Am gestrigen Tag stiegen Robin Wood Aktivist*innen der Großbäckerei-Firma BackWerk auf’s Dach. Eine gelungene Aktion. Die Großbäckerei ist eine der wenigen Firmen, die trotz Aufforderungen durch Robin Wood und der aktuellen gesellschaftlichen Debatte um Wegwerfbecher und die Verschwendung von Ressourcen wie Papier ihren Kunden keinerlei Möglichkeit einräumt, das eigene mitgebrachte Geschirr zu nutzen. Selbst die größeren bekannten Fastfoodketten bieten inzwischen ihren Kunden an, den mitgebrachten Becher zu nutzen. Fastfood finde ich natürlich auch ohne Wegwerfbecher aus anderen Gründen nach wie vor untragbar. Die gestrigen Aktion zielte auf nur einen Aspekt der Konsumgesellschaft. Sie hat ihren – auch wenn so bescheidenen – Ziel erreicht: Die Firma BackWerk, die bislang die Forderungen ignorierte, hat reagiert und Robin Wood eine Antwort geschickt – es dürfte in absehbare Zukunft Änderungen geben. Die Aktion wurde durch das ZDF, dass eine Doku, die 2017 ausgestrahlt wird dreht, begleitet. Im Folgenden übernehme ich die Presse Mitteilung von Robin Wood, die Bilder sind von Robin Wood – außer die Bilder aus der Luft, die sind vom Eichhörnchen.
Am gestrigen Tag stiegen Robin Wood Aktivist*innen der Großbäckerei-Firma BackWerk auf’s Dach. Eine gelungene Aktion. Die Großbäckerei ist eine der wenigen Firmen, die trotz Aufforderungen durch Robin Wood und der aktuellen gesellschaftlichen Debatte um Wegwerfbecher und die Verschwendung von Ressourcen wie Papier ihren Kunden keinerlei Möglichkeit einräumt, das eigene mitgebrachte Geschirr zu nutzen. Selbst die größeren bekannten Fastfoodketten bieten inzwischen ihren Kunden an, den mitgebrachten Becher zu nutzen. Fastfood finde ich natürlich auch ohne Wegwerfbecher aus anderen Gründen nach wie vor untragbar. Die gestrigen Aktion zielte auf nur einen Aspekt der Konsumgesellschaft. Sie hat ihren – auch wenn so bescheidenen – Ziel erreicht: Die Firma BackWerk, die bislang die Forderungen ignorierte, hat reagiert und Robin Wood eine Antwort geschickt – es dürfte in absehbare Zukunft Änderungen geben. Die Aktion wurde durch das ZDF, dass eine Doku, die 2017 ausgestrahlt wird dreht, begleitet. Im Folgenden übernehme ich die Presse Mitteilung von Robin Wood, die Bilder sind von Robin Wood – außer die Bilder aus der Luft, die sind vom Eichhörnchen.
Vattenfall lud am gestrigen Tag anlässlich der Langen Nacht der Industrie angemeldete Gäste zur Besichtigung eines „der umweltfreundlichsten Kohlekarftwerkes Europas“ in Hamburg Moorburg – und bekam unangemeldeten Besuch. Drei Robin Wood Aktivist*innen erklommen ein Strommast und teilten Vattenfall mit, was sie vom Mär der « umweltfreundlichen Kohlekraft » halten: Saubere Kohle ist eine dreckige Lüge.
Vattenfall lud am gestrigen Tag anlässlich der Langen Nacht der Industrie angemeldete Gäste zur Besichtigung eines „der umweltfreundlichsten Kohlekarftwerkes Europas“ in Hamburg Moorburg – und bekam unangemeldeten Besuch. Drei Robin Wood Aktivist*innen erklommen ein Strommast und teilten Vattenfall mit, was sie vom Mär der « umweltfreundlichen Kohlekraft » halten: Saubere Kohle ist eine dreckige Lüge.
In luftiger Höhe unterstützten ROBIN WOOD-Aktivist*innen am 2. November 2016 eine Protestkundgebung am Forschungszentrum Jülich. Dort lagern 152 Castoren seit Juli 2014 illegal in einem Zwischenlager. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Derzeit wird die Verschiebung der Castoren an andere Standorte geplant. Damit wird eine Lösung für das Atommüllproblem vorgegaukelt. Zumindest im Wahljahr « Die Atommüllproduzenten wollen sich aus ihrer Verantwortung stehlen! Ob Jülich, Ahaus oder USA: Der Atommüll ist nirgendwo sicher! Nur der entschlossene Widerstand von unten kann der wahnsinnigen und gefährlichen Produktion und Verschiebung von Atommüll ein Ende setzen“, so Cécile Lecomte, eine der anwesenden Robin Wood Aktivist*innen.
(Bilder-Quelle: Tim Christensen, Robin Wood)
In luftiger Höhe unterstützten ROBIN WOOD-Aktivist*innen am 2. November 2016 eine Protestkundgebung am Forschungszentrum Jülich. Dort lagern 152 Castoren seit Juli 2014 illegal in einem Zwischenlager. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Derzeit wird die Verschiebung der Castoren an andere Standorte geplant. Damit wird eine Lösung für das Atommüllproblem vorgegaukelt. Zumindest im Wahljahr « Die Atommüllproduzenten wollen sich aus ihrer Verantwortung stehlen! Ob Jülich, Ahaus oder USA: Der Atommüll ist nirgendwo sicher! Nur der entschlossene Widerstand von unten kann der wahnsinnigen und gefährlichen Produktion und Verschiebung von Atommüll ein Ende setzen“, so Cécile Lecomte, eine der anwesenden Robin Wood Aktivist*innen.
