Politisch motivierte Speicherung von Daten

oder: wenn die Polizei sich auf den Schlips getreten fühlt.

Ich habe in letzter Zeit diverse Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden gestellt. Menschen, die ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wahr nehmen und in Erfahrung bringen möchten, was die Behörden über sie / ihn speichern, sei an dieser Stelle der „Generator für Auskunftsersuchen“, ein von Datenschutzaktivist*innen entwickeltes Programm, empfohlen. Ich habe das Programm genutzt und nach Auskunftserteilung auch noch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt. Die Polizei speichert jede Menge Daten, mit der Begründung sie habe ja einen Strafvorwurf erhoben, also sei die Speicherung gerechtfertigt – auch wenn die Vorwürfe niemals gerichtlich bestätigt wurden und die Verfahren eingestellt sind. Die Polizei betreibt ein In-Sich-Geschäft indem sie die eigene Speicherungspraxis mit der eigenen Erhebungspraxis begründet. Und weil es doch zur Begründung der Speicherung etwas mager ist, argumentiert sie dann noch mit meiner Gesinnung und meiner allgemeinen politischen Betätigung. Ich habe hier köstliche Auszüge aus Stellungnahmen und Bescheide von Polizeibehörden gesammelt.

  • Der Überwacher versteht keinen Spaß, wenn man den Spieß umdreht

Die Polizei fühlt sich auf den Schlips getreten, wenn ich Informationen zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen veröffentliche – und führt dies als Begründung zur Speicherung von Daten über meine Person aus:
 
Aus einer Stellungnahme der Polizeidirektion Osnabrück vom 14.01.17 (VG Osnabrück Az. 6 A 308/16)

oder: wenn die Polizei sich auf den Schlips getreten fühlt.

Ich habe in letzter Zeit diverse Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden gestellt. Menschen, die ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wahr nehmen und in Erfahrung bringen möchten, was die Behörden über sie / ihn speichern, sei an dieser Stelle der „Generator für Auskunftsersuchen“, ein von Datenschutzaktivist*innen entwickeltes Programm, empfohlen. Ich habe das Programm genutzt und nach Auskunftserteilung auch noch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt. Die Polizei speichert jede Menge Daten, mit der Begründung sie habe ja einen Strafvorwurf erhoben, also sei die Speicherung gerechtfertigt – auch wenn die Vorwürfe niemals gerichtlich bestätigt wurden und die Verfahren eingestellt sind. Die Polizei betreibt ein In-Sich-Geschäft indem sie die eigene Speicherungspraxis mit der eigenen Erhebungspraxis begründet. Und weil es doch zur Begründung der Speicherung etwas mager ist, argumentiert sie dann noch mit meiner Gesinnung und meiner allgemeinen politischen Betätigung. Ich habe hier köstliche Auszüge aus Stellungnahmen und Bescheide von Polizeibehörden gesammelt.

  • Der Überwacher versteht keinen Spaß, wenn man den Spieß umdreht

Die Polizei fühlt sich auf den Schlips getreten, wenn ich Informationen zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen veröffentliche – und führt dies als Begründung zur Speicherung von Daten über meine Person aus:
 
Aus einer Stellungnahme der Polizeidirektion Osnabrück vom 14.01.17 (VG Osnabrück Az. 6 A 308/16)

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Sensible Polizei

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

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Soliaktion gegen Repression gegen Kohle- und Atomkraftgegner_innen

Im Dezember wurde ein Urteil gegen zwei Atomkraftgegner*innen rechtskräftig, die sich 2012 angekettet hatten um einen Uranzug im Münsterland zu stoppen. Das Urteil ist mit 110 und 90 Tagessätzen unüblich hoch. Trotzdem wollen wir nicht jammern, sondern dafür sorgen, dass nicht noch mehr Menschen im Kampf um eine lebenswertere Welt von Gerichten abgeurteilt werden oder dies zumindest nicht im Verborgenen geschieht Deshalb rufen wir zu Solidaritätsaktionen und einer Fax-, Mail- und Telefonkampagne auf, die sich gegen die Gerichte an denen Verfahren gegen Atom- und Kohlegegner*innen laufen richtet.

