LKA und Verfassungsschutz: wo ist bitte der Unterschied?

Ein Eichhörnchen im Überwachungsstaat.

Der NSU-Terror ist seit Bekanntwerden seiner Untaten in aller Munde. Neun Morde sollen durch Mitglieder dieser rechtsextremen Organisation begangen worden sein. Trotz zahlreicher Spitzel und V-Männer in der Neonazi-Szene wollen die Behörden nichts geahnt haben, um Aufklärung sind sie nicht bemüht. Rein zufällig sollen bei der einen und der anderen Behörde ausgerechnet NSU-Akten geschreddert worden sein. Vor dem parlamentarischen Ausschuss wollen die Verantwortlichen von Kriminalämtern und Verfassungsschutz entweder nichts gewusst haben oder sich nicht erinnern. Die Behörden arbeiten angeblich nicht zusammen. Und dass der rechte Terror faktisch über die V-Männer mit Staatsgeldern mitfinanziert wurde, stört nicht. Viel mehr  wurde nun ein neues Gesetz, dass dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse einräumt, verabschiedet. Für die Behörden laut. Das »Terrorismusargument« ist für die Einschränkung von Grundrechten immer gern gesehen.
Das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des rechten Terrors  wird dadurch nicht gelöst – weil es nicht eine Frage des Dürfens und Könnens, sondern des Wollens ist. Die Behörde ist auf dem rechten Auge blind, weil dort große Sympathie für rechtes Gedankengut vorhanden ist. Der Fehler liegt bei Polizei und Verfassungsschutz selbst.

In der Vergangenheit haben die Polizei und Verfassungsschutz selbst ohne neue gesetzliche Regelung Hand in Hand gearbeitet, sofern dies gewollt war. Zum Beispiel gegen das böse „linksextremistische“ Eichhörnchen!

Ein Eichhörnchen im Überwachungsstaat.

Der NSU-Terror ist seit Bekanntwerden seiner Untaten in aller Munde. Neun Morde sollen durch Mitglieder dieser rechtsextremen Organisation begangen worden sein. Trotz zahlreicher Spitzel und V-Männer in der Neonazi-Szene wollen die Behörden nichts geahnt haben, um Aufklärung sind sie nicht bemüht. Rein zufällig sollen bei der einen und der anderen Behörde ausgerechnet NSU-Akten geschreddert worden sein. Vor dem parlamentarischen Ausschuss wollen die Verantwortlichen von Kriminalämtern und Verfassungsschutz entweder nichts gewusst haben oder sich nicht erinnern. Die Behörden arbeiten angeblich nicht zusammen. Und dass der rechte Terror faktisch über die V-Männer mit Staatsgeldern mitfinanziert wurde, stört nicht. Viel mehr  wurde nun ein neues Gesetz, dass dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse einräumt, verabschiedet. Für die Behörden laut. Das »Terrorismusargument« ist für die Einschränkung von Grundrechten immer gern gesehen.
Das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des rechten Terrors  wird dadurch nicht gelöst – weil es nicht eine Frage des Dürfens und Könnens, sondern des Wollens ist. Die Behörde ist auf dem rechten Auge blind, weil dort große Sympathie für rechtes Gedankengut vorhanden ist. Der Fehler liegt bei Polizei und Verfassungsschutz selbst.

In der Vergangenheit haben die Polizei und Verfassungsschutz selbst ohne neue gesetzliche Regelung Hand in Hand gearbeitet, sofern dies gewollt war. Zum Beispiel gegen das böse „linksextremistische“ Eichhörnchen!

»Übermittlung Ihrer Personalien an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erlangung dort vorhandener zusätzlicher Informationen«, teilte mir das Bundeskriminalamt auf Anfrage mit.

Auch sehe ich den Unterschied zwischen Verfassungsschutz und Polizei nicht so wirklich – jedenfalls in meinem Fall.
Die Behörden machen Copy and Paste voneinander: oder wie sollen sich sonst genau die selben Formulierungen in meinen Akten einschleichen?

