Castorprotest: Ein weiteres Urteil wurde aufgehoben!

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für vier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen zu Ende gegangen. Ein Urteil vom Amtsgericht Potsdam wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren gegen die vier AktivistInnen eingestellt. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war eine Kletteraktionen gegen den Castortransport nach Gorleben 2008 auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke bei Lüneburg.

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für vier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen zu Ende gegangen. Ein Urteil vom Amtsgericht Potsdam wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren gegen die vier AktivistInnen eingestellt. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war eine Kletteraktionen gegen den Castortransport nach Gorleben 2008 auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke bei Lüneburg.


Amtsrichterin Ahle verurteilte die AtomkraftgegnerInnen am 14. Februar 2012 zu Bußgeldern zwischen 100 und 150 Euro wegen Verstoß gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung. Gegen dieses Urteilt legten die vier AktivistInnen Rechtsmittel ein. Nachdem das Oberlandesgericht seine Entscheidung um beinahe 2 Jahre verschleppte, beantragte die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Tatsache, dass  » der den Betroffenen vorgeworfene Verstoß nunmehr fast fünf Jahre zurückliegt“ die Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten.

„Späte Einsicht! Widerstand braucht langem Atem!“ so der Kommentar einer Betroffenen. Die rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens, die einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention darstellt, hatten die Betroffenen bereits vor zwei Jahren in der Hauptverhandlung moniert. Sie stießen aber bei Richterin Ahle auf taube Ohren.

Die juristische Auseinandersetzung um die Aktion ist trotz der Einstellung des Verfahrens in Potsdam nicht beendet. Die Klage von Cécile Lecomte ist immer noch vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Die Aktivistin war nach der Protestaktion auf der Brücke als einzige auf Anordnung des Lüneburger Polizeidirektors Festgenommen und vier Tage „präventiv“ in einer Zelle ohne Fenster weg gesperrt worden. Dagegen richtet sich ihre Klage.

Aktenzeichen des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes: (1 Z) 53 Ss-OWi 235/13 (297/13)

Az. ECHR-LGer 1.1R  AMU/KU/tku  Beschwerde Nummer 80442/12 beim EGMR

PS: für das Eichhörnchen heißt es: 6 Kletteraktionen vor dem AG Potsdam und im Ergebnis 4 aufgehobene Urteile mit Einstellung und 2 Einstellungen ohne Prozess. Keine rechtskräftige Verurteilung!

Video der damaligen Aktion