Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht sich entscheidet. In einem Früheren Schreiben hat es bereits angedeutet, dass es in der Handlung keine Straftat sieht. Über die Bewertung der Handlung als Ordnungswidrigkeit wird man sich wahrscheinlich noch streiten. Aber damit befasst sich schon ein höheres Gericht: Das Oberlandesgericht in Bandenburg, dort sind aktuell zwei meiner Beschwerden anhängig – wegen Kletteraktionen an Brücken oberhalb von Bahnlinien gegen Castortransporte. Zum Stand der Dinge in diesen Verfahren berichtete ich vor wenigen Wochen, als Post von der Generalstaatsanwaltschaft bei mir eintrudelte.