Im Dezember wurde ein Urteil gegen zwei Atomkraftgegner*innen rechtskräftig, die sich 2012 angekettet hatten um einen Uranzug im Münsterland zu stoppen. Das Urteil ist mit 110 und 90 Tagessätzen unüblich hoch. Trotzdem wollen wir nicht jammern, sondern dafür sorgen, dass nicht noch mehr Menschen im Kampf um eine lebenswertere Welt von Gerichten abgeurteilt werden oder dies zumindest nicht im Verborgenen geschieht Deshalb rufen wir zu Solidaritätsaktionen und einer Fax-, Mail- und Telefonkampagne auf, die sich gegen die Gerichte an denen Verfahren gegen Atom- und Kohlegegner*innen laufen richtet.

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Essen: Kletteraktivistin gewinnt Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.

Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.

Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

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Einstufung einer Umweltaktivistin als „relevante Person“: LKA kriegt kalte Füße!

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».

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Ende Gelände 2015 – Die Prozess-Lawine rollt

Alle reden von Klimaschutz. Doch wer es nicht bei Worten belässt und sich tatkräftig für den Klimaschutz engagiert, wird kriminalisiert. Aktivist*innen, die sich an Aktionen von „Ende Gelände“ im rheinischen Braunkohlerevier 2015 beteiligten, stehen derzeit vor Gericht.
Folgende Termine sind aktuell bekannt:

Amtsgericht Erkelenz

  • 5.12.2016, 13:00 Uhr Vorwurf: Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch Klettern), Amtsgericht Erkelenz (Fortsetzungstermin vom 15.11.)
  • 8.12.2016 Amtsgericht Erkelenz 11.30 Uhr, Sitzungssaal 1.02 Vorwurf: Haufriedensbruch

Amtsgericht  Grevenbroich

  • 6.12.2016 Mittags: Kurzprozess(e) und Mahnwache vorm Amtsgericht Grevenbroich: Vorwurf Hausfriedensbruch, Einstellung angekündigt
  • Weitere Prozesse stehen an, sind aber noch nicht terminiert / öffentlich

Die Angeklagten haben unsere Solidarität verdient. Auf die Anklagebank gehören Konzerne wie RWE und Politiker*innen, die zwar von Klimaschutz reden, den Klimawandel jedoch durch ihre politischen Entscheidungen vorantreiben. So Wirtschaftsminister Gabriel, der das bereits äußerst schwache Klimaabkommen von Paris zu einer Farce verkommen lässt.

Der Flugverkehr, eine der Hauptquellen für CO2 Emissionen, flog bereits während der COP-Verhandlungen in Paris aus dem Vertrag raus. Gabriel hat nun bewirkt, dass der deutsche Klimaschutzplan nun kein Verbot neuer Kohlekraftwerke mehr enthält. Der Stopp weiterer Kohletagebaue ist ebenfalls nicht im Plan enthalten. Die « Kohleausstiegs-Kommission » heißt nun « Kommission Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung ». Und die Begriffe „Klimaschutz“ und „Energiewende“ wird vergeblich gesucht. Siehe auch die Analyse auf tagesschau.de.
Die Regierung behauptet trotz alledem nach wie vor, sie wolle das Klima schützen und den Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren. Das ist Heuchelei!  Das ist eine schmutzige Lüge! Genauso wie die Mär von der sauberen Kohle!

Darum ist es nach wie vor notwendig, mit direkten Aktionen den Klimaschutz voranzutreiben! Darum haben die Angeklagten Aktivist*innen Solidarität verdient. Kommt zahlreich zu den Prozessen. Werdet für den Klimaschutz aktiv! Klimaschutz statt Kohleschmutz!

Alle reden von Klimaschutz. Doch wer es nicht bei Worten belässt und sich tatkräftig für den Klimaschutz engagiert, wird kriminalisiert. Aktivist*innen, die sich an Aktionen von „Ende Gelände“ im rheinischen Braunkohlerevier 2015 beteiligten, stehen derzeit vor Gericht.
Folgende Termine sind aktuell bekannt:

Amtsgericht Erkelenz

  • 5.12.2016, 13:00 Uhr Vorwurf: Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch Klettern), Amtsgericht Erkelenz (Fortsetzungstermin vom 15.11.)
  • 8.12.2016 Amtsgericht Erkelenz 11.30 Uhr, Sitzungssaal 1.02 Vorwurf: Haufriedensbruch

Amtsgericht  Grevenbroich

  • 6.12.2016 Mittags: Kurzprozess(e) und Mahnwache vorm Amtsgericht Grevenbroich: Vorwurf Hausfriedensbruch, Einstellung angekündigt
  • Weitere Prozesse stehen an, sind aber noch nicht terminiert / öffentlich

Die Angeklagten haben unsere Solidarität verdient. Auf die Anklagebank gehören Konzerne wie RWE und Politiker*innen, die zwar von Klimaschutz reden, den Klimawandel jedoch durch ihre politischen Entscheidungen vorantreiben. So Wirtschaftsminister Gabriel, der das bereits äußerst schwache Klimaabkommen von Paris zu einer Farce verkommen lässt.