Luftige Demonstration vergangene Nacht gegen einen Uranzug in Buchholz. Das Uran kommt aus Namibia, wurde nach Hamburg mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS Namen « Bright Sky » verschifft und bei der Uranumschlagfirma C.Steinweg gelöscht und auf einem Zug verladen. Die angekündigten Mahnwachen im Rahmen der Aktionstage gegen Urantransporte im Hamburger Hafen haben wohl die Atomtransporte Verantwortlichen dazu bewogen, die Zugabfahrt um ca. 6 Stunden vorzuverlegen. Der Protest sollten umgegangen werden – der Plan der Polizei ging jedoch nicht auf. Aktivist*innen spührten den Zug auf. Der Zug fuhr anschließend Fahrplanmäßig und mit großer polizeilichen Begleitung aus Maschen gegen Mitternacht los – und musste kurz vor Buchholz stoppen. Als sie vom Zugstopp erfuhren, seilten sie zwei Aktivist*innen von einer Fußgängerbrücke am Bahnhof mit einem Banner « Don’t nuke the climate » ab, die Weiterfahrt des Zuges verzögerte sich um ca. 4 Stunden. Die Beteiligten blicken auf eine erfolreiche Aktion zurück: durch die Aktion konnten sie die Öffentlichkeit über die Transporte informieren und ihre Entschlossenheit im Kampf gegen die Atomkraft zeigen.
Luftige Demonstration vergangene Nacht gegen einen Uranzug in Buchholz. Das Uran kommt aus Namibia, wurde nach Hamburg mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS Namen « Bright Sky » verschifft und bei der Uranumschlagfirma C.Steinweg gelöscht und auf einem Zug verladen. Die angekündigten Mahnwachen im Rahmen der Aktionstage gegen Urantransporte im Hamburger Hafen haben wohl die Atomtransporte Verantwortlichen dazu bewogen, die Zugabfahrt um ca. 6 Stunden vorzuverlegen. Der Protest sollten umgegangen werden – der Plan der Polizei ging jedoch nicht auf. Aktivist*innen spührten den Zug auf. Der Zug fuhr anschließend Fahrplanmäßig und mit großer polizeilichen Begleitung aus Maschen gegen Mitternacht los – und musste kurz vor Buchholz stoppen. Als sie vom Zugstopp erfuhren, seilten sie zwei Aktivist*innen von einer Fußgängerbrücke am Bahnhof mit einem Banner « Don’t nuke the climate » ab, die Weiterfahrt des Zuges verzögerte sich um ca. 4 Stunden. Die Beteiligten blicken auf eine erfolreiche Aktion zurück: durch die Aktion konnten sie die Öffentlichkeit über die Transporte informieren und ihre Entschlossenheit im Kampf gegen die Atomkraft zeigen.
4 AktivistInnen sind am Mittwoch den 2.12.15 im Arche de la Défense in Paris hoch geklettert und haben kleine Handbanner « Stop EPR » und « Dont nuke the climate » gezeigt. Ihren großen Banner konnten die AktivistInnen nicht entrollen, da die Polizei der Meinung war, die aktuellen Antiterror-Notstandgesetze würde öffentliche Meinungsäußerungen verbieten. Sie sind dem Polizeistatt aber trotzdem ordentlich an der Nase herum getanzt. Sie sind trotz der extrem hohen Polizeipräsenz hoch gekommen.
Die PassantInnen reagierten aufgeschlossen auf die Flyer der Aktionsgruppe die sich « Degrowth climber » genannte hatte ; 400 Flyer wurden verteilt. Die Aktion fand ein großes Echo in der französischen Presse. Die 4 AktivistInnen wurden aus 15 bis 30 Meter Höhe durch 20 Poliziekletterer von poltizeilichen Bergrettung und einem Pariser Antiterror Dachkommando geräumt. Die Bergretter sind wegen dem von der französischen Regierung verkündeten 3 monatigen Notstande in Paris in Bereitschaft. Über Hundert Polizisten und Militärs waren am Einsatz gegen die 4 ÖkoaktivistInnen beteiligt. Die Aktion war ein wichtiges Zeichen gegen die COP21 in Paris und ihre Pseudolösungen gegen den Klimawandel – und auf Grund der aktuellen Umständen in Frankreich gegen die Noststand-Willkürgesetze mit der die Regierung die Zivilgesellschaft und insbesondere die Menschen die ihre Meinung klar un öffentlich wahrnehmbar kund tun wollen, verstummen lassen will!
4 AktivistInnen sind am Mittwoch den 2.12.15 im Arche de la Défense in Paris hoch geklettert und haben kleine Handbanner « Stop EPR » und « Dont nuke the climate » gezeigt. Ihren großen Banner konnten die AktivistInnen nicht entrollen, da die Polizei der Meinung war, die aktuellen Antiterror-Notstandgesetze würde öffentliche Meinungsäußerungen verbieten. Sie sind dem Polizeistatt aber trotzdem ordentlich an der Nase herum getanzt. Sie sind trotz der extrem hohen Polizeipräsenz hoch gekommen.
