#unfugbleibt Aktionstag

Der Aktionstag läuft! Hier findest du Infos…

Der Aktionstag von unserem Wohnprojekt Unfug – Unabhängig frei und gemeinsam wohnen läuft!

Berichte über die « Online-Demo » mit Soliaktionen von überall gibt es auf

Im laufe des Tages gibt es dort auch Infos über die Kundgebungen in Lüneburg, ich dokumentiere unten die Pressemitteilung von Unfug von gestern zur Kundgebung um 17 Uhr auf dem Marktplatz und die Mitteilung von « Nonsens » einer Unterstützer*innen Gruppe, die von 15 bis 17 Uhr dezentrale Kundgebungen angemeldet hat.

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Mobivideo #Unfugbleibt Aktionstag 30.5.

User Wohnprojekt habt ein schönes Mobivideo für den morgigen Aktionstag erhalten! Wir haben zudem für unsere Versammlung vor Gericht gewonnen.

Unser Wohnprojekt habt ein schönes Mobivideo für den morgigen Aktionstag erhalten! Danke! Und…. wir haben für unsere Versammlung morgen auf dem Marktplatz vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. (siehe unten)

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UNFUG BLEIBT! Call for action day

Linke Freiräume verteidigen in Lüneburg und überall!
Aufruf von Bewohner*innen zum Aktionstag am 30.05.

Linke Freiräume verteidigen in Lüneburg und überall!

Aufruf von Bewohner*innen zum Aktionstag am 30.05. (English version below):

  • Kundgebung um 17 Uhr – Marktplatz Lüneburg
  • Online-Solidaritäts-Aktion – Schickt uns eure Beiträge (Fotos, Videos usw.)
  • Aktionen – immer und überall

Nach 2 Jahren Verhandlungen mit Stadt und Politik ist klar: Lüneburgs Oberbürgermeister Mädge (SPD) will uns aus „seiner“ Stadt vertreiben!

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Stadt will uns obdachlos machen!?

Zur aktuellen Situation vom Wohnprojekt Unfug in Lüneburg. Die Stadt Lüneburg will Bauwagen räumen lassen. Aber: #unfugbleibt!

Zur aktuellen Situation vom Wohnprojekt Unfug Lüneburg, wo ich lebe. #unfugbleibt!

Keine Corona-Pause für Wohnprojekt Unfug

Es ist seit der Stadtratssitzung im Februar 2020, bei der Bewohner*innen und Unterstützer*innen ihren Protest in der Causa Unfug kund taten, einiges passiert: Öffentliche Stellungnahmen von Unfug, Leser*innenbriefe an die Lokalzeitung, Solidaritätserklärungen anderer Gruppen.

Diese Unterstützung ist uns sehr wichtig, zumal es derzeit aufgrund von Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Schutzmaßnahmen, besonders schwierig ist, sich öffentlich Gehör zu verschaffen.

Doch die Stadt macht in Sachen Unfug keine Corona-Pause und will Unfug-Bewohner*innen wohnungslos machen.

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BverfG: generelles Versammlungsverbot unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.20 in einer Eilentscheidung Az. 1 Bvr 828/20 klar gestellt, dass ein generelles Versammlungsverbot mit Verweis auf die Gefahren vom Coronavirus und Verordnungen der Ländern rechtswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2020 in einer Eilentscheidung Az. 1 Bvr 828/20 klar gestellt, dass ein generelles Versammlungsverbot mit Verweis auf die Gefahren vom Coronavirus und Verordnungen der Ländern rechtswidrig ist. Im konkreten Fall ging es um eine angemeldete und verbotene Demonstration in Gießen (Hessen). Der Beschluss ist auf andere Bundesländer übertragbar.

Die zuständigen Behörden dürfen Demonstrationen nicht pauschal mit Verweis auf eine Corona-Verordnung des Landes verbieten. Eine Abwägung zwischen den Rechtsgütern muss im Rahmen des durch das Versammlungsgesetz eingeräumten Ermessensspielraum erfolgen. Das bedeutet, dass Auflagen erteilt werden dürfen und dass bei Auflagen, die dem Schutz vor Gefahren durch Covid19 gerecht ein Verbot unverhältnnismäßig und rechtswidrig ist. Das bedeutet aber auch dass Verbote nicht gänzlich ausgeschlossen sind.

Nach diesen Maßgaben hat es in den vergangenen Wochen zahlreiche rechtswidrige behördlichen Eingriffe und Verbote gegen Versammlungen bundesweit gegeben!

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#Unfugbleibt! der unveröffentlichte Leserbrief

Die Landeszeitung hat nach der Ratssitzung von Februar und ihre – ja nicht besonders neutrale – Berichtserstattung einige Leserbriefe erhalten. Uns hat der Leserbrief von Verena und Hannah erreicht. Dieser wurde nicht veröffentlicht – auch nicht in seiner auf 2000 Zeichen gekürtzten Version.

Dieser Beitrag wurde auf #Unfugbleibt, dem Blog meines Wohnprojektes veröffentlicht.

Die Landeszeitung hat nach der Ratssitzung von Februar und ihrer – ja nicht besonders neutralen – Berichtserstattung einige Leserbriefe erhalten. Uns hat der Leserbrief von Verena und Hannah erreicht. Dieser wurde nicht veröffentlicht – auch nicht in seiner auf 2000 Zeichen gekürzten Version. Wir veröffentlichen ihren Leserbrief in voller Länge, da dieser die Vorgänge bei der Stadtratssitzung mit den Fragen zu Unfug an die Politik gut aufzeigt.

Und an dieser Stelle ein Mini-Update:
Die Stadtverwaltung lässt sich durch die Corona-Pandemie nicht ausbremsen und baut weiter Druck für eine Räumung der Bauwagen auf.
Ein Erörterungstermin, welcher uns in der Stadtratssitzung vom 27.02.20 in Aussicht gestellt wurde, soll nun einfach weg fallen. Wir wollten einen neuen Vorschlag einbringen, den wir in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt und unserem Architekten erarbeitet haben und der mit dem Baurecht kompatibel ist. Die Stadt will sich aber über die Rechtslage nicht mit uns unterhalten. Das ist natürlich sehr praktisch für die Behörde, weil Protest gegen ein solches Vorgehen sich derzeit wegen Corona äußerst schwierig gestaltet. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Leserinnenbrief zu dem LZ-Artikel „„Unfug“ sorgt für Chaos im Rat“ vom 03.03.2020

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Versammlungsgrundrecht in Corona-Zeiten durchsetzen

Ich erläutere, wie Lüneburger Aktivistis es geschafft haben, trotz versammlungsfeindlicher NI-Corona-Verordnung eine Kundgebung anzumelden und bestätigt zu bekommen.

Am Beispiel einer erfolgreichen wenn auch stark eingeschränkten #leaveNoOneBehind-Kundgebung in Niedersachsen.

Ich erläutere heute, wie Lüneburger Aktivist*innen es geschafft haben, trotz des implizierten Versammlungsverbotes in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung eine Kundgebung anzumelden und bestätigt zu bekommen. Es war ein längeres Hin und Her zwischen der Anmelderin (und ihrem Anwalt), dem Ordnungsamt (Versammlungsbehörde) und dem Landkreis Bereich Gesundheit. Dieser Text kann als kleine Handreichung zur künftigen Anmeldung und Durchführung eigener Versammlungen nützlich sein, jedenfalls für politische Versammlungen in Niedersachsen.

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LG: Demo zu den Menschenrechts-Verletzungen auf Lesbos

Es gab heute eine mini-Kundgebung in Lüneburg. Ich veröffentliche die Presseankündigung der Beteiligten. Die Kundgebung war an sich gut, aber der erste Kreisrat, der gar nicht für Versammlungen zuständig ist, hat erheblich gestört indem er Absurde Dinge gegen die Versammlung verfügte und die Polizei fröhlich mitspielte zb. durch Vebot von Musik, weil Musik agressiv machen könne, also werden Corona-Maßnahen dadurch gefährdet. Allgemein beschwerte es sich darüber, dass die Kundgebung Außenwirkung erzeugte… der Herr hat wohl ein Problem mit Art. 8 GG…

  • Protest auf der Straße muss auch oder erst Recht in der « aktuellen Lage » möglich sein
  • Die Evakuierung der Lager auf Lesbos ist Menschenrecht und muss sofort umgesetzt werden
  • Demonstrant*innen und Behörden einigen sich nach einwöchiger Anmelde-Odyssee über « Corona-kompatibles » Versammlungskonzept
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Erklärung vom Wagenplatz „Fango“ in Causa „Unfug“

Das Bestehen des Wagenplatzes Fango sollte nicht als Legitimation dienen, die Entstehung legaler alternativer Wohnprojekte in Lüneburg zu verunmöglichen. Dies widerspräche unserem Vereinszweck.
Wir unterstützen die Schaffung anderer alternativer Wohnprojekte ausdrücklich.

Leben(s)Wagen e.V.

In der politisch-rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Wohnprojekt Unfug, wo ich lebe, und der Stadt Lüneburg ging es in letzter Zeit viel um den Bauwagenplatz „Fango“ vom Verein Leben(s)Wagen, der sich ca. 10 Kilometer entfernt von unserem Wohnprojekt befindet.

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Lingen: Blockade vor dem Prozess

Kurze Blockade der Brennelementefabrik von Framatome in Lingen heute früh. Dann geht es zum Amtsgericht wo gegen die erste von 16 Aktivist*innen verhandlet wird.

Wir lassen uns nicht durch die Repression vom Atomstaat einschüchtern. Wir werden immer wieder Blockieren! Bis zum echten Atomausstieg!

UPDATE 11:45 Uhr: Freispruch im ersten Prozess!

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