Der Prozess geht uns auf den Keks ! Akte eins einer Berufungsverhandlung

transpi« Gerichte sind zu Essen da – Kriminalisierung geht uns auf dem Keks » stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von « containern » bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu


transpi« Gerichte sind zu Essen da – Kriminalisierung geht uns auf dem Keks » stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von « containern » bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu



Zur Beginn der Verhandlung wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ihre gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin zurückgenommen hat.

Wer hiermit Einsichtigkeit seitens der Staatsanwaltschaft vermutete, lag falsch. Zu einer Einstellung dieses absurden Bagatellverfahrens war diese nur im Falle eines umfangreichen Geständnises des Angeklagten bereit, indem dieser sich zu seinem « Fehlverhalten » bekannt hätte.

Darauf ließ sich der 52-jährige Aktivist nicht ein.  » Die Staatsanwaltschaft macht das öffentliche Interesse an der Verfolgung von meiner politischen Überzeugung abhängig. Das ist nicht hinnehmbar, das sieht nicht mal die Strafprozessordnung vor. Gegen mein ehemaliger Begleiter wurde das Verfahren sang und klanglos eingestellt » kommentiert Karsten Hilsen.

Nicht nur der Angeklagte, sondern auch UnterstützerInnen sind der Auffassung, dass hier das politische Engagement des Aktivisten Karsten Hilsen kriminalisiert werden soll. Allein die gegen Angeklagten, ZuschauerInnen und PressevertreterInnen getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und Eingangskontrollen vermitteln den Eindruck, der Gegenstand der Verhandlung sei ein schweres Verbrechen. Der Angeklagte sah durch die einschüchternden Zugangshindernisse das Gebot der Öffentlichkeit verletzt. Die Rüge wurde vom Gericht zur Kenntnis genommen, ohne dass es sich zum Handeln veranlasst sah.

Auf Grund mangelnder finanzieller Mittel kann sich Karsten Hilsen die Bezahlung eines Rechtsanwaltes nicht leisten. Der § 138 Abs.2 der Strafprozessordnung ermöglicht die unentgeltliche Verteidigung durch rechtskundige Personen. Beziehend auf diese Rechtsgrundlage beantrage der Angeklagte die Genehmigung von der bekannten Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte als Rechtsbeistand. Lecomte ist in der Vergangenheit mehrfach als Verteidigerin in Strafverfahren aufgetreten (zum Beispiel in Lüneburg oder Greifswald). Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies durch ihre allgemeine justizkritische Haltung und ihre rheumatische Erkrankung. Letzteres schockierte auf Grund des diskriminierenden Charakters ZuschauerInnen und Angeklagten.

Am 17. Januar 26. Januar (14 Uhr), den 2. Akt dieses absurden Justiztheaters, sollen drei Zeugen vernommen werden.
« Rechtfertigt das angeblich widerrechtliche Erlangen von weggeworfenen Lebensmittel ein so teures aufwändiges Verfahren? » Fragt Unterstützer Martin.

Eichhörnchen, den 9.1.2012
(Aktenzeichen des Verfahrens: 29 Ns / 1106 Js 21744/10 (16/11) Richterin Philipp

Karsten im Knast!
NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen. Hintergrund ist ein Bußgeld wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (er arbeitete früher als LKW-Fahrer), das er nicht zahlen kann. Mehr Informationen sobald wie möglich in einem Folgebeitrag hier in diesem Blog.
Karsten sitzt gerade in der JVA in Lüneburg ein, er wird morgen zur JVA Uelzen verlegt.
UPDATE: Karsten wird doch nicht nach Lüneburg verlegt und bleibt in der JVA Lüneburg!!!!

Die Adresse von Karsten bis zum 16.1.2012 lautet wie folgt:
Karsten Hilsen
Justizvollzugsanstalt Uelzen Abteilung Lüneburg
Am Markt 7c
21335 Lüneburg

Presseschau

– NDR – Keksprozess krümmelt vor sich hin

– Landeszeitung 12

– Abendblatt 12

– Agentur

– HAZ 12

Luenepost

Leserbrief au Scharflinks

weiter lesen:

Ankündigung der Berufungsverhandlung mit Hintergrundinformationen zum Prozessablauf in erster Instanz und zum Thema containern.