Die PassantInnen reagierten aufgeschlossen auf die Flyer der Aktionsgruppe die sich « Degrowth climber » genannte hatte ; 400 Flyer wurden verteilt. Die Aktion fand ein großes Echo in der französischen Presse. Die 4 AktivistInnen wurden aus 15 bis 30 Meter Höhe durch 20 Poliziekletterer von poltizeilichen Bergrettung und einem Pariser Antiterror Dachkommando geräumt. Die Bergretter sind wegen dem von der französischen Regierung verkündeten 3 monatigen Notstande in Paris in Bereitschaft. Über Hundert Polizisten und Militärs waren am Einsatz gegen die 4 ÖkoaktivistInnen beteiligt. Die Aktion war ein wichtiges Zeichen gegen die COP21 in Paris und ihre Pseudolösungen gegen den Klimawandel – und auf Grund der aktuellen Umständen in Frankreich gegen die Noststand-Willkürgesetze mit der die Regierung die Zivilgesellschaft und insbesondere die Menschen die ihre Meinung klar un öffentlich wahrnehmbar kund tun wollen, verstummen lassen will!
Vattenfall hat sein neues Kohlekraftwerk am 19.11.2015 eingeweiht. Das Kohlekraftwerk läuft schon seit wenigen Monaten, doch Vattenfall steht auf Inszenierung. Der Konzern hatte Presse und Politik ; für Einweihung eingeladen ; un dies knapp zwei Wochen vor dem Beginn der COP21 in Paris. UmweltaktivistInnen war nicht eingeladen, haben aber vom Termin Wind bekommen und vor dem Kraftwerk demonstriert. UmweltschützerInnen von Robin Wood und BUND waren dabei. KletteraktivistInnen von Robin Wood entrollten trotz Windböen in Sturmstärke einen großen Banner auf einem Strommast vor dem Kraftwerk. Na eben: sie haben demonstriert dass Windkraft eine gute Alternative zu Kohlekraft ist! Ausgerechnet am Einweihungstag war das Kohlekraftwerk aus… weil die Windkraft die Energienetze schon voll auslastete.
Vattenfall hat sein neues Kohlekraftwerk am 19.11.2015 eingeweiht. Das Kohlekraftwerk läuft schon seit wenigen Monaten, doch Vattenfall steht auf Inszenierung. Der Konzern hatte Presse und Politik ; für Einweihung eingeladen ; un dies knapp zwei Wochen vor dem Beginn der COP21 in Paris. UmweltaktivistInnen war nicht eingeladen, haben aber vom Termin Wind bekommen und vor dem Kraftwerk demonstriert. UmweltschützerInnen von Robin Wood und BUND waren dabei. KletteraktivistInnen von Robin Wood entrollten trotz Windböen in Sturmstärke einen großen Banner auf einem Strommast vor dem Kraftwerk. Na eben: sie haben demonstriert dass Windkraft eine gute Alternative zu Kohlekraft ist! Ausgerechnet am Einweihungstag war das Kohlekraftwerk aus… weil die Windkraft die Energienetze schon voll auslastete.
Kletteraktion von ROBIN WOOD gegen Exxon Mobile und Fracking am heutigen Tag in Hamburg. Ich gebe die Pressemitteilung von ROBIN WOOD wieder.
ROBIN WOOD steigt Fracking-Lobby aufs Dach / Protest gegen Gasförderer Exxon Mobil in Hamburg
Zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen seilten sich heute Vormittag vom Dach des Firmensitzes der Europa-Zentrale von Exxon Mobil in Hamburg ab. An der Fassade entrollten sie ein Banner mit der Aufschrift: „Exxon Morbid empfiehlt Fracking. Wir sagen Nein!“ Sie protestieren damit gegen die Fracking-Projekte des Unternehmens und seine Lobbyarbeit für die Genehmigung dieser Technologie zur Schiefergasförderung in Deutschland. ROBIN WOOD fordert von Exxon Mobil, sämtliche Fracking-Projekte zu stoppen. Darüber hinaus setzt sich die Umweltorganisation dafür ein, Fracking gesetzlich zu verbieten.
Kletteraktion von ROBIN WOOD gegen Exxon Mobile und Fracking am heutigen Tag in Hamburg. Ich gebe die Pressemitteilung von ROBIN WOOD wieder.
ROBIN WOOD steigt Fracking-Lobby aufs Dach / Protest gegen Gasförderer Exxon Mobil in Hamburg
Zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen seilten sich heute Vormittag vom Dach des Firmensitzes der Europa-Zentrale von Exxon Mobil in Hamburg ab. An der Fassade entrollten sie ein Banner mit der Aufschrift: „Exxon Morbid empfiehlt Fracking. Wir sagen Nein!“ Sie protestieren damit gegen die Fracking-Projekte des Unternehmens und seine Lobbyarbeit für die Genehmigung dieser Technologie zur Schiefergasförderung in Deutschland. ROBIN WOOD fordert von Exxon Mobil, sämtliche Fracking-Projekte zu stoppen. Darüber hinaus setzt sich die Umweltorganisation dafür ein, Fracking gesetzlich zu verbieten. Continuer la lecture de « Der Fracking-Lobby auf's Dach geklettert! »
Ich kann meine Datei Politisch-Motivierte-Polizeikriminalität um einen Fall erweitern. Es geht dieses mal um eine Ingewahrsamnahme in Essen im Jahr 2012. Die Polizei war der Meinung, sie dürfe Menschen, die auf einer Demonstration ihre Meinung mittels Transparent in einem Baum Kund zu wollen, gewaltsam aus der Versammlung herausziehen und einen Platzverweis erteilen. Baumklettern mit Transparent sei eine grobe Störung und würde sowohl die eigene Versammlung als auch die Hauptversammlung von EON gefährden.
