. Freie Pressevertreter:innen, die das Geschehen dokumentierten, erhielten Platzverweise. Einem Journalisten wurde zudem die Kamerausrüstung beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Er musste sich bis vor dem Bundesverfassungsgericht in einem einstweiligen Verfahren wehren, um diese zurück zu erhalten. Per Eilentscheidung vom 22. Oktober 2020 Az. 1 BvR 1949/20 hat das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe der Kamera nun verfügt. Polizei, Amts- und Landgericht haben gegen die Pressefreiheit verstoßen.

Zahlreiche Verfahren sind darüber hinaus vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Versammlungsteilnehmer:innen klagen gegen die Verletzung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.

Als Pressevertreterin haben ich ebenfalls Klage eingereicht. Gegen den für die gesamte Stadt erteilten Platzverweis und meine Überwachung durch die Polizei bis zum Bahnhof. Dadurch wurde freie Berichtserstattung unmöglich gemacht. Ich wehre mich zudem gegen ein gegen mich eingeleitetes Bußgeldverfahren wegen angeblichem Verstoß gegen Corona-Maßnahmen. Obwohl ich mich nichtmal im Polizeikessel befunden habe und lediglich das Geschehen mit der Kamera dokumentierte. Das Verfahren sehe ich ebenfalls als versuch der Polizei, freie Journalisten einzuschüchtern und an ihrer Arbeit zu hindern.

Ich habe ein Video zum Demonstrationstag vom 2. Juni 2020 veröffentlicht.

Ich dokumentiere die Erklärung des Kollegens zu der im Eilvervefahren gewonnen Verfassungsbeschwerde.

Pressemitteilung vom 24.10.2020

Der 2. Juni 2020 in Wolfsburg: Nach einer Demonstration, die per Auflage nur auf Geh- und Radwegen stattfinden durfte, sammelten sich knapp 20 Personen zu einer spontanen Versammlung, um gegen ein zeitgleich laufendes Gerichtsverfahren wegen der VW-Blockade im August 2019, drei erneute Verhaftungen und die Bevorzugung des Autoverkehrs zu protestieren. Mit Sprüchen wie „In Wolfsburg sind die Straßen den Autos gewidmet“ drängte ein großes Polizeiaufgebot die Demonstrant*innen von der Straße und kesselte sie auf dem Geh- und Radweg, der dadurch knapp zwei Stunden vollständig unbenutzbar war. Mehrere Journalist*innen filmten und fotografierten die rechtswidrige Verhinderung einer Kundgebung samt anschließender, mit dem Versammlungsrecht nicht in Einklang zu bringender Personalienkontrollen und Platzverweise. Während Mitarbeiter*innen lokaler Zeitungen brav den Anweisungen der Polizei folgten und viele rechtswidrige Handlungen nicht weiter dokumentierten, hielten zwei auswärtige Journalist*innen diese genau fest. Das missfiel der Polizeiführung. Der Journalistin Cecile Lecomte wurde ein Platzverweis erteilt. Sie wurde, zwecks Überwachung der Abreise, bis zum Bahnhof von Polizei begleitet. Der Journalist Jörg Bergstedt wurde hingegen sogar festgenommen. Die Polizei beschlagnahmte Datenträger und Kamera mit der Behauptung, das Aufnehmen von Polizeihandlungen sei eine Straftat. Widersprüche beim Amts- und Landgericht bleiben erfolglos. Daraufhin reichte der so um sein Arbeitsmaterial Gebrachte Beschwerde beim Verfassungsgericht ein und hatte jetzt Erfolg. Die Staatsanwaltschaft muss die Geräte und die Daten des Journalisten herausrücken.

Das Verfassungsgericht rügt in seiner Entscheidung sehr deutlich, dass die entscheidenden Gerichte das Grundrecht der Pressefreiheit nicht berücksichtigt hätten. „Die amtsgerichtlichen Beschlüsse nehmen die in Rede stehende Pressefreiheit nicht in den Blick“, geißeln die Karlsruher Richter*innen eine völlige Grundrechtsblindheit des seltsamerweise in Braunschweig abgelaufenen, erstinstanzlichen Verfahrens.* Die zweite Ebene machte des kaum besser. Zwar heißt es in dem Beschluss: „Erstmals das Landgericht erkennt in seiner Beschwerdeentscheidung, dass die Pressefreiheit einschlägig ist.“ Doch dann würde das Landgericht Braunschweig die Geltung von Grundrechten im Verdachtsfall von Straftaten verneinen: „Es nimmt sich mit seiner Argumentation, strafprozessuale Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der möglichen Begehung einer Straftat vorgenommen würden, beeinträchtigten die Pressefreiheit (von vornherein) nicht, indes die Möglichkeit, die gebotene Abwägung durchzuführen.“ Zudem hätte „das Landgericht seine Feststellung, die Beschlagnahme der Kamera sei weiterhin erforderlich um die Straftat nach § 201 StGB beweisen zu können, nicht nachvollziehbar begründet.“

Mit der Eilentscheidung des Verfassungsgerichts – das Hauptverfahren folgt später – ist eine erste Auseinandersetzung um die Polizeiübergriffe und den Kessel vom 2. Juni entschieden. Etliche weitere Verfahren laufen. So haben fast alle Betroffenen Klagen gegen die Verhinderung einer Versammlung beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Außerdem erließ die Stadt Wolfsburg Bußgeldentscheide nach der Corona-Verordnung, weil die durch den Polizeikessel zusammengedrängten Menschen eine nicht genehmigte Ansammlung dargestellt hätten. „Hier decken sich mehrere Behörden gegenseitig, um in der VW-Stadt jede kleinste Kritik am Auto zu unterdrücken“, äußerte sich Jörg Bergstedt nach dem Verfassungsgerichtsspruch. Er hofft, durch weitere Gerichtsentscheidungen das Grundrecht auf Versammlungen auch für Wolfsburg erkämpfen zu können. „Der Protest gegen Klimawandel, Flächenverbrauch, Lärm, neun Tote und 1053 Verletzte pro Tag muss gerade dort stattfinden dürfen, wo das Auto seine Hochburgen hat – und zwar nicht nur abgedrängt auf Fuß- und Radwege!“

* Die gesamten Abläufe und Links zu den Dokumenten stehen auf https://blockvw.siehe.website.

* Verfassungsbeschluss als PDF: http://www.projektwerkstatt.de/media/text/verkehr_download_bverfgentscheid.pdf

* Bericht der Journalistin Cecile Lecomte: http://youtu.be/f9HsMEiI5Yo

Nach wie vor nicht geklärt ist, wieso überhaupt das Amtsgericht Braunschweig sich für zuständig erklärte. Die Handlung und damit die behauptete Straftat geschahen unzweifelhaft mitten in Wolfsburg. Die Stadt verfügt über ein eigenes Amtsgericht mit Strafabteilung. Kein Gericht, auch die angerufenen höheren Instanzen, habe die Rüge der falschen Zuständigkeit aufgegriffen.

Diese Presseinformation wurde aus der Projektwerkstatt in Saasen heraus verschickt. Die Projektwerkstatt ist eine offene Aktionsplattform und der Name des Hauses. Sie ist keine politische Gruppe, d.h. obige Presseinformation ist nicht Meinung « der » Projektwerkstatt, sondern hier und anderswo aktiver Menschen, die die Plattform nutzen.