Luftiger Protest bei der Mahnwache gegen Castortransporte in Jülich

In luftiger Höhe unterstützten ROBIN WOOD-Aktivist*innen am 2. November 2016 eine Protestkundgebung am Forschungszentrum Jülich. Dort lagern 152 Castoren seit Juli 2014 illegal in einem Zwischenlager. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Derzeit wird die Verschiebung der Castoren an andere Standorte geplant. Damit wird eine Lösung für das Atommüllproblem vorgegaukelt. Zumindest im Wahljahr
« Die Atommüllproduzenten wollen sich aus ihrer Verantwortung stehlen! Ob Jülich, Ahaus oder USA: Der Atommüll ist nirgendwo sicher! Nur der entschlossene Widerstand von unten kann der wahnsinnigen und gefährlichen Produktion und Verschiebung von Atommüll ein Ende setzen“, so Cécile Lecomte, eine der anwesenden Robin Wood Aktivist*innen.

(Bilder-Quelle: Tim Christensen, Robin Wood)

In luftiger Höhe unterstützten ROBIN WOOD-Aktivist*innen am 2. November 2016 eine Protestkundgebung am Forschungszentrum Jülich. Dort lagern 152 Castoren seit Juli 2014 illegal in einem Zwischenlager. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Derzeit wird die Verschiebung der Castoren an andere Standorte geplant. Damit wird eine Lösung für das Atommüllproblem vorgegaukelt. Zumindest im Wahljahr
« Die Atommüllproduzenten wollen sich aus ihrer Verantwortung stehlen! Ob Jülich, Ahaus oder USA: Der Atommüll ist nirgendwo sicher! Nur der entschlossene Widerstand von unten kann der wahnsinnigen und gefährlichen Produktion und Verschiebung von Atommüll ein Ende setzen“, so Cécile Lecomte, eine der anwesenden Robin Wood Aktivist*innen.

(Bilder-Quelle: Tim Christensen, Robin Wood)

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Uranzug auf seinen Weg von HH nach Frankreich in Buchholz durch Kletteraktion gestoppt

Luftige Demonstration vergangene Nacht gegen einen Uranzug in Buchholz. Das Uran kommt aus Namibia, wurde nach Hamburg mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS Namen « Bright Sky » verschifft und bei der Uranumschlagfirma C.Steinweg gelöscht und auf einem Zug verladen.  Die angekündigten Mahnwachen im Rahmen der Aktionstage gegen Urantransporte im Hamburger Hafen haben wohl die Atomtransporte Verantwortlichen dazu bewogen, die Zugabfahrt um ca. 6 Stunden vorzuverlegen. Der Protest sollten umgegangen werden – der Plan der Polizei ging jedoch nicht auf. Aktivist*innen spührten den Zug auf. Der Zug fuhr anschließend Fahrplanmäßig und mit großer polizeilichen Begleitung aus Maschen gegen Mitternacht los – und musste kurz vor Buchholz stoppen. Als sie vom Zugstopp erfuhren, seilten sie zwei Aktivist*innen von einer Fußgängerbrücke am Bahnhof mit einem Banner « Don’t nuke the climate » ab, die Weiterfahrt des Zuges verzögerte sich um ca. 4 Stunden. Die Beteiligten blicken auf eine erfolreiche Aktion zurück: durch die Aktion konnten sie die Öffentlichkeit über die Transporte informieren und ihre Entschlossenheit im Kampf gegen die Atomkraft zeigen.

Luftige Demonstration vergangene Nacht gegen einen Uranzug in Buchholz. Das Uran kommt aus Namibia, wurde nach Hamburg mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS Namen « Bright Sky » verschifft und bei der Uranumschlagfirma C.Steinweg gelöscht und auf einem Zug verladen.  Die angekündigten Mahnwachen im Rahmen der Aktionstage gegen Urantransporte im Hamburger Hafen haben wohl die Atomtransporte Verantwortlichen dazu bewogen, die Zugabfahrt um ca. 6 Stunden vorzuverlegen. Der Protest sollten umgegangen werden – der Plan der Polizei ging jedoch nicht auf. Aktivist*innen spührten den Zug auf. Der Zug fuhr anschließend Fahrplanmäßig und mit großer polizeilichen Begleitung aus Maschen gegen Mitternacht los – und musste kurz vor Buchholz stoppen. Als sie vom Zugstopp erfuhren, seilten sie zwei Aktivist*innen von einer Fußgängerbrücke am Bahnhof mit einem Banner « Don’t nuke the climate » ab, die Weiterfahrt des Zuges verzögerte sich um ca. 4 Stunden. Die Beteiligten blicken auf eine erfolreiche Aktion zurück: durch die Aktion konnten sie die Öffentlichkeit über die Transporte informieren und ihre Entschlossenheit im Kampf gegen die Atomkraft zeigen.

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Kletteraktion fürs Klima im Arche de la Défense in Paris – trotz Notstandgesetz!

4 AktivistInnen sind am Mittwoch den 2.12.15 im Arche de la Défense in Paris hoch geklettert und haben kleine Handbanner « Stop EPR » und « Dont nuke the climate » gezeigt. Ihren großen Banner konnten die AktivistInnen nicht entrollen, da die Polizei der Meinung war, die aktuellen Antiterror-Notstandgesetze würde öffentliche Meinungsäußerungen verbieten.  Sie sind dem Polizeistatt aber trotzdem ordentlich an der Nase herum getanzt. Sie sind trotz der extrem hohen Polizeipräsenz hoch gekommen.