In Folge dieser rechtswidrigen Polizeihandlung stand ich wegen Widerstand
und Körperverletzung (mini Schürfwunde eines Polizeibeamten, die irgendwann
während der Festnahme entstanden sein soll) vor Gericht . Die
Verletzungen, die die Polizei mir zufügte, wurden natürlich niemals Gegensand
einer Anklage – obwohl ich wegen der brutalen Festnahme wegen
Kreislaufzusammenbruch ins Krankenhaus musste. Die Polizei machte einfach eine
Gegenanzeige: „Vortäuschung einer Straftat“. Vor dem Amtsgericht konnten jedoch
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesamten Polizeihandlung geweckt werden, man
einigte sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Parallel lief das Verfahren
um meine Klage gegen die Polizei vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Nachdem das Verwaltungsgericht nach Aktenlage erklärte, die Klage dürfte
begründet sein, erkannte nun die Polizei die Rechtswidrigkeit von Platzverweis
und Ingewahrsamnahme selbst und erklärte sich zur Übernahme der Kosten
bereit.
Der Beschluss stellt aber kein Schutz gegen die nächste willkürliche
Polizeimaßnahme dar. Denn eine Polit-Kletterin, ist nach Auskunft von BKA und
LKA eine gefährliche extremistische (oder gar terroritische?) „relevante
Person“.
Das Verwaltungsgericht hat dargelegt, weshalb Baumklettern zum Zweck einer
Meinungsäußerung keine „Grobe Störung“ einer Versammlung darstellt und deshalb
weder einen Versammlungsausschluss noch einen anschließenden Platzverweis
begründen kann. Es geht schlicht um die Wahrnehmung von Grundrechten aus Art. 5
und 8 GG.
Es ist aber leider bei der Polizei gängige Praxis, dass sie die Grundrechte
von DemonstrantInnen verletzt , vor allem wenn die Meinung die vertreten ist
ihr oder den Mächtigen wie EON oder RWE (soweit meine Erfahrung bei der Polizei
Essen) nicht passt.
In Hamburg und
Lüneburg habe ich ebenfalls Klagen gegen die Polizei, die
Kletterdemonstrationen unterbunden oder gesprengt hatte, gewonnen. Insbesondere
das Urteil
aus Lüneburg stellt klar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch
in der dritten Dimension gilt!
In Berlin ist meine jüngste Klage gegen die Polizei in einem ähnlichen
Verfahren noch vor dem Verwaltungsgericht anhängig, das Strafverfahren geht
im kommenden Jahr in die zweite Runde. Eine vorige Klage, wo es auch ums
Klettern zum Zweck der Meinungsäußerung ging, habe ich bereits
gewonnen.
Man kann sich natürlich fragen, was diese Papiersammlung, wo ein Gericht die
Rechtswidrigkeit von Polizeihandlungen feststellt, bringt.Verklagt werden nicht
die Verantwortlichen persönlich, sondern das Land… und das schützt nicht vor
dem nächsten Angriff. Naja, das dient meiner persönlichen Statistik zur
politisch motivierten
Polizeikriminalität… nur so als politisches Gegenargument zu den absurden
Politiker Erklärungen zum Thema politisch links motivierte Kriminalität.
Ich habe derzeit ein spannendes Verfahren vor dem VG Lüneburg. Ich klage
gegen das LKA Niedersachsen, weil es mit eine vollständige Auskunft zu über
mich gespeicherten Daten verweigert.
Das LKA hat nämlich inzwischen auf meine Klage hin, preisgegeben, worum es geht, meinem Auskunftsersuchen wurde aber bislang längst nicht vollständig entsprochen! Es geht um einen Eintrag als „relevante Person“ (laut LKA) und in einer „AG Personenpotential“, „Personenliste“ und soll laut BKA auch ein « Personagramm » geben. Schlau darüber, was das heißt und was dies zur Folge hat, bin ich noch nicht. Ich habe für die Klage vor dem Verwaltungsgericht eine Anwältin eingeschaltet, nachdem ich bei der Akteneinsicht eine zu 80 % geschwärzte Akte einsehen durfte (Das Bild links ist ein Auszug aus der Akte). Wie soll ich unter solchen Bedingungen meine Interessen verteidigen?!
1. Wie lautet gegenwärtig die in der Praxis verwandte polizeiliche
Definition der Begriffe „Gefährder“ sowie „relevante Person“, und welche
Kriterien werden in der Praxis als „Tatsachen“ genommen, welche die Annahme
einer Gefährdung begründen?
Wegen der Definition des Begriffs „Gefährder“ wird auf die Antwort der Bun-
desregierung vom 21. November 2006 auf die Schriftlichen Fragen 9, 10 und 11
des Abgeordneten Wolfgang Neskovic (Bundestagsdrucksache 16/3570, S. 6)
verwiesen.
Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn
* sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle
einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein
nimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie
politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche
im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht
oder sich daran beteiligt, oder
* es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines
Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von
erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO,
handelt. Der Begriff „Tatsachen“ ist im Sinne von gesicherten, konkreten
objektiven Erkenntnissen und somit über den einfachen „Verdacht“ hinausgehend
zu sehen.
2. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Gefährderbegriff
gesetzlich zu definieren, ebenso wie den Begriff „relevante Person“?
a) Nimmt die Bundesregierung an, für die Verwendung dieser Begriffe sei eine
Legaldefinition nicht erforderlich?
b) Inwiefern ist dies mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz vereinbar?
Bei den Bezeichnungen „Gefährder“ und „relevante Person“ handelt es sich um
polizeiliche Fachbegriffe. Eine Einstufung als „Gefährder“ oder „relevante
Person“ ist jeweils Anlass, die Einleitung strafprozessualer, insbesondere aber
polizeirechtlicher Maßnahmen zu prüfen; sie begründet aber selbst keine
entsprechenden Maßnahmen.
