Im Dezember berichtete ich in einem Artikel für die Zeitschrift GWR über die Schmutzigen Trick von Atomkonzernen und Politik in Sache Atomausstieg und Endlagerung. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten « Atomausstieg ». Der Verdacht liegt nahe, dass die Regierenden an einem sauberen Gesetz und einen echten Atomausstieg kein Interesse hatten und deshalb bewusst Schlupflöscher für die Klagen der Atomkonzerne offen gelassen haben. Um sich in der Öffentlichkeit als Atomkraftgegner*innen zu präsentieren ohne das Gesetz vollständig umsetzen zu müssen: « Wir haben es versucht, aber sehen Sie, es ist nicht möglich, das Gericht hat das Gesetzt gekippt ». Der „Ausstiegsbeschluss“ von 2011 war nicht Folge der Überzeugung der verantwortlichen Politiker*innen, sondern des Drucks der Straße.
Die Tatsache, dass wenige Monate vor Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes 2011, die Regierung im Dezember 2010 eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken beschlossen hatte, ist ein guter Beleg dafür. Hier wurde auch gepfuscht, um Akzeptanz für das Gesetz zu schaffen. Im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung und zur Einmal-Zahlung der Konzerne in ein Atommüll-Fond wurde eine Brennelementesteuer eingeführt.
Die Steuer wurde mit dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun gekippt und man darf sich fragen, ob hier nicht absichtlich ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet wurde. Um den Anschein zu erwecken, man tue nicht nur der Atomlobby einen Gefallen und die Gemüter zu beruhigen: « Siehst du, die Konzerne zahlen doch für ihren Mist. » In Wirklichkeit wurde von Beginn an damit gerechnet, dass die Brennelementesteuer keinen Bestand haben würde und die Konzerne das Geld zurück erhalten würden.
Im Dezember berichtete ich in einem Artikel für die Zeitschrift GWR über die Schmutzigen Trick von Atomkonzernen und Politik in Sache Atomausstieg und Endlagerung. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten « Atomausstieg ». Der Verdacht liegt nahe, dass die Regierenden an einem sauberen Gesetz und einen echten Atomausstieg kein Interesse hatten und deshalb bewusst Schlupflöscher für die Klagen der Atomkonzerne offen gelassen haben. Um sich in der Öffentlichkeit als Atomkraftgegner*innen zu präsentieren ohne das Gesetz vollständig umsetzen zu müssen: « Wir haben es versucht, aber sehen Sie, es ist nicht möglich, das Gericht hat das Gesetzt gekippt ». Der „Ausstiegsbeschluss“ von 2011 war nicht Folge der Überzeugung der verantwortlichen Politiker*innen, sondern des Drucks der Straße.
Die Tatsache, dass wenige Monate vor Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes 2011, die Regierung im Dezember 2010 eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken beschlossen hatte, ist ein guter Beleg dafür. Hier wurde auch gepfuscht, um Akzeptanz für das Gesetz zu schaffen. Im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung und zur Einmal-Zahlung der Konzerne in ein Atommüll-Fond wurde eine Brennelementesteuer eingeführt.
Die Steuer wurde mit dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun gekippt und man darf sich fragen, ob hier nicht absichtlich ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet wurde. Um den Anschein zu erwecken, man tue nicht nur der Atomlobby einen Gefallen und die Gemüter zu beruhigen: « Siehst du, die Konzerne zahlen doch für ihren Mist. » In Wirklichkeit wurde von Beginn an damit gerechnet, dass die Brennelementesteuer keinen Bestand haben würde und die Konzerne das Geld zurück erhalten würden.
Continuer la lecture de « Brennelementesteuer: organisierte Unverantwortlichkeit »