Die PassantInnen reagierten aufgeschlossen auf die Flyer der Aktionsgruppe die sich « Degrowth climber » genannte hatte ; 400 Flyer wurden verteilt. Die Aktion fand ein großes Echo in der französischen Presse. Die 4 AktivistInnen wurden aus 15 bis 30 Meter Höhe durch 20 Poliziekletterer von poltizeilichen Bergrettung und einem Pariser Antiterror  Dachkommando geräumt. Die Bergretter sind wegen dem von der französischen Regierung verkündeten 3 monatigen Notstande in Paris in Bereitschaft.  Über Hundert Polizisten und Militärs waren am Einsatz gegen die 4 ÖkoaktivistInnen beteiligt. Die Aktion war ein wichtiges Zeichen  gegen die COP21 in Paris und ihre Pseudolösungen gegen den Klimawandel – und auf Grund der aktuellen Umständen in Frankreich gegen die Noststand-Willkürgesetze mit der die Regierung die Zivilgesellschaft und insbesondere die Menschen die ihre Meinung klar un öffentlich wahrnehmbar kund tun wollen, verstummen lassen will!

4 AktivistInnen sind am Mittwoch den 2.12.15 im Arche de la Défense in Paris hoch geklettert und haben kleine Handbanner « Stop EPR » und « Dont nuke the climate » gezeigt. Ihren großen Banner konnten die AktivistInnen nicht entrollen, da die Polizei der Meinung war, die aktuellen Antiterror-Notstandgesetze würde öffentliche Meinungsäußerungen verbieten.  Sie sind dem Polizeistatt aber trotzdem ordentlich an der Nase herum getanzt. Sie sind trotz der extrem hohen Polizeipräsenz hoch gekommen.

Die PassantInnen reagierten aufgeschlossen auf die Flyer der Aktionsgruppe die sich « Degrowth climber » genannte hatte ; 400 Flyer wurden verteilt. Die Aktion fand ein großes Echo in der französischen Presse. Die 4 AktivistInnen wurden aus 15 bis 30 Meter Höhe durch 20 Poliziekletterer von poltizeilichen Bergrettung und einem Pariser Antiterror  Dachkommando geräumt. Die Bergretter sind wegen dem von der französischen Regierung verkündeten 3 monatigen Notstande in Paris in Bereitschaft.  Über Hundert Polizisten und Militärs waren am Einsatz gegen die 4 ÖkoaktivistInnen beteiligt. Die Aktion war ein wichtiges Zeichen  gegen die COP21 in Paris und ihre Pseudolösungen gegen den Klimawandel – und auf Grund der aktuellen Umständen in Frankreich gegen die Noststand-Willkürgesetze mit der die Regierung die Zivilgesellschaft und insbesondere die Menschen die ihre Meinung klar un öffentlich wahrnehmbar kund tun wollen, verstummen lassen will!

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ungebetener Besuch bei der Einweihung des Kohlekraftwerks Moorburg

Vattenfall hat sein neues Kohlekraftwerk am 19.11.2015 eingeweiht. Das Kohlekraftwerk läuft schon seit wenigen Monaten, doch Vattenfall steht auf Inszenierung. Der Konzern hatte Presse und Politik ; für Einweihung eingeladen ; un dies knapp zwei Wochen vor dem Beginn der COP21 in Paris. UmweltaktivistInnen war nicht eingeladen, haben aber vom Termin Wind bekommen und vor dem Kraftwerk demonstriert. UmweltschützerInnen von Robin Wood und BUND waren dabei. KletteraktivistInnen von Robin Wood entrollten trotz Windböen in Sturmstärke einen großen Banner auf einem Strommast vor dem Kraftwerk. Na eben: sie haben demonstriert dass Windkraft eine gute Alternative zu Kohlekraft ist! Ausgerechnet am Einweihungstag war das Kohlekraftwerk aus… weil die Windkraft die Energienetze schon voll auslastete.

Vattenfall hat sein neues Kohlekraftwerk am 19.11.2015 eingeweiht. Das Kohlekraftwerk läuft schon seit wenigen Monaten, doch Vattenfall steht auf Inszenierung. Der Konzern hatte Presse und Politik ; für Einweihung eingeladen ; un dies knapp zwei Wochen vor dem Beginn der COP21 in Paris. UmweltaktivistInnen war nicht eingeladen, haben aber vom Termin Wind bekommen und vor dem Kraftwerk demonstriert. UmweltschützerInnen von Robin Wood und BUND waren dabei. KletteraktivistInnen von Robin Wood entrollten trotz Windböen in Sturmstärke einen großen Banner auf einem Strommast vor dem Kraftwerk. Na eben: sie haben demonstriert dass Windkraft eine gute Alternative zu Kohlekraft ist! Ausgerechnet am Einweihungstag war das Kohlekraftwerk aus… weil die Windkraft die Energienetze schon voll auslastete.

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Der Fracking-Lobby auf's Dach geklettert!

Kletteraktion von ROBIN WOOD gegen Exxon Mobile und Fracking am heutigen Tag in Hamburg. Ich gebe die Pressemitteilung von ROBIN WOOD wieder.

