Die Gesetzgebung ist in Deutschland was die Pflichtverteidigung in einem Strafverfahren angeht, äußerst restriktiv. In Strafsachen ist in einigen Fällen ein Verteidiger vorgeschrieben, wer kein Geld habt bekommt aber nicht automatisch einen Pflichtverteidiger gestellt! Der kreative Umgang einiger Angeklagten mit Gerichtsverfahren bringt aber immer wieder RichterInnen in die Bredouille. In der Praxis schaffen manche RichterInnen ein neues Paragraf für die Pflichtverteidigung in Falle von « nervigen Angeklagten…
Bild: Eichhörnchen-Prozess in Frankfurt 2010, Hochsicherheitssaal verhindert klettern nicht.
Nach der Strafprozessordnung (§ 140 StPO) wird ein Pflichtverteidiger im Falle der « notwendigen Verteidigung » beigeordnet. Zum Beispiel wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem OLG oder LG stattfindet, wenn der Beklagten eines Verbrechens (im Gegensatz zu einem bloßen Vergehen) beschuldigt wird. Oder wenn die Sach- und Rechtslage besonders schwierig ist. Wie meinem Fall in einem Verfahren wegen Atommülltransportstopp-Aktion in Steinfurt vor zwei Jahren, als sich die Frage der Strafbarkeit von Handlungen in der dritten Dimension über der Bahnlinie stellte. Selbst die Juristen waren sich über die Rechtslage uneinig (und die Eichhörnchen Aktionen beschäftigen immer noch die Gerichte… das nächste mal am 1. August 2011 vor dem Amtsgericht Potsdam, wegen Castorluftblockade und Uranzugluftblockade)
Es ist auf jeden Fall ein Irrtum zu glauben, dass wer sich keinen Strafverteidiger leisten kann, bekommt einen Pflichtverteidiger.
Es kommt aber immer wieder vor, dass RichterInnen dazu bewogen werden, die Pflichtverteidigung zu genehmigen – obwohl dies in einem solchen Fall von der Strafprozessordnung nicht wirklich explizit vorgesehen ist. Meist in der Hoffnung, dass die Verhandlung dann reibungslos und schnell von statten geht.
Das Paragraf » Pflichtverteidigung für nervige Angeklagten als Leistungsgarantie der Urteilsfabrik » könnte in der StPO eingefügt werden.
Ein Beispiel aus Frankfurt illustriert dieses Gedanke.
Steffi, einer Umweltaktivistin, wurde vorgeworfen während des Jugend-Umwelt-Kongresses im Januar 2009 in Frankfurt Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben, als sie wegen Kreidemalen bei einer Kundgebung an der Polizeiwache festgenommen wurde. Zu der spontanen Solidaritätskundgebung war es gekommen, weil die Polizei das Eichhörnchen wegen « Fassadenklettern » in Gewahrsam genommen hatte. Eine Ingewahrsamnahme die als willkürlich bezeichnet werden kann, inzwischen wurde die Maßnahme durch das Oberlandesgericht Frankfurt Main für dem Grunde nach und von vorne rein rechtswidrig erklärt. (Beschluss als PDF und Seite dazu).
Und natürlich wurde die Kundgebung gegen diese Willkür ebenfalls durch Polizeiwillkür begleitet…
Zum Prozess gegen Steffi vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main kam es dann im Sommer 2009. Ganze drei Verhandlungstage brauchte Richter Henrici um die Angeklagte zu verurteilen. Steffi verteidigte sich offensiv und ließ sich die Verweigerung der Akteneinsicht und andere Uhrgemeinheiten nicht gefallen. Weil sie juristisch unerfahren war und ihr sowohl die Pflichtverteidigung als auch ein Rechtsbeistand (LaienverteidigerIn) abgelehnt wurden, beantragte sie immer wieder Pausen, um sich mit ihren UnterstützerInnen zu beraten. Selbst um diese Pausen musste sie kämpfen. Die willkürliche Einschränkung der Verteidigung ging das Publikum um, indem für Steffi Anträge geschrieben und ihr rübergereicht wurden. Die Person, die den Zettel rüber reichte flog dann in der Regel aus dem Verhandlungssaal raus. Das war dann die Gelegenheit für weitere Anträge, wie einen Antrag auf Wiederzulassung der aus dem Saal verwiesenen Person. (Ein Indy-Bericht zum ersten Verhandlungstag, Notizen eines Zuschauers – PDF – zum 3. Verhandlungstag )
Für die Anekdote: « das ist doch die Fassadenkletterin« schrie eine Polizeizeugin, als Steffi in der Verhandlung das Eichhörnchen als Rechtsbeistand beantragte. Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt. Der Richter dachte sich sicherlich « bloß nicht zwei AktivistInnen auf der Anklagebank, das ist so schon anstrengend genug ». Dass aber mit dem Eichhörnchen als Laienverteidigerin geht, zeigte Karstens Prozess neulich in Greifswald.
