Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (
Bericht)
Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schiffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als Zuschauer mitverfolgten. Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“.
Der zuständige Richter sprach ein ungewöhnliches Urteil:
„Es ist sozial wichtig, was Sie tun und vollkommen nachvollziehbar, kann vieles von dem unterschreiben, was Sie hier vorgetragen haben. Aber Sie treten hier auf, als ob die Justiz der Feind wäre. Ich bin enttäuscht davon, dass Sie keine Aussage gemacht haben und nicht zu dem stehen, was sie gemacht haben. Es ist ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt, die der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei sind. […] Ich hoffe, dass Sie vielleicht nach diesem Verfahren, vielleicht nicht von ihrem Feindbild Staat abrücken, das wäre vielleicht etwas vermessen, aber zumindest darüber nachdenken. Die Geldbußen sind ausreichend, sie sind mehr ein symbolischer Ausdruck.“
2 Jahre nach dem besagten Urteil habe ich nun Post von Richter Tebbe erhalten. Weil ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro trotz Aufforderung und Besuch vom Gerichtsvollzieher nicht bezahlt habe, beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung von „Erzwingungshaft“ um mich dazu zu bewegen, zu bezahlen.
Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (
Bericht)
Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schiffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als Zuschauer mitverfolgten. Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“.
Der zuständige Richter sprach ein ungewöhnliches Urteil:
„Es ist sozial wichtig, was Sie tun und vollkommen nachvollziehbar, kann vieles von dem unterschreiben, was Sie hier vorgetragen haben. Aber Sie treten hier auf, als ob die Justiz der Feind wäre. Ich bin enttäuscht davon, dass Sie keine Aussage gemacht haben und nicht zu dem stehen, was sie gemacht haben. Es ist ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt, die der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei sind. […] Ich hoffe, dass Sie vielleicht nach diesem Verfahren, vielleicht nicht von ihrem Feindbild Staat abrücken, das wäre vielleicht etwas vermessen, aber zumindest darüber nachdenken. Die Geldbußen sind ausreichend, sie sind mehr ein symbolischer Ausdruck.“
2 Jahre nach dem besagten Urteil habe ich nun Post von Richter Tebbe erhalten. Weil ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro trotz Aufforderung und Besuch vom Gerichtsvollzieher nicht bezahlt habe, beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung von „Erzwingungshaft“ um mich dazu zu bewegen, zu bezahlen.
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