ROBIN WOOD steigt Fracking-Lobby aufs Dach / Protest gegen Gasförderer Exxon Mobil in Hamburg

Zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen seilten sich heute Vormittag vom Dach des  Firmensitzes der Europa-Zentrale von Exxon Mobil in Hamburg ab. An der Fassade entrollten sie ein Banner mit der Aufschrift: „Exxon Morbid empfiehlt Fracking. Wir sagen Nein!“ Sie protestieren damit gegen die Fracking-Projekte des Unternehmens und seine Lobbyarbeit für die Genehmigung dieser Technologie zur Schiefergasförderung in Deutschland. ROBIN WOOD fordert von Exxon Mobil, sämtliche Fracking-Projekte zu stoppen. Darüber hinaus setzt sich die Umweltorganisation dafür ein, Fracking gesetzlich zu verbieten.

Kletteraktion von ROBIN WOOD gegen Exxon Mobile und Fracking am heutigen Tag in Hamburg. Ich gebe die Pressemitteilung von ROBIN WOOD wieder.

ROBIN WOOD steigt Fracking-Lobby aufs Dach / Protest gegen Gasförderer Exxon Mobil in Hamburg

Zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen seilten sich heute Vormittag vom Dach des  Firmensitzes der Europa-Zentrale von Exxon Mobil in Hamburg ab. An der Fassade entrollten sie ein Banner mit der Aufschrift: „Exxon Morbid empfiehlt Fracking. Wir sagen Nein!“ Sie protestieren damit gegen die Fracking-Projekte des Unternehmens und seine Lobbyarbeit für die Genehmigung dieser Technologie zur Schiefergasförderung in Deutschland. ROBIN WOOD fordert von Exxon Mobil, sämtliche Fracking-Projekte zu stoppen. Darüber hinaus setzt sich die Umweltorganisation dafür ein, Fracking gesetzlich zu verbieten.
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Ist politisch motiviertes Klettern gefährlich? „Relevant“?

Ich kann meine Datei Politisch-Motivierte-Polizeikriminalität um einen Fall erweitern. Es geht dieses mal um eine Ingewahrsamnahme in Essen im Jahr 2012. Die Polizei war der Meinung, sie dürfe Menschen, die auf einer Demonstration ihre Meinung mittels Transparent in einem Baum Kund zu wollen, gewaltsam aus der Versammlung herausziehen und einen Platzverweis erteilen. Baumklettern mit Transparent sei eine grobe Störung und würde sowohl die eigene Versammlung als auch die Hauptversammlung von EON gefährden.

In Folge dieser rechtswidrigen Polizeihandlung stand ich wegen Widerstand und Körperverletzung (mini Schürfwunde eines Polizeibeamten, die irgendwann während der Festnahme entstanden sein soll) vor Gericht . Die Verletzungen, die die Polizei mir zufügte, wurden natürlich niemals Gegensand einer Anklage – obwohl ich wegen der brutalen Festnahme wegen Kreislaufzusammenbruch ins Krankenhaus musste. Die Polizei machte einfach eine Gegenanzeige: „Vortäuschung einer Straftat“. Vor dem Amtsgericht konnten jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesamten Polizeihandlung geweckt werden, man einigte sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Parallel lief das Verfahren um meine Klage gegen die Polizei vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Nachdem das Verwaltungsgericht nach Aktenlage erklärte, die Klage dürfte begründet sein, erkannte nun die Polizei die Rechtswidrigkeit von Platzverweis und Ingewahrsamnahme selbst und erklärte sich zur Übernahme der Kosten bereit.

Der Beschluss stellt aber kein Schutz gegen die nächste willkürliche Polizeimaßnahme dar. Denn eine Polit-Kletterin, ist nach Auskunft von BKA und LKA eine gefährliche extremistische (oder gar terroritische?) „relevante Person“.

Das Verwaltungsgericht hat dargelegt, weshalb Baumklettern zum Zweck einer Meinungsäußerung keine „Grobe Störung“ einer Versammlung darstellt und deshalb weder einen Versammlungsausschluss noch einen anschließenden Platzverweis begründen kann. Es geht schlicht um die Wahrnehmung von Grundrechten aus Art. 5 und 8 GG.

Es ist aber leider bei der Polizei gängige Praxis, dass sie die Grundrechte von DemonstrantInnen verletzt , vor allem wenn die Meinung die vertreten ist ihr oder den Mächtigen wie EON oder RWE (soweit meine Erfahrung bei der Polizei Essen) nicht passt.

Vor wenigen Monaten hatte die Polizei Essen als Wiederholungstäterin eine Versammlung durch den Einsatz von Hebebühne und die Wegnahme von Transparenten ohne vorherige Versammlungsauflösung und ohne Grund gestört. Zur Kriminalisierung gab sie dann an, die DemonstrantInnen hätten ein Hausfriedensbruch (auf dem Gehsteig!) begangen. Die Staatsanwaltschaft stellte dann aber fest, dass ein Hausfriedensbruch auf dem Gehsteig, an einem öffentlich zugänglichen Ort, ja gar nicht möglich ist und stellte das Verfahren nach § 170 II StPO ein.

In Hamburg und Lüneburg habe ich ebenfalls Klagen gegen die Polizei, die Kletterdemonstrationen unterbunden oder gesprengt hatte, gewonnen. Insbesondere das Urteil aus Lüneburg stellt klar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in der dritten Dimension gilt!

In Berlin ist meine jüngste Klage gegen die Polizei in einem ähnlichen Verfahren noch vor dem Verwaltungsgericht anhängig, das Strafverfahren geht im kommenden Jahr in die zweite Runde. Eine vorige Klage, wo es auch ums Klettern zum Zweck der Meinungsäußerung ging, habe ich bereits gewonnen.

