Ich habe im August über einen mehr als fragwürdigen Rausschmiss aus einem ICE berichtet. Die Geschichte geht weiter. Es ist absurd, skurill, willkürlich, ableistisch
Die Bundespolizei schickt mir eine Rechnung für den ach so rheuma- behindertengerechten ICE Ausstieg im Auftag von DB-findet-Rollstuhlfahrerin-unkooperativ. Von mir nicht bestellter « Service » soll 82€ kosten.
« Unmittelbarer Zwang » heißt die Gewalt, weil die Rollstuhlfahrerin nicht aufgestanden ist, den Zug nicht verlassen hat. Mobilitätsservice mit Ausstiegshilfe für Rollstuhlnutzerin war natürlich nicht da… Mein Rollstuhl kann keine Treppen überwinden, aber egal… Logik ist scheinbar weder Stärke von DB und Polizei. Oder: sie scheren sich darum dass sie Menschen diskriminieren.
Und ob es die Rache der Polizei fürs öffentlich machen des Vorfalls und die Unterlassungserklärung zu ihrer Fake News zum Fall ist? Sie hatte mir unterstellt, mit den Rauswurd, « bilder für eine Kampagne » (welche auch immer…) produzieren zu wollen, implizit also gesagt, ich habe den Rauswurd absichtlich verursacht. Diese Aussage musste sie inzwischen gegenüber der Presse korrigieren – nur das lesen die Leute nicht mehr nachträglich ich weiß, Polizei hat mir Fake News ihr Ziel erreicht. Die Polizei hat jedenfalls die Unterlassungserklärung meines Anwaltes unterschrieben und die Anwaltskosten bezahlen müssen, das sind ein paar Hunder Euro mehr als der Gebührenbescheid… aber tja zahlen die Verantwortlichen nicht persönlich…
Die Bundespolizei hatte auch behauptet, der Polizeieinsatz sei rechtsmäßig gewesen. Werden wir sehen, das ist eine Behauptung ziemlich ins Blaue hinein. Das bezweifele ich sehr.Das wird wohl vor Gericht kommen, wenn die Bundespolizei auf ihren Gebührenbescheid besteht, denn wenn ich klage, kommt es auf die rechtsmäßigkeit der Polizeimaßnahmen, ob der Bescheid zulässig ist, spricht das muss überprüft werden. Ich kann dann sicherlich meine Liste PMPK erweitern (Politisch motivierte Polizeikriminalität, in Anlehnung an polizeilichen Datenbanken). Denn man kennt sich. Einige Klagen habe ich gegen die Bundespolizei Nord laufen, zb gegen eine « Ausschreibung zur Fahndung » polizeipräventiver Natur, gegen eine Überwachung rund um die Uhr beim Castor 2020 nach Biblis (antiatom), das ist vorm VG Hannover anhängig, eine weitere Klage gegen die Bundespolizei Bund vorm VG Potsdam gegen ihre Weigerung, mit vollständige Ausgḱunft über bei der Behörde zu meiner Person gespeicherten Daten, zu erteilen.
Spoiler: Eine Anhörung, die im Schreiben erwähnt wird, hab ich nie erhalten. Aber was ich hier zu sagen hätte würde die Polizei eh nicht hören wollen, rechtliches Gehör gibt für Scheinrechtsstaatlichkeit nur auf dem Papier.
Widerspruch und Antrag auf Akteneinsicht sind raus. Letzte Wort ist sicher nicht gesprochen!
Ich habe neulich als ich mal wieder mit ICE T gereist bin (und Schaffner war da nett…) den « Rollstuhl » Platz ausgemessen. 38cm breit ist der, großzügig (gegen meinen Willen, war nicht meine Wunschverbindung sondern die, die mir der Mobilitätsservice rein drückte) mit etwas Schräge kommt man auf 45cm… mein Rollstuhl ist 63cm breit. Suche den Fehler! BarriereBahn!
In der kommenden Printausgabe der Monatszeitschrift Graswurzelrevolution
November 2022 gibt es ein langes Interview zu dieser Geschichte.
Und ein spannender Schwerpunkt zu Barrieren, Inklusion, Ableismus und politisches Engagement, mit verschiedenen Autor*innen, erwartet euch in der Ausgabe.
Auszug aus dem Widerspruch:
Mein Zeichen: No-access-No-peace-fight-Ableism 10/2022 (Stets angeben!)
Widerspruchsschreiben
1) hiermit lege ich gegen den Gebührenbescheid vom XXXX
WIDERSPRUCH ein.
2) Für eine rechtswidrige ableistische Maßnahme zahle ich nicht. Rechnung können Sie gern an die DB, die ihrer Verpflichtung nach Gewährung von Barrierefreiheit nicht nachkommt, schicken.
3) Zweck Begründung beantrage ich AKTENEINSICHT in Form einer Übersendung einer Kopie nach Lüneburg.
4) Belegen Sie bitte, wann ein Anhörungsschreiben verschickt worden sein soll und wann dieses angekommen sein soll. Ich habe eine Anhörung NIE erhalten. Ich beantrage deshalb die Rücknahme des Gebührenbescheides für eine Neu-Entscheidung nach erfolgter Anhörung (und Akteneinsicht). Nicht dass ich daran glaube, dass rechtliches Gehör bei Ihrer Behörde einen hohen Stellenwert hat… aber es bleibt sonst ja nicht viel übrig in diesem Verfahren um mindestens den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu vermitteln.
5) Sollten Sie ihren Gebührenbescheid nicht zurück nehmen: ich beantrage aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.
6) Erläutern Sie bitte inwiefern Beamt*innen der Bundespolizei zu Ableismus geschult werden.
7) Es wird zudem bestritten, dass eine Personalienfeststellung vor Ort überhaupt erfolgt ist. Meine Personalien sind bekannt, weil ich das ableistische Handel von Bahn und Polizei öffentlich machte. Und dazu stehe ich. […]
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung