Eichhörnchen gegen den Landgerichtspräsidenten

Lecomte ./. Präsident des Landgerichts Potsdam“, steht auf meiner Ladung. Am 10. April 2014  (neuer gültiger Termin! ) um 12 Uhr im Saal 005 wird vor dem Verwaltungsgericht Potsdam meine Klage gegen den Landgerichtspräsidenten verhandelt. Am Abend davor, den 9.4. findet im Café Madia eine Lesung statt, ich lese aus meinem Buch « Kommen Sie da runter!, zur Auseinandersetzung mit dem Landgerichtspräsidenten gibt es im Buch eine Kurzgeschichte…

Per Hausrecht hatte Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.

Lecomte ./. Präsident des Landgerichts Potsdam“, steht auf meiner Ladung. Am 10. April 2014  (neuer gültiger Termin! ) um 12 Uhr im Saal 005 wird vor dem Verwaltungsgericht Potsdam meine Klage gegen den Landgerichtspräsidenten verhandelt. Am Abend davor, den 9.4. findet im Café Madia eine Lesung statt, ich lese aus meinem Buch « Kommen Sie da runter!, zur Auseinandersetzung mit dem Landgerichtspräsidenten gibt es im Buch eine Kurzgeschichte…

Per Hausrecht hatte Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.

Geschickter Weise wurde die Verfügung im Dezember 2012 absichtlich durch den Landgerichtspräsidenten erst so knapp vor Prozessbeginn veröffentlicht, dass ich mich dagegen nicht wehren konnte und mein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung der Verfügung erst nach Prozessende mit einem knappen »hat sich durch Zeitablauf erledigt« beschieden wurde. Ein Landgerichtspräsident weiß, wie er Menschen rechtlos stellen und die Gewaltenteilung aushebeln kann.

Dies habe ich mir aber nicht gefallen lassen und im Hauptverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erhoben und mein Klagefeststellungsinteresse mit der Verletzung meiner Grundrechte und der Wiederholungsgefahr begründet. Ich halte das Demonstrieren gegen Atomtransporte auf und über Bahnanlagen angesichts der täglich stattfindenden gefährlichen Transporte weiterhin für legitim. Wenn die Bundespolizei Bußgeldernach der EBO verhängt, wird der Einspruch in Potsdam vor dem Amtsgericht verhandelt. Der Prozess um einen Verstoß gegen die EBO von Dezember 2012 war sicherlich nicht der letzte (gegen mich und andere…).

»1. Es wird klargestellt, dass sich das Hausrecht des Präsidenten des Landgerichts Potsdam auf die Freifläche zwischen dem Gebäude des Justizzentrums und der Jägerallee erstreckt.

2. Es ist untersagt, auf der unter Ziff. 1 bezeichneten Fläche auf Bäume oder Fahnenmasten zu klettern. […]

4. Es ist untersagt, Plakate und Propagandamaterialien aller Art (Aufkleber, Flyer, Trillerpfeifen etc.) sowie Permanent-Filzstifte (sogenannte Eddings) in das Gebäude des Justizzentrums mitzunehmen.« Das stand auf der Sicherheitsverfügung an der Tür.

Ein Landgerichtspräsident kann demnach per Verfügung sein Hausrecht auf öffentliche Flächen wie Gehsteige oder Straßen erweitern, um dort das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen.

Eine Sicherheitsverfügung auf öffentlichem Grund, die das Demonstrieren dort einschränkt, darf allerdings juristisch allenfalls bei begründeter Gefahrenprognose von der Versammlungsbehörde, also der Exekutive, erlassen werden – und nicht durch die Judikative!

Das Verwaltungsgericht hat inzwischen beschlossen, dass meine Klage Aussicht auf Erfolg hat und mir Prozesskostenhilfe bewilligt. Bei dem mündlichen Verhandlungstermin  im April soll versucht werden, den Streit « gütlich » beizulegen.  So steht es in der Ladung. Ich bin gespannt (Aktenzeichen 1 K 2832/12 ).

Hintergründe:

Berichte über die Gerichtsverhandlung von Dezember 2012: erster Verhandlungstag  –  zweiter Verhandlungstag mit Urteil  –  weiterer Bericht  –  Post der Generalstaatsanwaltschaft  –  Aufhebung des Urteils durch das OLG – 

Sicherheitsverfügungen: Sicherheitsverfügungen vom Landgerichtspräsidenten  –   Klage zu Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung und der Einlaßkontrollen

Der Vorfall findet Erwähnung in meinem Buch, Kurzgeschichte « Gewaltentrennung und Grundrechte in Potsdam »