Steffi wurde schließlich vom Amtsgericht zu 50 Tagessätzen verurteilt – und legte umgehend Rechtsmittel ein. Eine Revision (Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehlern) verhinderte die Staatsanwaltschaft, indem sie Berufung einlegte. Umgangssprachlich wird dies Sperrrevision genannt. Kurz vor der Berufungsverhandlung zog dann die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück. Steffi selbstverständlich nicht.
Sie beantragte für die Berufungsverhandlung wieder die Genehmigung eines Rechtsbeistandes. Der vorsitzende Richter am Landgericht rief sie daraufhin an und erklärte, er wolle den Rechtsbeistand ungern genehmigen, die Person die sie als Rechtsbeistand beantragt habe, würde das Gericht nicht ausreichend achten (Tja Justizkritiker unerwünscht… so isses mit Grundrechten wie freie Meinungsäußerung und persönliche Handlungsfreiheit). Dabei fühlte sich der Richter aber etwas unwohl. Er schlug die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger vor – genau das was in erster Instanz abgelehnt worden war. « Damit sie nicht so viele Pausen beantragen muss, um sich mit ihren Freunden und Freundinnen zu beraten », fügte er hinzu.
Der Richter hatte augenscheinlich die Akte gelesen und festgestellt, dass es für eine Bagatellsache ganz viel Arbeit werden kann, wenn die Angeklagte sich selbst verteidigt… Beide Seiten hatten irgendwie Interesse an der Pflichtverteidigung…
Eigentlich bedeutet die Pflichtverteidigung nicht, dass es für das Gericht einfacher wird… es kommt immer auf die Angeklagten an, auf die Absprache mit dem Anwalt. Wie mein eigenes Verfahren wegen Waldbesetzung gegen den Frankfurter Flughafenausbau es zeigte… Ich bekam auch die Pflichtverteidigung (das war vor dem Amtsgericht Richter Henrici, der selbe wie bei Stefi in erster Instanz… er hatte schon daraus gelernt…) Es ging dann vor Gericht doch hart und kreativ zur Sache…womit der Richter etwas überfordert war. Die Pflichtverteidigung fand ich gut, zu zweit ist die Verteidigung einfach effektiver, das weitet die Möglichkeiten der Verteidigung aus. Es kommt auf die Aufteilung der Aufgaben an. Das ist was eine offensive effektive Verteidigung mit Anwalt (oder Rechtsbeistand) ausmacht. Richter Henrici veruteilte mich trotzdem… und dagegen läuft seit fast einem Jahr eine Verfassungsbeschwerde, weil mit 15 Tagessätze die Berufung nicht automatisch statt finden kann unddas Urteil schneller Rechtskräftig wird (also nicht wie bei steffis Prozess…). Verfassungsbeschwerde weil Nötigung eines nicht anwesenden Opfers und Hausfriedensbruch mitte im Wald, dass ich schon strange.
Im Falle von Steffi ist die Strategie eigentlich ganz gut aufgegangen. Nach dem Angebot mit der Pflichtverteidigung rückte der Richter sogar mit dem Angebot raus, das Verfahren gegen Auflage von 60 Arbeitsstunden einzustellen. Die neue Staatsanwaltschaft sei damit einverstanden und er schätze ein, die Polizei habe ja irgendwie übert
rieben, das sei alles nur eine Bagatelle. Späte Einsichtigkeit, aber immerhin.
Steffi hat zugestimmt. Die Verurteilung der ersten Instanz ist also weder rechtskräftig noch bestätigt worden. Schwupps sind die 50 Tagessätze weg ! Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt!