Mal wieder Kuhhandel um Schmerzensgeld für Polizeiwillkür

Vor kurzem berichtete ich darüber, dass meine Datei „PMPK“ für Politisch Motivierte Polizei Kriminalität um einen Eintrag länger wurde, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht meine Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion gegen einen Uranzug am 10. – 11.11.2014 im Hamburger Hafen für rechtswidrig erklärte. Nach einigem hin und her habe ich nun hierfür 300 Euro Schmerzensgeld erstritten. Kämpfen lohnt sich.

Vor kurzem berichtete ich darüber, dass meine Datei „PMPK“ für Politisch Motivierte Polizei Kriminalität um einen Eintrag länger wurde, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht meine Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion gegen einen Uranzug am 10. – 11.11.2014 im Hamburger Hafen für rechtswidrig erklärte. Nach einigem hin und her habe ich nun hierfür 300 Euro Schmerzensgeld erstritten. Kämpfen lohnt sich.

Sollten andere Betroffenen diesen Beitrag lesen: ich stehe für kurze Rückfragen darüber, wie man solche Forderungen durchsetzen kann, offen. Man braucht dafür keinen Anwalt. Nur einen Gerichtsbeschluss über die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme und ein bisschen Rechtsprechung zur Begründung der Forderung. Ich habe beim ersten mal genau 20 Euro erhalten. Ich wusste damals nicht wie ich meine Interessen vertreten kann. Ich habe daraus gelernt und seitdem je nach Dauer und Intensität der Rechtswidrigkeit der Polizei-Handlung zwischen 300 und 1 500 Euro Schmerzensgeld erstritten. Der Haken an der Sache ist, dass Geld keine Freiheitsberaubung wieder gut macht und die verantwortlichen Polizeibeamten für ihren Handel nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das Geld kommt ja aus der Staatskasse. Aber ich kann damit die nächsten Polit-Aktionen finanzieren – oder auch meine Rheumatherapie.

300 Euro, das ist ziemlich genau der Betrag, den ich für die Schmerztherapie, die meine Krankenkasse für meine chronische rheumatoide Arthritis nicht erstatten will, monatlich benötige… Ich habe nach zahlreichen gescheiterten Therapieversuche ein Mittel gefunden, das etwas hilft und auf jeden Fall die Dauerschmerzen lindert. Es handelt sich aber um ein Schmerzmittel (und Entzündungshemmer), welches nicht für meine Krankheit zugelassen ist, sondern nur für eine andere. Für eine solche „off label“ Behandlung werden die Kosten nur dann übernommen, wenn die Betroffene sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet.

Es geht mir um Lebensqualität. Also „nur“ um Schmerzlinderung, wie meine Krankenkasse feststellte. Also kriege ich keine Kostenerstattung. Wenn ich die Arznei nehme, kann ich etwas länger ohne meine Unterarmkrücken laufen und ich kann gut durchschlafen. Diesen Luxus darf ich mir aber nur gönnen, wenn ich eine Finanzierung hierfür finde…

Die nächsten Aktionen stehen an – zum Beispiel gegen Atomtransporte anläßlich des Fukushima-Jahrestages.

Die aktuellen Prozesstermine gegen Atomkraftgegner*innen, die sich in Hamburg an Aktionen gegen Urantransporte beteiligt haben, sind auf der Soliseite zu finden.