Man kann sich natürlich fragen, was diese Papiersammlung, wo ein Gericht die Rechtswidrigkeit von Polizeihandlungen feststellt, bringt.Verklagt werden nicht die Verantwortlichen persönlich, sondern das Land… und das schützt nicht vor dem nächsten Angriff. Naja, das dient meiner persönlichen Statistik zur politisch motivierten Polizeikriminalität… nur so als politisches Gegenargument zu den absurden Politiker Erklärungen zum Thema politisch links motivierte Kriminalität.

Ich habe derzeit ein spannendes Verfahren vor dem VG Lüneburg. Ich klage gegen das LKA Niedersachsen, weil es mit eine vollständige Auskunft zu über mich gespeicherten Daten verweigert.

Zu der Geheimniskrämerei von Verfassungsschutz , BKA und LKA habe ich bei einer Freiheit statt Angst einen Redebeitrag Ende August 2015 in Köln gehalten. Es hat sich seitdem einiges getan, ich weiß nämlich, dass ich voll „relevant“ bin!

schwarze Akte
Schwarze Akte

Das LKA hat nämlich inzwischen auf meine Klage hin, preisgegeben, worum es geht, meinem Auskunftsersuchen wurde aber bislang längst nicht vollständig entsprochen! Es geht um einen Eintrag als „relevante Person“ (laut LKA) und in einer „AG Personenpotential“, „Personenliste“ und soll laut BKA auch ein « Personagramm » geben. Schlau darüber, was das heißt und was dies zur Folge hat, bin ich noch nicht. Ich habe für die Klage vor dem Verwaltungsgericht eine Anwältin eingeschaltet, nachdem ich bei der Akteneinsicht eine zu 80 % geschwärzte Akte einsehen durfte (Das Bild links ist ein Auszug aus der Akte). Wie soll ich unter solchen Bedingungen meine Interessen verteidigen?!

Zu „relevanten“ Personen ist im Netz wenig zu finden. Es gibt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage

1. Wie lautet gegenwärtig die in der Praxis verwandte polizeiliche Definition der Begriffe „Gefährder“ sowie „relevante Person“, und welche Kriterien werden in der Praxis als „Tatsachen“ genommen, welche die Annahme einer Gefährdung begründen?

Wegen der Definition des Begriffs „Gefährder“ wird auf die Antwort der Bun- desregierung vom 21. November 2006 auf die Schriftlichen Fragen 9, 10 und 11 des Abgeordneten Wolfgang Neskovic (Bundestagsdrucksache 16/3570, S. 6) verwiesen.

Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn

* sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein nimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder

* es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt. Der Begriff „Tatsachen“ ist im Sinne von gesicherten, konkreten objektiven Erkenntnissen und somit über den einfachen „Verdacht“ hinausgehend zu sehen.

2. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Gefährderbegriff gesetzlich zu definieren, ebenso wie den Begriff „relevante Person“?

a) Nimmt die Bundesregierung an, für die Verwendung dieser Begriffe sei eine Legaldefinition nicht erforderlich?

b) Inwiefern ist dies mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz vereinbar?

Bei den Bezeichnungen „Gefährder“ und „relevante Person“ handelt es sich um polizeiliche Fachbegriffe. Eine Einstufung als „Gefährder“ oder „relevante Person“ ist jeweils Anlass, die Einleitung strafprozessualer, insbesondere aber polizeirechtlicher Maßnahmen zu prüfen; sie begründet aber selbst keine entsprechenden Maßnahmen.

Daher lässt sich insbesondere auch nicht aus dem Wesentlichkeitsgrundsatz das Erfordernis einer Legaldefinition herleiten

4. Welche Maßnahmen beinhalten die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Gefährderprogramme?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, sind für Personen, die als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft wurden, jeweils Maßnahmen nach der StPO und insbesondere nach den Polizeigesetzen der Länder zu prüfen.

Also ein Freischein für Überwachung und willkürlichen Polizeimaßnahmen?

Laut Akte ist meine Rolle „Akteurin“. Das ist sicherlich ein Ehrentitel fürs Aktionsklettern! Klettern gefährdet den Staat!

Mehr als eine Liste mit ein paar eingestellten Verfahren hat das LKA laut Auskunft zu über mich gespeicherten Daren nicht – auf meine Klage hin hat es sogar einige Verfahren/Einträge gelöscht – übrig sind 4 eingestellte Verfahren. Das reicht scheinbar für einen Eintrag als „relevante Person“ das scheint das zu sein, was die Polizei « gesicherte konkrete objektive Erkenntnisse » nennt sonst dürfte ja laut Antwort der Bundesregierung der Eintrag nicht erfolgt sein. Oder sagt mir das LKA nicht alles was es über mich speichert? (die zahlreichen geschwärzten Aktenseiten deuten darauf hin) Oder zieht die Polizei Lüneburg die Fäden im Hintergrund und er Eintrag kommt von dort? Sie speichert nämlich noch mehr – zum großen teil absurde – Dinge!

Ich streite dort gerade um die Löschung zahlreicher Einträge… spannend ist zum Beispiel, dass ich dort als „Gefährder“ gespeichert bin … für den Vorgang, der Gegenstand der Kletterdemonstration-Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg war. Es steht da nicht, dass das Gericht 1) den von der Polizei geschilderter Sachverhalt in Frage gestellt hat und 2) die Polizeihandlung für rechtswidrig erklärt hat und keine Gefahr durch die Meinungsäußerung im Baum mittels Kletterausrüstung gesehen hat… Ach und der Vorfall aus Essen ist dort auch gespeichert (ja ja hat sehr viel mit Lüneburg zu tun…) aber da steht nur, dass ich böse bin und nicht, dass die Polizei rechtswidrig gegen mich vorgegangen ist. Welch ein Zufall.

Interesssant sind auch Vorwürfe der Lüneburger Polizei voraus – wenn sie stimmen (würden!) – zu schließen ist, dass ich entweder einen Doppelgänger habe oder in der Lage bin angebliche « Straftaten » zu gleicher Zeit an voneinander mind. 500 Km entfernte « Tatorte » zu begehen.  Da bin ich aber in der Tat voll gefährlich und relevant!

Ich habe bei der Polizei Lüneburg nachgefragt wie das geht. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Das Schreiben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Az. 17 K3055/12 wird hier zur Dokumentation in Auszügen wieder gegeben.

In dem Verwaltungsstreitverfahren Cecile Lecomte gegen Land Nordrhein-Westfalen

weise ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Verwaltungsvorgänge sowie der einschlägigen Rechtsprechung auf folgendes hin:

An der Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage dürften im Ergebnis keine durchgreifenden Bedenken bestehen.

Nach Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen der am fraglichen Einsatz am 3. Mai 2012 beteiligten Polizeibeamten und des klägerischen Vorbringens spricht Vieles dafür, dass die Klage auch begründet sein dürfte.

[…]Es spricht vieles dafür, dass diese Maßnahmen rechtswidrig gewesen sein dürften.

[…]weil jedenfalls die materiellen Voraussetzungen sowohl für einen Ausschluss aus der Versammlung als auch für den nachfolgenden Platzverweis auf der Grundlage des Akteninhalts, insbesondere der Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Polizeibeamten nicht zu bestätigen sind.

Ausweislich der dezidierten Stellungnahme des PHK Lambeck vom 16. Juli 2012 wurde als Rechtsgrundlage für den verfügten versammlungsrechtlichen Ausschluss auf § 18 Abs. 3 VersG abgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschlussgrund nach Maßgabe dieser Regelung dürften indessen (eindeutig) nicht erfüllt sein. Nach dieser Vorschrift können Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, ausgeschlossen werden. Gröbliche Störungen sind schwerwiegende Einwirkungen auf die Versammlung, die deren Verlauf grundlegend beeinträchtigen,
insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung vereiteln sollen.

Dieser Ausschlussgrund greift hier schon vom Ansatz nicht ein. Denn die Klägerin hat nicht die bestätigte Versammlung von Greenpeace Essen, an der sie teilnahm (und aus der sie folglich gemäß § 18 Abs. 3 VersG hätte ausgeschlossen werden können) gestört, sondern – allenfalls (nur unterstellt) – die Jahreshauptversammlung von EON. Die Aktionen der Klägerin gegen die EON-Aktionäre waren im Gegenteil Hauptzweck der/ihrer Versammlung, so dass § 18 Abs. 3 VersG offensichtlich nicht greift (vgl. zu derartigen im Grundsatz vergleichbaren Versammlungen/Aktionen: BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2W4 – BvR 1726/01 -, juris, RdNr. 22ff (24); Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Februar 2006 – 4 LB 10/05 -, juris, Leitsatz 5 sowie RdNr. 54).

[…]Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen können die Aktionen der Klägerin (auch) gegenüber der Jahreshaupversammlung zudem selbst unter Zugrundelegung der polizeilichen Stellungnahmen schwerlich als,,gröbliche » Störungen […] gewertet werden.

[…] Soweit auf Gefährdungen (für die eigenen Versammlungsteilnehmer und/oderTeilnehmer der EON-Hauptversammlung) durch „ Sturz vom Baum“ abgestellt worden ist (vgl. den Inhalt der Anzeige ebenda), fehlt jegliche Auseinandersetzung mit dem von den Polizeibeamten selbst hervorgehobene durchaus besonderen Umstand des vorstehenden Einzelfalles, dass die Klägerin ein ,,Klettergeschirr angelegt » hatte, also offenbar eine für eine solche ,,Baumsteigeaktion » vorbereitete ,,erfahrene » Aktivistin/ Versammlungsteilnehmerin war. Inwieweit vor diesem Hintergrund konkrete Gefahren für die Versammlungsteilnehmer und/oder die EON-Aktionäre und/oder die Klägerin drohen sollten, ist nicht hinreichend ersichtlich und insbesondere auch den polizeilichen Stellungnahmen nicht zu entnehmen.

[…] Auf dieser Grundlage hätte je nach den konkreten Umständen vor Ort also gegenüber der Klägerin möglicherweise im Ausgangspunkt rechtmäßig und ohne diese aus ihrer Versammlung ausschließen zu müssen (oder gar zu dürfen) untersagt werden können, auf den fraglichen ,Baum zu klettern ». Auch insoweit wären aber wiederum die Ausstrahlungswirkung des Art. I Abs. 1 und Art. 5 GG und insbesondere die oben bereits benannten besonderen Umstände dieses Einzelfalls zu berücksichtigen gewesen (Klettergeschirr, kein verifizierbaren Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Versammlungsteilnehmer der,,eigenen Versammlung » und/oder der Teilnehmer der EON-Hauptversammlung und/oder der Klägerin selbst). Hiernach erscheint jedenfalls zweifelhaft, ob in der konkreten Situation am 3. Mai 2012 eine derartige polizeiliche Maßnahme unterhalb der Schwelle eines Ausschlusses aus der Versammlung bzw. eines förmlichen Platzverweises gegenüber der Klägerin rechtmäßig hätte verfügt werden können.