Beispiel :
Auskunft des Verfassungsschutzes Niedersachsen über die über mich bei der Behörde gespeicherten Daten: „…kletterten Sie an der Fassade des Amtsgerichtes Hannover empor um ein Transprent auszubreiten“

Auskunft des Landeskriminalamtes über die über mich bei der Behörde gespeicherten Daten: „ … kletterten an der Fassade es Amtsgerichtsgebäudes empor um ein Transparent auszubreiten“

Sehr Staatsgefährdend…

Super Staatsgefährdend  sind auch solche Dinge, die der Verfassungsschutz speichert:
„ In einem Verfahren wegen unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich am 22. Oktober 2006 auf der Bahnstrecke Lüneburg – Dannenberg wurde durch das AG Hannover am 14. November 2007 ein Bußgeld in Höhe von 5 € verhängt.“
oder: „ Im September 2008 nahmen Sie an der Herbstkonferenz der Anti-Atomkraft-Bewegung in Braunschweig teil. Gegen Sie wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil sie am 20. September 2008 anlässlich des europäischen Aktionstages einen nicht angemeldeten Infotisch in der Altstadt von Lüneburg betrieben hatten. […]; Am 25. Oktober 2008 nahmen Sie an einer Demonstration gegen einen Castor-Transport in Uelzen teil. […]; Am 07. November 2011 nahmen Sie an einer Gedenkveranstaltung zum Todestag von Sebastien Briat auf dem Marktplatz in Lüneburg teil. Zudem beteiligten Sie sich am 27. April 2012 an Protesten anlässlich eines Rückkehrappells der Bundeswehr auf dem Marktplatz in Lüneburg. […]«

Oder, aus der jüngsten Auskunft: «Sie haben am 10.10.2014  in Stuttgart sowie am 11.10.2014 in Frankfurt eine Lesung zu Ihrem Buch „Kommen Sie da runter!“  gehalten und  waren am  12.10.2014 Referentin bei einer Veranstaltung zum Thema „Das Private ist öffentlich, ist politisch!“ in Münster.

Da bin ich aber beleidigt, dass nur 3 von über 60 Veranstaltungen mit meinem Buch den verfassungsschutz interessieren.  Und Münster, Stuttgart, Frankfurt das liegt sicher in Niedersachsen… lustig weil der weder der Verfassungsschutz Hessen, noch NRW oder BW Daten über mich speichern (sofern deren Auskuft stimmt). Also bin ich nur in den Augen vom Verfassungsschutz Niedersachsen « linksextremistisch » (und vom Bundesamt für Verfassungsschutz) Hamburg hatte auch was, habe die haben mit geschrieben dass sie gelöscht haben (glaube ich einfach mal dran)…

Und wenn das Mobile Einsatzkomando (MEK, Landespolizei) mich fleißig rund um die Uhr überwacht, übernimmt der Verfassungsschutz Niedersachsen gerne die durch die Überwachung gewonnenen Daten. Im Überwachen unterstützt man sich gegenseitig. Und das schon vor der tollen Verfassungsschutzreform!

Der Verfassungsschutz darf eigentlich nicht alles mögliche speichern, er darf nur Dinge speichern, die eben für den Schutz der „demokratischen Ordnung“ (was diese Worthülle auch immer bedeutet…) relevant sind. Aber er hat immer ein Argument parat um doch mehr zu speichern: Weil er über Erkenntnisse zu linksextremistischen Aktivitäten meiner Person verfügt, darf er mich die ganze Zeit überwachen und  auch die belanglosesten Dinge speichern. Die besagten Erkenntnisse werden allerdings nicht offenbart, das würde ja die Sicherheit der Quellen und des Staates gefährden.
Also erhalte ich auch nur eine Teilauskunft mit Verweis auf § 13 Abs 2 NVerfSchG und kann mich gegen die Speicherung nicht wehren, weil die Dinge, die die rechtliche Grundlage dafür bilden eben geheim sind.

Dass der Verfassungsschutz so vorgeht, ist allgemein bekannt. Solche unvollständigen Auskunftsersuchen dürften viele politisch engagierten Menschen erhalten. Denn alles was den VerfassungsschützerInnen nicht passt ist „extremistisch“.  AtomkraftgegnerInnen scheinen beim Verfassungsschutz per se « extremitisch » zu sein.

Bei meiner letzten Anfrage zu beim LKA Niedersachsen über mich gespeicherten Daten kam eine Überraschung: das LKA tut genauso geheim wie der Verfassungsschutz und verweigert sich mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG, mir eine vollständige Auskunft zu erteilen. Der Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG bedeutet, dass mir die Auskunft verweigert wird, weil die Behörde ihre Quellen schützen will, die Auskunftserteilung die ordnungsgemäße Wahrnehmung der übrigen Aufgaben der Behörde gefährden würde oder  die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde!
Na dann, wo ist bitte der Unterschied zwischen Verfassungsschutz und LKA, wenn sie immer Copy and Paste machen und beide Behörden auf geheim tun?
Ich hätte nicht gedacht, dass Baumklettern so subversiv ist und Eichhörnchen eine solche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt! Eine „Ehre“, dass der Staat Aktionskletterkunst so ernst nimmt? Vielleicht ausgerechnet ein Grund weiter zu machen! Ätsch!

Ich habe gegen die Auskunftsverweigerung Klage gegen das LKA Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Ich bin gespannt auf dem Verlauf des Verfahrens. Das wird sicherlich Kafkaesk. Denn will soll ich meine „Rechte“ verteidigen, wenn ich nicht mal erfahren darf, weshalb diese mir nicht zugesprochen werden?!

Hier zur Dokumentation, meine Klage (und ich  freue mich wenn andere  Menschen mir über ihre Erfahrung mit solchen Klagen berichten!)

reiche ich gegen den Bescheid vom LKA Niedersachsen vom 17.06.2015 (erhalten am 22. Juni 2015) Az. 05450-15-8 Klage ein.
Meine Klage bezieht sich auf die Auskünfte die mir mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG verweigert wurden.
Ich beantrage, dass die Rechtswidrigkeit der (Teil)Auskunftsverweigerung festgestellt wird und dass das LKA Niedersachsen verpflichtet wird, mit vollständige Auskunft über die über mich  bei der Behörde gespeicherten Daten zu erteilen.

Begründung
Mit Schreiben vom 22.04.2015 und vom 28.5.2015 verlangte ich auf Basis von §16, Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes vom Landeskriminalamt Niedersachsen Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten.
Mit einem Schreiben vom 17.6.2015 erteilte mir das LKA Niedersachsen eine teilweise Auskunft, verweigerte aber Auskünfte über weitere zu meiner Person gespeicherten Daten unter pauschalem nicht näher erläutertem Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG (Seite 7 des Schreibens vom 17.6.2015) Das LKA schrieb nicht auf welche Alternativ des § 16 Abs. 4 NDSG es sich bezieht.
Ich kann nicht nachvollziehen weshalb die Auskunft mir auf diese Rechtsgrundlage verweigert wird.
Ich sehe nicht inwiefern eine Auskunftserteilung die Erfüllung des Auskunfts- oder
Einsichtsverlangens die ordnungsgemäße Wahrnehmung der übrigen Aufgaben der datenverarbeitenden Stelle gefährden würde (Satz 1)
Ich Sehe nicht inwiefern die Auskunft oder Einsicht die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde (Satz 2)
Ich sehe nicht inwiefern die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten  geheim zu halten sind. (Satz 3)
Das Einschalten der Landesbeauftragten für Datenschutz hat keine Klärung gebracht, so dass ich meine Rechte nur noch im Wege dieser Klage verteidigen kann.
Zur weiteren Begründung beantrage ich Akteneinsicht. Ich beantrage Einsicht in die Vorgänge die zur Auskunftsverweigerung geführt haben. Ohne zu wissen weshalb mir einer Auskunft verweigert wird, kann ich meine Klage nicht ordentlich begründen.

Fortsetzung folgt!

Und: an dieser Stelle den hinweis auf die Demo Freiheit statt Angst in Köln am 29. August. Ich werde dort ein Redebeitrag halten (ja ja der fleißige mitlesende LKAssungsschmutz schreibt das sicher sofort auf)