Der Flugverkehr, eine der Hauptquellen für CO2 Emissionen, flog bereits während der COP-Verhandlungen in Paris aus dem Vertrag raus. Gabriel hat nun bewirkt, dass der deutsche Klimaschutzplan nun kein Verbot neuer Kohlekraftwerke mehr enthält. Der Stopp weiterer Kohletagebaue ist ebenfalls nicht im Plan enthalten. Die « Kohleausstiegs-Kommission » heißt nun « Kommission Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung ». Und die Begriffe „Klimaschutz“ und „Energiewende“ wird vergeblich gesucht. Siehe auch die Analyse auf tagesschau.de.
Die Regierung behauptet trotz alledem nach wie vor, sie wolle das Klima schützen und den Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren. Das ist Heuchelei!  Das ist eine schmutzige Lüge! Genauso wie die Mär von der sauberen Kohle!

Darum ist es nach wie vor notwendig, mit direkten Aktionen den Klimaschutz voranzutreiben! Darum haben die Angeklagten Aktivist*innen Solidarität verdient. Kommt zahlreich zu den Prozessen. Werdet für den Klimaschutz aktiv! Klimaschutz statt Kohleschmutz!
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OLG Celle: Skurriles Nachspiel zu MOX-Transport 2012

Die Zivil-Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Antiatom-Aktivisten wird am 9. November 2016 dem OLG Celle verhandelt. Das Land fordert über 15 000 Euro für Heilbehandlungskosten, weil ein Polizist sich bei einer Personalienfeststellung anlässlich einer Protestaktion gegen einen MOX Transport zum AKW Grohnde im Jahre 2012 verletzt hat (Eichhörnchen Bericht). Der in Regress genommener Aktivist verhielt sich vollkommen passiv, der Polizist verletzte sich selbst indem er versuchte, den Aktivisten hoch zu heben und dabei unprofessionell vorging.

Der Vorgang erinnert mich an die Forderung einer Polizistin aus Hessen mir gegenüber. Hintergrund war eine Ingewahrsamnahme bei der Waldbesetzung gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Jahre 2009. Die Polizistin, die der Meinung war, ich hätte mich bei der Räumung einer Harvestermaschine « schwer gemacht », verlangte 1200 Euro Schmerzensgeld. Sie verlor den Zivilprozess gegen mich. Ich habe daraus eine amüsante Kurzgeschichte geschrieben und in meinem Buch Kommen Sie da runter! veröffentlicht. Die Geschichte heißt « Die Erdanziehungskräfte ».

« Ebensowenig gab es sonstige physikalische Veränderungen, insbesondere keine Entgegnung Klage-Begründung auf eine Veränderungen der Erdanziehungskraft, aus denen auch nur annähernd geschlossen werden könnte, die Beklagte habe sich « plötzlich schwer » gemacht. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens », hieß in einer Stellungnahme meines Verteidigers in diesem absurden Verfahren. ( Aktenzeichen: 31 C 1253/09 – 23 Amtsgericht Frankfurt am Main).

Die Zivil-Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Antiatom-Aktivisten wird am 9. November 2016 dem OLG Celle verhandelt. Das Land fordert über 15 000 Euro für Heilbehandlungskosten, weil ein Polizist sich bei einer Personalienfeststellung anlässlich einer Protestaktion gegen einen MOX Transport zum AKW Grohnde im Jahre 2012 verletzt hat (Eichhörnchen Bericht). Der in Regress genommener Aktivist verhielt sich vollkommen passiv, der Polizist verletzte sich selbst indem er versuchte, den Aktivisten hoch zu heben und dabei unprofessionell vorging.