[…] Nach Aktenlage spricht Vieles dafür, dass die streitbefangene Platzverweisung vom 3. Mai 2012 aus Rechtsgründen rechtwidrig war.

Demzufolge war auch die nachfolgende, zur Durchsetzung dieser Platzverweisung verfügte Ingewahrsamnahme der Klägerin gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG im Ergebnis rechtswidrig, ohne dass noch zu prüfen wäre, ob diese Ingewahrsamnahme überhaupt „unerlässlich » i.S. dieser Bestimmung war, was durchaus zweifelhaft erscheint.

Und hier die Anerkenntnis der Polizei, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren

In dem Verwaltungsstreitverfahren 17 K3055/12 Cecile Lecomte gegen Land Nord rhein-Westfialen

wird unter Bezugnahme auf die in der Verfügung vom 21.10.2015 enthaltenen Ausführungen sowie nach nochmaliger Auswertung des Verwaltungsvorganges folgende Erklärung abgegeben :

Der gegenüber der Klägerin am 3. Mai 2012 in Essen in Höhe der Verlängerung vom Aufgang der U-Bahnstation Messe-Ost/Gruga in Richtung Eingang zur Grugahalle ausgesprochene Platzverweis und die anschließende Ingewahrsamnahme der Klägerin von ca. 10:15 Uhr bis ca. 12:15 Uhr waren rechtswidrig.

Ich erkläre die Hauptsache für erledigt und bin bereit, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.

Update von 2016: LKA kriegt kalte Füße – Eichhörnchen ist nicht mehr « relevant ». 

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».


Antwort auf eine kleine Anfrage bestätigt Willkür auf ganzer Linie

Aus einer früheren Anfrage war bereits bekannt, dass eine Person als  relevant anzusehen ist, wenn

* sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein nimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder

* es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt. Der Begriff „Tatsachen“ ist im Sinne von gesicherten, konkreten objektiven Erkenntnissen und somit über den einfachen „Verdacht“ hinausgehend zu sehen.

Keine dieser Angaben trafen auf meinen Fall zu. Das LKA Niedersachsen, das für den Eintrag verantwortlich war, hatte zur Begründung des Eintrages nur wenige bereits vor mehreren Jahren wegen Geringfügigkeit eingestellten Verfahren in seiner Datenbank – auf meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht hin musste es sogar welche löschen, so dass genau 4 Verfahren übrig blieben (Auszug Schreiben des LKA an das VG als jpg). Und es ging hier niemals um Strafvorwürfe im Sinne von § 100a StPO. Es ging um demonstratives Geschehen und demonstrationstypische Vorwürfe wie die Nicht-Anmeldung einer Versammlung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter durch „sich schwer machen“, etc.

Mir kam es so vor, als erfolge die Einstufung von Personen als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ durch die Polizei eher nach Gutdünken, wenn die Gesinnung der betroffenen Personen der Polizei einfach nicht genehm ist. Die neue Antwort der Bundesregierung bestätigt diese Annahme. „Diese Einstufung beruht auf polizeilichen Erkenntnissen und setzt nicht zwingend eine Urteilsfindung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens voraus.“ So die Bundesregierung. Zum 7.11.2016 waren bundesweit 651 Personen als relevante Personen eingestuft. Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 64 auf PMAK und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus. „Polizeiliche Erkenntnisse“ ist ein äußerst nebulöser schwammiger Begriff, es lässt der Willkür Tür und Tor offen. Genauso nebulös ist was die Einstufung als „relevante Person“ oder „Gefährder“ für die Betroffenen zur Folge hat. Hier wird lediglich auf die „einschlägigen Polizeigesetze der Länder“ verwiesen. In der Antwort auf eine frühere Anfrage hieß es bereits „[…], sind für Personen, die als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft wurden, jeweils Maßnahmen nach der StPO und insbesondere nach den Polizeigesetzen der Länder zu prüfen.“

Dies interpretiere ich als Freischein für Überwachung und willkürliche Polizeimaßnahmen – zumal niemanden die Polizei kontrolliert und Betroffenen über mögliche Rechtsmittel gegen die Einstufung nicht belehrt werden – ich musste ja schon Klage einreichen, um überhaupt zu erfahren, was die Polizei so über mich speichert.

Die Bundesregierung selbst schiebt die Verantwortung auf die Bundesländer – obwohl der Eintrag zwar durch das LKA vorgenommen wird, dieser dann aber durch das BKA übernommen wird – hier wäre also eine Kontrolle auf Bundesebene möglich und angezeigt.

Gerne würde ich die Fragen, wo die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen hat, im niedersächsischen Landtag einbringen. Im Landtag sitzt jedoch keine Oppositionspartei, die sich auch nur ein kleines wenig um Bürgerrechte schert…

Politisches Engagement gleich Terrorismus

Aus den Antworten der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass „Extremismus“ und „Terrorismus“ auf die gleiche Ebene gestellt werden. Ich sehe politisches Engagement nicht als „Extremismus“ an. Der Staat stuft aber alles was sich mit seiner Politik kritisch auseinandersetzt und insbesondere Menschen die ihren Protest durch zivilem Ungehorsam zum Ausdruck bringen, als „extremistisch“ ein. Und auf EU-Ebene will man das gern als Terrorismus sehen.

