Langericht MS – Atomtransporte sind harmlos und AtomkraftgegnerInnen Kriminell

Zum Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen vor dem Landgericht Münster wegen einer Ankettaktion gegen einen UF6-Transport von der UAA Gronau bei Burgsteinfurt im Sommer 2012.

Der Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen in Münster lief wie eine antike Tragödie ab – mit dem Unterschied, dass nicht der Tod der „Antigone“ des Antiatomwiderstandes im Voraus fest stand – sondern deren Verurteilung. Für eine Aktion die sich gegen todbringende Atomindustrie richtete. Mit der Atomkraft ist der Tod nämlich sicher. Nur: er kommt nicht sofort und man kann nicht vorhersagen wo genau. Die Verteidigung hatte in zahlreichen Anträgen die Gefahren der Atomenergie unter Beweis gestellt. Das Urteil stand aber schon vor Beginn des Prozesses fest.

Zum Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen vor dem Landgericht Münster wegen einer Ankettaktion gegen einen UF6-Transport von der UAA Gronau bei Burgsteinfurt im Sommer 2012.

Der Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen in Münster lief wie eine antike Tragödie ab – mit dem Unterschied, dass nicht der Tod der „Antigone“ des Antiatomwiderstandes im Voraus fest stand – sondern deren Verurteilung. Für eine Aktion die sich gegen todbringende Atomindustrie richtete. Mit der Atomkraft ist der Tod nämlich sicher. Nur: er kommt nicht sofort und man kann nicht vorhersagen wo genau. Die Verteidigung hatte in zahlreichen Anträgen die Gefahren der Atomenergie unter Beweis gestellt. Das Urteil stand aber schon vor Beginn des Prozesses fest.

Die gesamte Inszenierung deutete darauf hin: Eingangskontrollen wie bei Terroristenprozesse, Hochsicherheitssaal als Verhandlungssaal. Zutritt wurde nicht allen ZuschauerInnen gewährt: wer nicht im Besitz eines Bundespersonalausweises oder diesen nicht kopieren lassen wollte, wurde nicht eingelassen. Schwerbehindertenausweise oder andere Lichtbildausweise wurden nicht akzeptiert. Die AkteurInnen spielten in dieser künstlichen Welt sodann ihre Rolle – nach Drehbuch. Angeklagte und VerteidigerInnen stellten über 100 Beweisanträge erklärten weshalb es notwendig ist, mit entschlossenen Aktionen wie eine Ankettaktion, Atomtransporte zu stoppen. Der Staatsanwalt erklärte die Atomenergie für ungefährlich und vertrat die Meinung, man könne eine „Störung öffentlicher Betriebe“ – um diesen Vorwurf ging es in dem Prozess – ohne Beschädigung, ohne Substanzeinwirkung begehen. Relevant zur Erfüllung des Tatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe sei das psychologische Hindernis, das die beiden Festgeketteten AktivistInnen dargestellt hätten. Der vorsitzende Richter lehnte die Anträge der Verteidigung wie am Fließband ab. Mit Inhalten von Anträgen muss man sich nicht auseinandersetzen, wenn man sich schon festgelegt hat. Die zwei anwesenden Schöffinnen waren zur figurativen Darstellung da: Sie nickten die Entscheidungen des Vorsitzenden unkritisch ab und ihre Anwesenheit garantierte den Schein eines Urteils im „Namen des Volkes ab“ – sie gehören ja zum besagten „Volk“. Die Verteidigung verzichtete schließlich auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssaal vor der Urteilsverkündung.

In der Tragödie steht im Voraus fest, dass es am Ende Toten gibt. Das Blut und die Toten sind aber nie zu sehen. Vor Gericht steht im Voraus fest, dass Menschen verurteilt werden. Die Verurteilten braucht das Gericht nicht bei seiner Verkündung im Namen des Volkes. Und weil letztendlich alle Menschen gemeint waren, die sich gegen die Atomkraft engagieren, wendete sich der Richter bei seiner Verkündung „im Namen des Volkes“ an die ZuschauerInnen, die auf der Anklagebank Platz genommen hatten. Die Angeklagten wurden planmäßig zu 90 und 110 Tagessätze verurteilt, die Wahrheitsschafende Instanz Landgericht erklärte eine Anarchistin zur Rädelsführerin und verkündete die Harmlosigkeit von Uranhexafluorid – wohlgemerkt eines der gefährlichsten Stoffe die es überhaupt gibt. Ein politisch motiviertes Urteil für eine politisch motivierte Handlung.Und weil im Drehbuch einer Gerichtsverhandlung eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Urteilsverkündung gehört, wurden ZuschauerInnen, statt die Angeklagten belehrt. Der Vorhang wurde sodann geschlossen – vorerst.

Die ANTIgone des ANTIatomwiderstandes lassen sich nicht einschüchtern. Die Verteidigung wird gegen das Urteil Revision einlegen. 7 lange Verhandlungstage hat es in der Berufungsinstanz gegeben – darunter einen 12 stündigen Verhandlungstag! Das Gericht hatte sich von Beginn an festgelegt . An einem Freispruch und an der Erkennung der Notwendigkeit von Aktionen wie die Angeklagte Handlung durch das Gericht, glaubt nur wer an die Illusion des Rechtsstaats festhalten will. Gerichte sind dazu da, herrschende Verhältnisse aufrecht zu erhalten.

Der Prozess hat gezeigt, dass die „Herrschenden“ dies nur schaffen, indem sie die eigenen Gesetze brechen – um das System aufrecht zu erhalten. Es gehört zum politischen Kampf, sich gemeinsam gegen das System Repression zu wehren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Solidarität sich nicht aufs Geld sammeln beschränkt. Die Anwesenheit einer kritischen Öffentlichkeit ist bei Gerichtsverhandlung sehr wichtig. Eine weitere Form der Solidarität ist wenn AktivistInnen AktivistInnen verteidigen – wie es hier der Fall war.

 Nur: der Atomausstieg wird nicht im Gerichtssaal gemacht. Weder auf PolitikerInnen noch auf wahrheitserfindenden Gerichte sollte man sich verlassen. Atomausstieg muss man selber machen. Weil die Versorgungstransporte und Anlagen trotz angekündigtem Atomausstieg weiter laufen, ist es weiterhin notwendig mit entschlossenen Aktionen dagegen zu protestieren und Sand im Getriebe der Atomindustrie zu sein. Die nächsten Prozesse kommen schon im Oktober – sie finden vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg statt. (Infos hier). Und der Widerstand geht auch weiter: die Brennelemtefabrik Lingen wurde am vergangenen Montag und Dienstag gleich zwei male durch Demonstrationen von Junepa blockiert! (Siehe Zeitungsbericht zu Montag mit Video, zu Dienstag mit Video)








Bilder: Atomstaat =Polizeistaat = nein danke! Zur Urteilsverkündung wurde ganz schön viel Polizei dazu gerufen. Doch es brannte einzig ein Spielzeugpolizeiauto Bilderquelle: Pay Numrich, Hanna Poddig, Nirgendwo

Ich dokumentiere unten die Pressemitteilung der Soligruppe zum Urteilsspruch. Anzumerken ist, dass das Gericht nicht nur durch überzogenen Eingangskontrollen Einfluss auf die Berichtserstattung genommen hat. Die Soligruppe hatte zur erwarteten Urteilsverkündung eine Pressemitteilung verschickt. Einer Journalistin des WDR, die bei Gericht nachfragte, ob wie von den AktivistInnen angekündigt mit dem Urteil zu rechnen sei, ob es sich lohne, dass sie eine Kamera für die Berichtserstattung mitbringt, wurde dies Seite vom Gericht verneint. Als die Journalistin dann der Verhandlung beiwohnte und merkte, das die Information des Gerichtes nicht stimmte, stand sie ohne Kamera da.

++++++++ Pressemitteilung vom 25.9.2015 ++++++++++++

Münster: Unüblich hohes Urteil im Prozess wegen Urantransportblockade

Das Landgericht Münster hat am heutigen 25. September 2015 zwei Aktivist_innen zu 110 und 90 Tagessätzen verurteilt, die 2012 mit einer Ankettaktion einen Transport mit abgereichertem Uran aufgehalten hatten. Das Gericht sah darin eine Störung öffentlicher Betriebe- die Angeklagten zeigten sich nicht überrascht und kündigten weitere Proteste gegen Atomtransporte an. Außerdem werden sie Rechtsmittel einlegen.

„Gemeint s
ind wir alle“ stand auf den T-Shirts solidarischer Unterstützer_innen, die anstelle der Angeklagten auf der Anklagebank im Saal des Landgerichts Münster zur Urteilsverkündung Platz genommen hatten. Nach sieben Verhandlungstagen urteilte das Gericht heute im Berufungsverfahren, die beiden Angeklagten hätten mit ihrer Aktion 2012 strafbar gehandelt, ein rechtfertigender Notstand läge nicht vor, die Atomtransporte seien harmlos. Die beiden Aktivist_innen hatten damals einen Zug aus der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau über mehrere Stunden aufgehalten um gegen die hochgefährlichen Uranhexafluoridtransporte und den Betrieb der Anreicherungsanlage zu protestieren. Nachdem in den letzten Wochen fließbandmäßig alle Anträge zur Gefährlichkeit von Atomanlagen und Atomtransporten abgelehnt worden waren und sich das Gericht sichtlich nicht mit der Thematik auseinandersetzen wollte, ist das heutige Urteil für niemanden eine Überraschung. Dass die Angeklagte Hanna Poddig zu einer höheren Strafe verurteilt wurde begründete das Gericht mit ihrer vermeintlichen Rädelsführerschaft.

Der Betrieb der Urananreicherungsanlage ist notwendigerweise mit zahlreichen Atomtransporten verbunden. Aus den Konversionsanlagen u.a. aus Frankreich wird Uranhexafluorid als Ausgangsstoff nach Gronau transportiert. Der entstehende Atommüll wird wieder nach Frankreich transportiert (und dort umgewandelt, um eines Tages wieder nach Gronau reimportiert und gelagert zu werden). Das angereicherte Uran kommt weiter in die Brennelementefabriken. Unzählige Transporte per Zug und LKW sind daher Voraussetzung des Betriebs der Anlage. „Nicht zuletzt deswegen sehen wir in den Transporten die Achillesferse der Atomindustrie“ so die verurteilte Aktivistin Hanna Poddig.

Neben der Urananreicherungsanlage wird auch die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen mit unbefristeter Genehmigung betrieben und versorgt Atomkraftwerke weltweit. „Der Betrieb dieser beiden Anlagen ist ein sehr deutlicher Beweis, dass von einem Atomausstieg nicht die Rede sein kann.“ so Unterstützerin Irene Thesing. „Nicht zuletzt deswegen freue ich mich, dass erneut Proteste in Lingen angekündigt sind. Für kommenden Montag ruft beispielsweise das Jugendnetzwerk für politische Aktionen Junepa zu einer Blockade der Brennelementefabrik auf“