Ich schreibe in diesem Blog immer wieder zum Thema Barrierefreiheit. Die Probleme sind für « valide » Menschen zum einem nicht immer sichtbar und zum anderen, kann man nur auf Verbesserung hoffen, wenn die Probleme bei Namen genannt werden , in Form von Beschwerden aber auch von öffentlich machen.
Wenn ich Beschwerden an die Deutschen Bahn wegen mangelhafter Barrierefreiheit schreibe, bekomme ich Antworten. Man entschuldigt sich und sagt, man bemühe sich alles besser zu machen, etc. (siehe zb meine Beschwerde von Anfang Juli und die heutige Antwort dazu HIER)
Hier und da, wenn es wirklich schief gelaufen ist, erhalte ich sogar ein kleines Gutschein für meine nächste Reise, als Entschuldigung. Und ja in vielen Fällen klappt es auch mit der Reise mit der Bahn und der Hilfe für Rollstuhlfahrer*innen.
Festzustellen ist jedoch, dass in Sache Gewährleistung von Barrierefreiheit, Nicht-Diskriminierung wegen körperlichen Einschränkung, Mobilität und Inklusion viel zu tun ist.
Weil Hilfeleistungen mir für meine Reise am Wochenende verweigert worden sind (nicht genug Personal, eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit der Mobilitätshilfe), habe ich eine neue Beschwerde geschrieben und eine Antwort erhalten – und Nachfragen gestellt, denn ich wüsste schon gerne wie die Bahn das Rechtsgutachten, das besagt, dass die Mobilitätshilfe rund um die Uhr zu leisten ist, sieht. Ich möchte Bekannte im Süden besuchen und das Wochenende genießen. Und zwar das komplette Wochenende! Ich will nicht schon am frühen Sonntag zurück fahren müssen, nur weil es am späten abend in Lüneburg keine Mobilitätshilfe gibt und der Aufzug mal wieder außer Betrieb ist (sodass man mir den Umweg aus Süden kommend über Hamburg nahe legt).
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