In der Praxis wird ebenfalls mit den Begriffen „Extremismus“ und „Terrorismus“ um sich geworfen, wenn es um die Bewertung von politischem Engagement geht. Das BKA beantwortete meine Fragen wie folgt (Schreiben als pdf):

« Bei der AG Personenpotenzial handelt es sich um eine Arbeitsgruppe des gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums, Phänomenbereich Linksextremismus/-terrorismus. »

Personagramme sind eine bildliche Erkenntnisdarstellung zu einer bestimmten Person und werden auf Basis des Gefahrenabwehrrechts durch die Landespolizeien erstellt. Die Erstellung erfolgt auf einem in den deutschen Polizeifachgremien (AG Kripo) abgestimmten Standardverfahren mit anschließender Übermittlung an das Bundeskriminalamt.“

Freiheit stirbt mit Sicherheit.

Eichhörnchen nicht mehr „relevant“

Das LKA hat möglicherweise gespürt, dass meinem Löschantrag und meinen kritischen Nachfragen eine Klage folgen würde.Das LKA wollte sich nicht erklären und bevorzugte eine LÖSCHUNG des Eintrages. Es erklärte, die örtlich zuständige Polizei (die Polizei Lüneburg) habe festgestellt, dass « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person nicht mehr gegeben sind »(Schreiben als PDF). Weshalb die Voraussetzungen in der Vergangenheit – immerhin wurde der Eintrag 2012 vorgenommen und erst 4 Jahre später gelöscht –  gegeben gewesen sein sollen, werde ich nie erfahren. Ich wüsste nicht, was sich verändert hat. Also weder weiß ich was den Eintrag begründet haben kann, noch weshalb es nun anders ist. Die Polizei hat kalte Füße bekommen und es scheint so zu sein, dass sie es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen wollte – ihr war also klar, dass sie rechtswidrig handelte.

Ich hätte das Verfahren gerne geführt. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die Praxis der Polizei ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen.

Der Fall zeigt aber: Es ist wichtig sich zu wehren, sonst richtet die Datenkrake Schäden unkontrolliert und ungebremst an! Mein Erfahrungsbericht kann anderen Betroffenen in ihrem Kampf gegen die Willkür der polizeilichen Datenbanken vielleicht hilfreich sein.

Zu Ende ist dieser Kampf nicht. Das BKA hat mir trotz Nachfrage die Löschung des Eintrags nach wie vor nicht bestätigt und genauso wie die Löschung plötzlich erfolgte, traue ich dem LKA zu, die Einstufung erneut vorzunehmen – scheint ja simpel zu sein. « Polizeiliche Erkenntnisse », die einen Eintrag rechtfertigen, sind einfach zu konstruieren, das wird nicht kontrolliert. Also muss ich ständig neue Auskunftsersuchen stellen, um dies überhaupt in Erfahrung bringen zu können. Meine weiteren Klagen auf vollständige Auskunft über gespeicherte Daten und Löschung von Daten laufen darüber hinaus vor dem Verwaltungsgericht weiter (Infos auf meiner Homepage unter « Überwachung« ).

Von Kletterdemonstrationen und Versammlungssprengung

Stopp Castor!Ich habe vor einem Jahre über das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg zu Kletterdemonstrationen ( Az.5 A 87/13 ) berichtet. Hintergrund war eine Demonstration in Bäumen an der CASTOR-Strecke in Lüneburg, die durch die Polizei unterbunden worden war, indem diese die Kletterausrüstung der  zum Zeitpunkt des Eingriffes der Polizei sich noch am Boden befindlichen TeilnehmerInnen beschlagnahmte. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass bei Demonstrationen so genannte „Typenfreiheit“ besteht und Klettern eine Form des Demonstrierens darstellt. Eine solche Demonstration darf außerdem nicht mit Verweis auf einem Polizeigesetz und vermeintlichen Gefahren  (hier niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz) unterbunden werden. Eine Versammlung ist Polizeifest. . Auch wenn diese erst begonnen hat oder die TeilnehmerInnen noch dabei sind, Vorbereitungsmaßnahmen für ihre Demonstration zu treffen, greift Art. 8 GG.  (Siehe Bericht zum Urteil) Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun in seinem Beschluss vom 15. Juli ( Az. 11 LA 233/14) den Antrag auf Zulassung der Beschwerde der Polizei Lüneburg zurückgewiesen. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg ist somit rechtskräftig. (Beschluss vom OVG als PDF) – Das hindert die Polizei aber nicht  an weiteren rechtswidrigen Versammlungsunterbindungen – wie zuletzt bei einer Protestkletteraktion am RWE-Tower in Essen.
Stopp Castor!Ich habe vor einem Jahre über das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg zu Kletterdemonstrationen ( Az.5 A 87/13 ) berichtet. Hintergrund war eine Demonstration in Bäumen an der CASTOR-Strecke in Lüneburg, die durch die Polizei unterbunden worden war, indem diese die Kletterausrüstung der  zum Zeitpunkt des Eingriffes der Polizei sich noch am Boden befindlichen TeilnehmerInnen beschlagnahmte. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass bei Demonstrationen so genannte „Typenfreiheit“ besteht und Klettern eine Form des Demonstrierens darstellt. Eine solche Demonstration darf außerdem nicht mit Verweis auf einem Polizeigesetz und vermeintlichen Gefahren  (hier niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz) unterbunden werden. Eine Versammlung ist Polizeifest. . Auch wenn diese erst begonnen hat oder die TeilnehmerInnen noch dabei sind, Vorbereitungsmaßnahmen für ihre Demonstration zu treffen, greift Art. 8 GG.  (Siehe Bericht zum Urteil) Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun in seinem Beschluss vom 15. Juli ( Az. 11 LA 233/14) den Antrag auf Zulassung der Beschwerde der Polizei Lüneburg zurückgewiesen. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg ist somit rechtskräftig. (Beschluss vom OVG als PDF) – Das hindert die Polizei aber nicht  an weiteren rechtswidrigen Versammlungsunterbindungen – wie zuletzt bei einer Protestkletteraktion am RWE-Tower in Essen.