Der Vorgang erinnert mich an die Forderung einer Polizistin aus Hessen mir gegenüber. Hintergrund war eine Ingewahrsamnahme bei der Waldbesetzung gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Jahre 2009. Die Polizistin, die der Meinung war, ich hätte mich bei der Räumung einer Harvestermaschine « schwer gemacht », verlangte 1200 Euro Schmerzensgeld. Sie verlor den Zivilprozess gegen mich. Ich habe daraus eine amüsante Kurzgeschichte geschrieben und in meinem Buch Kommen Sie da runter! veröffentlicht. Die Geschichte heißt « Die Erdanziehungskräfte ».

« Ebensowenig gab es sonstige physikalische Veränderungen, insbesondere keine Entgegnung Klage-Begründung auf eine Veränderungen der Erdanziehungskraft, aus denen auch nur annähernd geschlossen werden könnte, die Beklagte habe sich « plötzlich schwer » gemacht. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens », hieß in einer Stellungnahme meines Verteidigers in diesem absurden Verfahren. ( Aktenzeichen: 31 C 1253/09 – 23 Amtsgericht Frankfurt am Main).

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VG Berlin – Polizei ging rechtswidrig gegen Kletteraktivistin vor

Klettern

Ich kann meine Datei « Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität » (PMPK) um zwei weiteren Fällen erweitern!

Hier meine Mitteilung zu den gewonnenen Klagen gegen die Berliner Polizei.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den am 25. und 26. August 2016 verhandelten Klagen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei statt gegeben.
Gegenstand der Gerichtsverfahren waren das Einschreiten der Polizei gegen die Umweltaktivistin bei der Energiewende-Demonstration am 30. November 2013 und anlässlich von Protestaktionen gegen die Tagung des Atomforums im Mai 2011. Das Gericht hielt das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstrantin für rechtswidrig, weil weder die Kletteraktion bei der Energiewende-Demonstration noch das Kreidemalen beim Protest gegen das Atomforum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten.

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Ich kann meine Datei « Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität » (PMPK) um zwei weiteren Fällen erweitern!

Hier meine Mitteilung zu den gewonnenen Klagen gegen die Berliner Polizei.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den am 25. und 26. August 2016 verhandelten Klagen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei statt gegeben.
Gegenstand der Gerichtsverfahren waren das Einschreiten der Polizei gegen die Umweltaktivistin bei der Energiewende-Demonstration am 30. November 2013 und anlässlich von Protestaktionen gegen die Tagung des Atomforums im Mai 2011. Das Gericht hielt das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstrantin für rechtswidrig, weil weder die Kletteraktion bei der Energiewende-Demonstration noch das Kreidemalen beim Protest gegen das Atomforum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten.

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Berliner Polizei schränkt Umweltprotest willkürlich ein – Klagen werden verhandelt

KletternTerminankündigung für den 25. und 26. August 2016

* Mündliche Hauptverhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Berlin

* Berliner Polizei wollte eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo 2013 am Demonstrieren in luftiger Höhe hindern

* Eine weitere Klage betrifft das Vorgehen der Polizei gegen eine Protestaktion gegen das Atomforum 2011 am Alexanderplatz

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Termine vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7 in 10557 Berlin): Donnerstag 25. und Freitag 26. August 2016 jeweils um 9:30 Uhr
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Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin sowie anlässilich von Protestaktionen gegen das Atomforum 2011 ebenfalls in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Kletteraktivistin Cécile Lecomte verklagt die Polizei.

Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert –darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte, sie mit Gewalt
daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe auf einem ca. 30 Meter hohen Mast aufzuhängen. Die Kletteraktivistin setzte sichschließlich mit der Unterstützung weiterer DemonstrantInnen durch, trug jedoch eine Verletzung davon.

KletternTerminankündigung für den 25. und 26. August 2016

* Mündliche Hauptverhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Berlin

* Berliner Polizei wollte eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo 2013 am Demonstrieren in luftiger Höhe hindern

* Eine weitere Klage betrifft das Vorgehen der Polizei gegen eine Protestaktion gegen das Atomforum 2011 am Alexanderplatz

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Termine vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7 in 10557 Berlin): Donnerstag 25. und Freitag 26. August 2016 jeweils um 9:30 Uhr
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Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin sowie anlässilich von Protestaktionen gegen das Atomforum 2011 ebenfalls in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Kletteraktivistin Cécile Lecomte verklagt die Polizei.

Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert –darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte, sie mit Gewalt
daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe auf einem ca. 30 Meter hohen Mast aufzuhängen. Die Kletteraktivistin setzte sichschließlich mit der Unterstützung weiterer DemonstrantInnen durch, trug jedoch eine Verletzung davon.

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Notstandsgesetzgebung in Frankreich erneut verlängert – Willkür geht weiter

Die französische Nationalversammlung hat am gestrigen Tag, nach dem Senat vergangene Woche, die Verlängerung der Notstandsgesetzgebung bis Ende Juli 2016 beschlossen. Der Ausnahmezustand gilt also weiterhin und die Willkür geht weiter. Ob DemonstrantInnen gegen die Arbeitsreform oder Atomkraftgegner die gegen das neue Endlagergesetz kämpfen, viele bekommen dies zu spüren.
 
Jüngste Nachrichten aus dem Willkürstaat: Der französische Staat traut sich nicht – wie bei der COP im November 2015 – die Demonstrationen gegen die Arbeitsreform zu verbieten. Das Gesetz sieht  massive Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen vor. Anders als bei Umweltprotesten gehen in Frankreich traditionell Hunderttausende von Menschen auf die Strasse, wenn es um sozialen wie Renten oder auch Arbeitsmarktreformen Belangen geht. Solche Massenproteste können praktisch nicht verboten werden. Der französische Staat greift also zu anderen Mittel, um die Menschen einzuschüchtern. Das Gesetzt wird mit dem § 49-3 durchgesetzt, um die parlamentarische Debatte und Änderungsanträge aus dem Weg zu gehen.  Die Regierung sagt, sie wird ihr Vorhaben nicht aufgeben, die Menschen sagen, sie werden die Straße solange nicht verlassen bis das Gesetz zurück genommen wird. „Nuit debout“ ist zum Symbol des Widerstandes geworden (1). Die französische Regierung versucht die Menschen einzuschüchtern und zur Aufgabe des Protestes zu bewegen. Zum Beispiel durch Polizeigewalt und willkürliche Verhaftungen. Demonstrationen gegen Polizeigewalt werden wiederum durch die Präfektur verboten – wie zum Beispiel am 18. Mai – Polizeigewerkschaftler durften dagegen unbehelligt gegen den „ Anti-Bullen-Hass“ demonstrieren (2).

Die französische Nationalversammlung hat am gestrigen Tag, nach dem Senat vergangene Woche, die Verlängerung der Notstandsgesetzgebung bis Ende Juli 2016 beschlossen. Der Ausnahmezustand gilt also weiterhin und die Willkür geht weiter. Ob DemonstrantInnen gegen die Arbeitsreform oder Atomkraftgegner die gegen das neue Endlagergesetz kämpfen, viele bekommen dies zu spüren.
 
Jüngste Nachrichten aus dem Willkürstaat: Der französische Staat traut sich nicht – wie bei der COP im November 2015 – die Demonstrationen gegen die Arbeitsreform zu verbieten. Das Gesetz sieht  massive Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen vor. Anders als bei Umweltprotesten gehen in Frankreich traditionell Hunderttausende von Menschen auf die Strasse, wenn es um sozialen wie Renten oder auch Arbeitsmarktreformen Belangen geht. Solche Massenproteste können praktisch nicht verboten werden. Der französische Staat greift also zu anderen Mittel, um die Menschen einzuschüchtern. Das Gesetzt wird mit dem § 49-3 durchgesetzt, um die parlamentarische Debatte und Änderungsanträge aus dem Weg zu gehen.  Die Regierung sagt, sie wird ihr Vorhaben nicht aufgeben, die Menschen sagen, sie werden die Straße solange nicht verlassen bis das Gesetz zurück genommen wird. „Nuit debout“ ist zum Symbol des Widerstandes geworden (1). Die französische Regierung versucht die Menschen einzuschüchtern und zur Aufgabe des Protestes zu bewegen. Zum Beispiel durch Polizeigewalt und willkürliche Verhaftungen. Demonstrationen gegen Polizeigewalt werden wiederum durch die Präfektur verboten – wie zum Beispiel am 18. Mai – Polizeigewerkschaftler durften dagegen unbehelligt gegen den „ Anti-Bullen-Hass“ demonstrieren (2).
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