Daher lässt sich insbesondere auch nicht aus dem Wesentlichkeitsgrundsatz
das Erfordernis einer Legaldefinition herleiten
4. Welche Maßnahmen beinhalten die zwischen Bund und Ländern abgestimmten
Gefährderprogramme?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, sind für Personen, die als
„Gefährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft wurden, jeweils Maßnahmen nach
der StPO und insbesondere nach den Polizeigesetzen der Länder zu prüfen.
Also ein Freischein für Überwachung und willkürlichen Polizeimaßnahmen?
Laut Akte ist meine Rolle „Akteurin“. Das ist sicherlich ein Ehrentitel fürs
Aktionsklettern! Klettern gefährdet den Staat!
Mehr als eine Liste mit ein paar eingestellten Verfahren hat das LKA laut
Auskunft zu über mich gespeicherten Daren nicht – auf meine Klage hin hat es
sogar einige Verfahren/Einträge gelöscht – übrig sind 4 eingestellte Verfahren.
Das reicht scheinbar für einen Eintrag als „relevante Person“ das scheint das
zu sein, was die Polizei « gesicherte konkrete objektive Erkenntnisse » nennt
sonst dürfte ja laut Antwort der Bundesregierung der Eintrag nicht erfolgt
sein. Oder sagt mir das LKA nicht alles was es über mich speichert? (die
zahlreichen geschwärzten Aktenseiten deuten darauf hin) Oder zieht die Polizei
Lüneburg die Fäden im Hintergrund und er Eintrag kommt von dort? Sie speichert
nämlich noch mehr – zum großen teil absurde – Dinge!
Ich streite dort gerade um die Löschung zahlreicher Einträge… spannend ist
zum Beispiel, dass ich dort als „Gefährder“ gespeichert bin … für den Vorgang,
der
Gegenstand der Kletterdemonstration-Klage vor dem Verwaltungsgericht
Lüneburg war. Es steht da nicht, dass das Gericht 1) den von der Polizei
geschilderter Sachverhalt in Frage gestellt hat und 2) die Polizeihandlung für
rechtswidrig erklärt hat und keine Gefahr durch die Meinungsäußerung im Baum
mittels Kletterausrüstung gesehen hat… Ach und der Vorfall aus Essen ist dort
auch gespeichert (ja ja hat sehr viel mit Lüneburg zu tun…) aber da steht
nur, dass ich böse bin und nicht, dass die Polizei rechtswidrig gegen mich
vorgegangen ist. Welch ein Zufall.
Interesssant sind auch Vorwürfe der Lüneburger Polizei voraus – wenn sie
stimmen (würden!) – zu schließen ist, dass ich entweder einen Doppelgänger habe
oder in der Lage bin angebliche « Straftaten » zu gleicher Zeit an voneinander
mind. 500 Km entfernte « Tatorte » zu begehen. Da bin ich aber in der Tat
voll gefährlich und relevant!
Ich habe bei der Polizei Lüneburg nachgefragt wie das geht. Ich bin auf die
Antwort gespannt.
Das Schreiben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Az. 17 K3055/12 wird
hier zur Dokumentation in Auszügen wieder gegeben.
In dem Verwaltungsstreitverfahren Cecile Lecomte gegen Land
Nordrhein-Westfalen
weise ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Verwaltungsvorgänge sowie
der einschlägigen Rechtsprechung auf folgendes hin:
An der Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage dürften im Ergebnis
keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
Nach Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen der am fraglichen Einsatz
am 3. Mai 2012 beteiligten Polizeibeamten und des klägerischen Vorbringens
spricht Vieles dafür, dass die Klage auch begründet sein dürfte.
[…]Es spricht vieles dafür, dass diese Maßnahmen rechtswidrig gewesen sein
dürften.
[…]weil jedenfalls die materiellen Voraussetzungen sowohl für einen
Ausschluss aus der Versammlung als auch für den nachfolgenden Platzverweis auf
der Grundlage des Akteninhalts, insbesondere der Auswertung der Stellungnahmen
der beteiligten Polizeibeamten nicht zu bestätigen sind.
Ausweislich der dezidierten Stellungnahme des PHK Lambeck vom 16. Juli 2012
wurde als Rechtsgrundlage für den verfügten versammlungsrechtlichen Ausschluss
auf § 18 Abs. 3 VersG abgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschlussgrund
nach Maßgabe dieser Regelung dürften indessen (eindeutig) nicht erfüllt sein.
Nach dieser Vorschrift können Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören,
ausgeschlossen werden. Gröbliche Störungen sind schwerwiegende Einwirkungen auf
die Versammlung, die deren Verlauf grundlegend beeinträchtigen,
insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung vereiteln
sollen.
Dieser Ausschlussgrund greift hier schon vom Ansatz nicht ein. Denn die
Klägerin hat nicht die bestätigte Versammlung von Greenpeace Essen, an der sie
teilnahm (und aus der sie folglich gemäß § 18 Abs. 3 VersG hätte ausgeschlossen
werden können) gestört, sondern – allenfalls (nur unterstellt) – die
Jahreshauptversammlung von EON. Die Aktionen der Klägerin gegen die
EON-Aktionäre waren im Gegenteil Hauptzweck der/ihrer Versammlung, so dass § 18
Abs. 3 VersG offensichtlich nicht greift (vgl. zu derartigen im Grundsatz
vergleichbaren Versammlungen/Aktionen: BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2W4 –
BvR 1726/01 -, juris, RdNr. 22ff (24); Oberverwaltungsgericht für das Land
Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Februar 2006 – 4 LB 10/05 -, juris, Leitsatz
5 sowie RdNr. 54).
