Erneut Schmerzensgeld für Kletteraktivistin

Skyper-Hochhaus

Am 02 Januar 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Frankfurt von der Polizei verhaftet. Durch die 24-stündige Ingewahrsamnahme wollte die Polizei die unter dem Spitznamen Eichhörnchen bekannte Polit- Aktivistin am „Fassadenklettern“ auf der Frankfurter Börse hindern. In den Tagen zuvor hatte sie bereits das Skyper-Hochhaus und den Frankfurter Hauptbahnhof erklommen. Bereits im April 2010 urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht, die Ingewahrsamnahme sei rechtswidrig gewesen. Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 800 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

Skyper-Hochhaus

Am 02 Januar 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Frankfurt von der Polizei verhaftet. Durch die 24-stündige Ingewahrsamnahme wollte die Polizei die unter dem Spitznamen Eichhörnchen bekannte Polit- Aktivistin am „Fassadenklettern“ auf der Frankfurter Börse hindern. In den Tagen zuvor hatte sie bereits das Skyper-Hochhaus und den Frankfurter Hauptbahnhof erklommen. Bereits im April 2010 urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht, die Ingewahrsamnahme sei rechtswidrig gewesen. Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 800 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

Für die verantwortlichen Beamten hat das Verfahren jedoch keine Konsequenzen. Zahlen muss das Land Hessen – zum zweiten mal innerhalb von wenigen Monaten. Cécile Lecomte hatte zuletzt vergangenem Dezember vor dem Gießener Landgericht 1500 Euro Schmerzensgeld erstritten.

Ihre Klage hatte die gebürtige Französin, die sich selbst verteidigte, auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte gestützt und die Verletzung der Menschenwürde sowie ihrer persönlichen Freiheit gerügt. Gegen die Forderung hatte das Land Hessen zunächst Widerspruch eingelegt. Das Fankfurter Landgericht hielt aber die Forderung der Höhe und dem Grunde nach für gerechtfertigt und schlug in einem Hinweisbeschluss dem Land Hessen vor, „zur Vermeidung von Kosten“ seinen Widerspruch zurück zu nehmen. Auf den Vorschlag ging dann das Land Hessen ein, so dass der Mahnbescheid rechtskräftig wurde. Die Polizeibehörde geht so einer für sie unangenehmen öffentlichen Hauptverhandlung aus dem Weg.

Cécile Lecomte freut sich um den Erfolg, kritisiert jedoch, dass nicht die verantwortlichen Polizeibeamten, sondern die Steuerzahler für den Schaden aufkommen müssen. Sie rügt weiter, dass das Verfahren um Schmerzensgeld gegen eine Polizeibehörde (Amtsanhaftungsklage) nur Menschen führen können, die sich einen Anwalt leisten können oder rechtskundig genug sind, um selbst um ihre rechte zu kämpfen.

Cécile Lecomte ist bundesweit für ihr umweltpolitisches Engagement bekannt. Dem Eichhörnchen gelingt es immer wieder, die Öffentlichkeit auf ein politisches Anliegen durch kreative und spektakuläre Kletteraktionen aufmerksam zu machen. Das Geld, das sie nun bekommen wird, will sie in den Druck ihres im selbstverwalteten Verlag Graswurzelrevolution im Oktober 2013 erscheinendes Buchs investieren: „Kommen Sie da ‘runter!“ heißt das Buch – es sind die Geschichten einer unbequemen Polit-Aktivistin, die die Welt mit vertikalen Bewegungen verändern will und dabei in Kontakt mit der Staatsgewalt gerät.

Eichhörnchen, August 2013

Aktenzeichen 2-04 O 67/13, Landgericht Frankfurt am Main


LZ
Lüneburger Landeszeitung, Januar 2009

Hintergründe und Dokumente:

    * Klage der Aktivistin vor dem Landgericht Frankfurt (pdf)

    * Hinweisbeschluss des Gerichtes zur Begründetheit der Klage (jpg)

    * Beschluss vom Oberlandesgericht zur Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme (pdf)

    * Hintergründe zur Festnahme der Aktivistin in Gießen (1500 Euro Schmerzendgeld )

    * Buch „Kommen Sie da ‘runter!“