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Cyclassics 2015: Tschüß Vattenfall! Kletteraktion auf der Köhlbrandbrücke

Action escalade Am Sonntag „feierte“ der Stromkonzern Vattenfall mit den 20. Vattenfall Cyclassics ein „Jubiläum“. Zugleich waren dies auch die letzten Cyclassics mit Vattenfall als Sponsor. ROBIN WOOD AktivistInnen haben den Konzern wie es sich gehört verabschiedet: mit zwei großen Banner an der Köhlbrandbrücke oberhalb von der Rennstrecke. Es handelte sich dabei um ein Kunstwerk des Künstlers Dan und ein Banner mit der Aufschrift „Umsatteln, Ökostrom statt Kohle und Atom“. Damit machten sie klar, was sie von den Greenwahsingveranstaltungen von Vattenfall halten: der Konzern, der Strom überwiegend aus Kohle (80%) und Atom produziert, will sich durch das Sponsoring solcher Veranstaltungen ein grünes Image geben. Dagegen gibt es schon seit Jahren Widerstand.

Action escalade Am Sonntag „feierte“ der Stromkonzern Vattenfall mit den 20. Vattenfall Cyclassics ein „Jubiläum“. Zugleich waren dies auch die letzten Cyclassics mit Vattenfall als Sponsor. ROBIN WOOD AktivistInnen haben den Konzern wie es sich gehört verabschiedet: mit zwei großen Banner an der Köhlbrandbrücke oberhalb von der Rennstrecke. Es handelte sich dabei um ein Kunstwerk des Künstlers Dan und ein Banner mit der Aufschrift „Umsatteln, Ökostrom statt Kohle und Atom“. Damit machten sie klar, was sie von den Greenwahsingveranstaltungen von Vattenfall halten: der Konzern, der Strom überwiegend aus Kohle (80%) und Atom produziert, will sich durch das Sponsoring solcher Veranstaltungen ein grünes Image geben. Dagegen gibt es schon seit Jahren Widerstand.
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Der Stachel im Arsch der Justiz

 Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke  und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (Bericht)

Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schiffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als Zuschauer mitverfolgten.  Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“.

Der zuständige Richter sprach ein ungewöhnliches Urteil:
„Es ist sozial wichtig, was Sie tun und vollkommen nachvollziehbar, kann vieles von dem unterschreiben, was Sie hier vorgetragen haben. Aber Sie treten hier auf, als ob die Justiz der Feind wäre. Ich bin enttäuscht davon, dass Sie keine Aussage gemacht haben und nicht zu dem stehen, was sie gemacht haben. Es ist ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt, die der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei sind. […] Ich hoffe, dass Sie vielleicht nach diesem Verfahren, vielleicht nicht von ihrem Feindbild Staat abrücken, das wäre vielleicht etwas vermessen, aber zumindest darüber nachdenken. Die Geldbußen sind ausreichend, sie sind mehr ein symbolischer Ausdruck.“

2 Jahre nach dem besagten Urteil habe ich nun Post von Richter Tebbe erhalten. Weil ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro trotz Aufforderung und Besuch vom Gerichtsvollzieher nicht bezahlt habe, beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung von „Erzwingungshaft“ um mich dazu zu bewegen, zu bezahlen.

 Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke  und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (Bericht)

Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schiffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als Zuschauer mitverfolgten.  Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“.

Der zuständige Richter sprach ein ungewöhnliches Urteil:
„Es ist sozial wichtig, was Sie tun und vollkommen nachvollziehbar, kann vieles von dem unterschreiben, was Sie hier vorgetragen haben. Aber Sie treten hier auf, als ob die Justiz der Feind wäre. Ich bin enttäuscht davon, dass Sie keine Aussage gemacht haben und nicht zu dem stehen, was sie gemacht haben. Es ist ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt, die der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei sind. […] Ich hoffe, dass Sie vielleicht nach diesem Verfahren, vielleicht nicht von ihrem Feindbild Staat abrücken, das wäre vielleicht etwas vermessen, aber zumindest darüber nachdenken. Die Geldbußen sind ausreichend, sie sind mehr ein symbolischer Ausdruck.“

2 Jahre nach dem besagten Urteil habe ich nun Post von Richter Tebbe erhalten. Weil ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro trotz Aufforderung und Besuch vom Gerichtsvollzieher nicht bezahlt habe, beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung von „Erzwingungshaft“ um mich dazu zu bewegen, zu bezahlen.

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Berlin: eingestellter Prozess und „Lex Klettern“

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgerichts Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag vorm AG Tiergarten eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben.

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgerichts Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag vorm AG Tiergarten eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben.

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