[…]Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen können die Aktionen der
Klägerin (auch) gegenüber der Jahreshaupversammlung zudem selbst unter
Zugrundelegung der polizeilichen Stellungnahmen schwerlich als,,gröbliche »
Störungen […] gewertet werden.
[…] Soweit auf Gefährdungen (für die eigenen Versammlungsteilnehmer
und/oderTeilnehmer der EON-Hauptversammlung) durch „ Sturz vom Baum“ abgestellt
worden ist (vgl. den Inhalt der Anzeige ebenda), fehlt jegliche
Auseinandersetzung mit dem von den Polizeibeamten selbst hervorgehobene
durchaus besonderen Umstand des vorstehenden Einzelfalles, dass die Klägerin
ein ,,Klettergeschirr angelegt » hatte, also offenbar eine für eine solche
,,Baumsteigeaktion » vorbereitete ,,erfahrene » Aktivistin/
Versammlungsteilnehmerin war. Inwieweit vor diesem Hintergrund konkrete
Gefahren für die Versammlungsteilnehmer und/oder die EON-Aktionäre und/oder die
Klägerin drohen sollten, ist nicht hinreichend ersichtlich und insbesondere
auch den polizeilichen Stellungnahmen nicht zu entnehmen.
[…] Auf dieser Grundlage hätte je nach den konkreten Umständen vor Ort
also gegenüber der Klägerin möglicherweise im Ausgangspunkt rechtmäßig und ohne
diese aus ihrer Versammlung ausschließen zu müssen (oder gar zu dürfen)
untersagt werden können, auf den fraglichen ,Baum zu klettern ». Auch insoweit
wären aber wiederum die Ausstrahlungswirkung des Art. I Abs. 1 und Art. 5 GG
und insbesondere die oben bereits benannten besonderen Umstände dieses
Einzelfalls zu berücksichtigen gewesen (Klettergeschirr, kein verifizierbaren
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Versammlungsteilnehmer der,,eigenen
Versammlung » und/oder der Teilnehmer der EON-Hauptversammlung und/oder der
Klägerin selbst). Hiernach erscheint jedenfalls zweifelhaft, ob in der
konkreten Situation am 3. Mai 2012 eine derartige polizeiliche Maßnahme
unterhalb der Schwelle eines Ausschlusses aus der Versammlung bzw. eines
förmlichen Platzverweises gegenüber der Klägerin rechtmäßig hätte verfügt
werden können.
[…] Nach Aktenlage spricht Vieles dafür, dass die streitbefangene
Platzverweisung vom 3. Mai 2012 aus Rechtsgründen rechtwidrig war.
Demzufolge war auch die nachfolgende, zur Durchsetzung dieser
Platzverweisung verfügte Ingewahrsamnahme der Klägerin gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2
PolG im Ergebnis rechtswidrig, ohne dass noch zu prüfen wäre, ob diese
Ingewahrsamnahme überhaupt „unerlässlich » i.S. dieser Bestimmung war, was
durchaus zweifelhaft erscheint.
Und hier die Anerkenntnis der Polizei, dass die Maßnahmen rechtswidrig
waren
In dem Verwaltungsstreitverfahren 17 K3055/12 Cecile Lecomte gegen Land Nord
rhein-Westfialen
wird unter Bezugnahme auf die in der Verfügung vom 21.10.2015 enthaltenen
Ausführungen sowie nach nochmaliger Auswertung des Verwaltungsvorganges
folgende Erklärung abgegeben :
Der gegenüber der Klägerin am 3. Mai 2012 in Essen in Höhe der Verlängerung
vom Aufgang der U-Bahnstation Messe-Ost/Gruga in Richtung Eingang zur
Grugahalle ausgesprochene Platzverweis und die anschließende Ingewahrsamnahme
der Klägerin von ca. 10:15 Uhr bis ca. 12:15 Uhr waren rechtswidrig.
Ich erkläre die Hauptsache für erledigt und bin bereit, die Kosten des
Verfahrens zu übernehmen.
Update von 2016: LKA kriegt kalte Füße – Eichhörnchen ist nicht mehr
« relevant ».
Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt
(LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage
datenschmutz.de mit dem
Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede
das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig
solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig
erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA
nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante
Person“ Links geführt (Schreiben
als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den
Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben
als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“
und eine „Personenliste“.
Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes
Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes
Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf
die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA
Schreiben als pdf).
Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem
Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in
Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien,
die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden –
wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der
Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die
vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als
pdf).
Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine
kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war?
Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit
der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als
relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».
Antwort auf eine kleine Anfrage
bestätigt Willkür auf ganzer Linie
Aus einer früheren Anfrage war bereits
bekannt, dass eine Person als
relevant anzusehen ist,
wenn
* sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle
einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein
nimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie
politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche
im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht
oder sich daran beteiligt, oder
* es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines
Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von
erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO,
handelt. Der Begriff „Tatsachen“ ist im Sinne von gesicherten, konkreten
objektiven Erkenntnissen und somit über den einfachen „Verdacht“ hinausgehend
zu sehen.
Keine dieser Angaben trafen auf meinen Fall zu. Das LKA Niedersachsen, das
für den Eintrag verantwortlich war, hatte zur Begründung des Eintrages nur
wenige bereits vor mehreren Jahren wegen Geringfügigkeit eingestellten
Verfahren in seiner Datenbank – auf meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht hin
musste es sogar welche löschen, so dass genau 4 Verfahren übrig blieben (Auszug
Schreiben des LKA an das VG als jpg). Und es ging hier niemals um
Strafvorwürfe im Sinne von § 100a StPO. Es ging um demonstratives Geschehen und
demonstrationstypische Vorwürfe wie die Nicht-Anmeldung einer Versammlung oder
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter durch „sich schwer machen“, etc.
Mir kam es so vor, als erfolge die Einstufung von Personen als „Gefährder“
oder „Relevante Person“ durch die Polizei eher nach Gutdünken, wenn die
Gesinnung der betroffenen Personen der Polizei einfach nicht genehm ist. Die
neue Antwort der Bundesregierung bestätigt diese Annahme. „Diese Einstufung
beruht auf polizeilichen Erkenntnissen und setzt nicht zwingend eine
Urteilsfindung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens voraus.“ So
die Bundesregierung. Zum 7.11.2016 waren bundesweit 651 Personen als relevante
Personen eingestuft. Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-,
64 auf PMAK und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.
„Polizeiliche Erkenntnisse“ ist ein äußerst nebulöser schwammiger Begriff, es
lässt der Willkür Tür und Tor offen. Genauso nebulös ist was die Einstufung als
„relevante Person“ oder „Gefährder“ für die Betroffenen zur Folge hat. Hier
wird lediglich auf die „einschlägigen Polizeigesetze der Länder“ verwiesen. In
der Antwort auf eine frühere Anfrage hieß es bereits „[…], sind für
Personen, die als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft wurden,
jeweils Maßnahmen nach der StPO und insbesondere nach den Polizeigesetzen der
Länder zu prüfen.“
Dies interpretiere ich als
Freischein für Überwachung und willkürliche
Polizeimaßnahmen – zumal niemanden die
Polizei kontrolliert und Betroffenen über mögliche Rechtsmittel gegen die
Einstufung nicht belehrt werden – ich musste ja schon Klage einreichen, um
überhaupt zu erfahren, was die Polizei so über mich speichert.
Die Bundesregierung selbst schiebt die
Verantwortung auf die Bundesländer – obwohl der Eintrag zwar durch das LKA
vorgenommen wird, dieser dann aber durch das BKA übernommen wird – hier wäre
also eine Kontrolle auf Bundesebene möglich und angezeigt.
Gerne würde ich die Fragen, wo die
Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen hat, im
niedersächsischen Landtag einbringen. Im Landtag sitzt jedoch keine
Oppositionspartei, die sich auch nur ein kleines wenig um Bürgerrechte
schert…
Politisches Engagement gleich Terrorismus
Aus den Antworten der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass „Extremismus“
und „Terrorismus“ auf die gleiche Ebene gestellt werden. Ich sehe politisches
Engagement nicht als „Extremismus“ an. Der Staat stuft aber alles was sich mit
seiner Politik kritisch auseinandersetzt und insbesondere Menschen die ihren
Protest durch zivilem Ungehorsam zum Ausdruck bringen, als „extremistisch“ ein.
Und
auf EU-Ebene will man das gern als Terrorismus sehen.
In der Praxis wird ebenfalls mit den Begriffen „Extremismus“ und
„Terrorismus“ um sich geworfen, wenn es um die Bewertung von politischem
Engagement geht. Das BKA beantwortete meine Fragen wie folgt (Schreiben
als pdf):
« Bei der AG Personenpotenzial handelt es sich um eine Arbeitsgruppe des
gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums, Phänomenbereich
Linksextremismus/-terrorismus. »
„Personagramme sind eine bildliche Erkenntnisdarstellung zu einer
bestimmten Person und werden auf Basis des Gefahrenabwehrrechts durch die
Landespolizeien erstellt. Die Erstellung erfolgt auf einem in den deutschen
Polizeifachgremien (AG Kripo) abgestimmten Standardverfahren mit anschließender
Übermittlung an das Bundeskriminalamt.“
Freiheit stirbt mit Sicherheit.
Eichhörnchen nicht mehr „relevant“
Das LKA hat möglicherweise gespürt, dass meinem Löschantrag und meinen
kritischen Nachfragen eine Klage folgen würde.Das LKA wollte sich nicht
erklären und bevorzugte eine LÖSCHUNG des Eintrages. Es erklärte, die örtlich
zuständige Polizei (die Polizei Lüneburg) habe festgestellt, dass « die
Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person nicht mehr gegeben
sind »(Schreiben
als PDF). Weshalb die Voraussetzungen in der Vergangenheit – immerhin wurde
der Eintrag 2012 vorgenommen und erst 4 Jahre später gelöscht – gegeben
gewesen sein sollen, werde ich nie erfahren. Ich wüsste nicht, was sich
verändert hat. Also weder weiß ich was den Eintrag begründet haben kann, noch
weshalb es nun anders ist. Die Polizei hat kalte Füße bekommen und es scheint
so zu sein, dass sie es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen
wollte – ihr war also klar, dass sie rechtswidrig handelte.
Ich hätte das Verfahren gerne geführt. Das wäre eine gute Gelegenheit
gewesen, die Praxis der Polizei ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen.
Der Fall zeigt aber: Es ist wichtig sich zu wehren, sonst richtet die
Datenkrake Schäden unkontrolliert und ungebremst an! Mein Erfahrungsbericht
kann anderen Betroffenen in ihrem Kampf gegen die Willkür der polizeilichen
Datenbanken vielleicht hilfreich sein.
Zu Ende ist dieser Kampf nicht. Das BKA hat mir trotz Nachfrage die Löschung
des Eintrags nach wie vor nicht bestätigt und genauso wie die Löschung
plötzlich erfolgte, traue ich dem LKA zu, die Einstufung erneut vorzunehmen –
scheint ja simpel zu sein. « Polizeiliche Erkenntnisse », die einen Eintrag
rechtfertigen, sind einfach zu konstruieren, das wird nicht kontrolliert. Also
muss ich ständig neue Auskunftsersuchen stellen, um dies überhaupt in Erfahrung
bringen zu können. Meine weiteren Klagen auf vollständige Auskunft über
gespeicherte Daten und Löschung von Daten laufen darüber hinaus vor dem
Verwaltungsgericht weiter (Infos auf meiner Homepage unter « Überwachung« ).
Ich habe vor einem Jahre über das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg zu Kletterdemonstrationen ( Az.5 A 87/13 ) berichtet. Hintergrund war eine Demonstration in Bäumen an der CASTOR-Strecke in Lüneburg, die durch die Polizei unterbunden worden war, indem diese die Kletterausrüstung der zum Zeitpunkt des Eingriffes der Polizei sich noch am Boden befindlichen TeilnehmerInnen beschlagnahmte. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass bei Demonstrationen so genannte „Typenfreiheit“ besteht und Klettern eine Form des Demonstrierens darstellt. Eine solche Demonstration darf außerdem nicht mit Verweis auf einem Polizeigesetz und vermeintlichen Gefahren (hier niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz) unterbunden werden. Eine Versammlung ist Polizeifest. . Auch wenn diese erst begonnen hat oder die TeilnehmerInnen noch dabei sind, Vorbereitungsmaßnahmen für ihre Demonstration zu treffen, greift Art. 8 GG. (Siehe Bericht zum Urteil) Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun in seinem Beschluss vom 15. Juli ( Az. 11 LA 233/14) den Antrag auf Zulassung der Beschwerde der Polizei Lüneburg zurückgewiesen. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg ist somit rechtskräftig. (Beschluss vom OVG als PDF) – Das hindert die Polizei aber nicht an weiteren rechtswidrigen Versammlungsunterbindungen – wie zuletzt bei einer Protestkletteraktion am RWE-Tower in Essen.
Ich habe vor einem Jahre über das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg zu Kletterdemonstrationen ( Az.5 A 87/13 ) berichtet. Hintergrund war eine Demonstration in Bäumen an der CASTOR-Strecke in Lüneburg, die durch die Polizei unterbunden worden war, indem diese die Kletterausrüstung der zum Zeitpunkt des Eingriffes der Polizei sich noch am Boden befindlichen TeilnehmerInnen beschlagnahmte. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass bei Demonstrationen so genannte „Typenfreiheit“ besteht und Klettern eine Form des Demonstrierens darstellt. Eine solche Demonstration darf außerdem nicht mit Verweis auf einem Polizeigesetz und vermeintlichen Gefahren (hier niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz) unterbunden werden. Eine Versammlung ist Polizeifest. . Auch wenn diese erst begonnen hat oder die TeilnehmerInnen noch dabei sind, Vorbereitungsmaßnahmen für ihre Demonstration zu treffen, greift Art. 8 GG. (Siehe Bericht zum Urteil) Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun in seinem Beschluss vom 15. Juli ( Az. 11 LA 233/14) den Antrag auf Zulassung der Beschwerde der Polizei Lüneburg zurückgewiesen. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg ist somit rechtskräftig. (Beschluss vom OVG als PDF) – Das hindert die Polizei aber nicht an weiteren rechtswidrigen Versammlungsunterbindungen – wie zuletzt bei einer Protestkletteraktion am RWE-Tower in Essen.
Am Sonntag „feierte“ der Stromkonzern Vattenfall mit den 20. Vattenfall Cyclassics ein „Jubiläum“. Zugleich waren dies auch die letzten Cyclassics mit Vattenfall als Sponsor. ROBIN WOOD AktivistInnen haben den Konzern wie es sich gehört verabschiedet: mit zwei großen Banner an der Köhlbrandbrücke oberhalb von der Rennstrecke. Es handelte sich dabei um ein Kunstwerk des Künstlers Dan und ein Banner mit der Aufschrift „Umsatteln, Ökostrom statt Kohle und Atom“. Damit machten sie klar, was sie von den Greenwahsingveranstaltungen von Vattenfall halten: der Konzern, der Strom überwiegend aus Kohle (80%) und Atom produziert, will sich durch das Sponsoring solcher Veranstaltungen ein grünes Image geben. Dagegen gibt es schon seit Jahren Widerstand.
Am Sonntag „feierte“ der Stromkonzern Vattenfall mit den 20. Vattenfall Cyclassics ein „Jubiläum“. Zugleich waren dies auch die letzten Cyclassics mit Vattenfall als Sponsor. ROBIN WOOD AktivistInnen haben den Konzern wie es sich gehört verabschiedet: mit zwei großen Banner an der Köhlbrandbrücke oberhalb von der Rennstrecke. Es handelte sich dabei um ein Kunstwerk des Künstlers Dan und ein Banner mit der Aufschrift „Umsatteln, Ökostrom statt Kohle und Atom“. Damit machten sie klar, was sie von den Greenwahsingveranstaltungen von Vattenfall halten: der Konzern, der Strom überwiegend aus Kohle (80%) und Atom produziert, will sich durch das Sponsoring solcher Veranstaltungen ein grünes Image geben. Dagegen gibt es schon seit Jahren Widerstand. Continuer la lecture de « Cyclassics 2015: Tschüß Vattenfall! Kletteraktion auf der Köhlbrandbrücke »