Stadt will uns obdachlos machen!?

Zur aktuellen Situation vom Wohnprojekt Unfug in Lüneburg. Die Stadt Lüneburg will Bauwagen räumen lassen. Aber: #unfugbleibt!

Zur aktuellen Situation vom Wohnprojekt Unfug Lüneburg, wo ich lebe. #unfugbleibt!

Keine Corona-Pause für Wohnprojekt Unfug

Es ist seit der Stadtratssitzung im Februar 2020, bei der Bewohner*innen und Unterstützer*innen ihren Protest in der Causa Unfug kund taten, einiges passiert: Öffentliche Stellungnahmen von Unfug, Leser*innenbriefe an die Lokalzeitung, Solidaritätserklärungen anderer Gruppen.

Diese Unterstützung ist uns sehr wichtig, zumal es derzeit aufgrund von Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Schutzmaßnahmen, besonders schwierig ist, sich öffentlich Gehör zu verschaffen.

Doch die Stadt macht in Sachen Unfug keine Corona-Pause und will Unfug-Bewohner*innen wohnungslos machen.

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Bundesregierung: „das ist zu viel Transparenz“

Ich möchte in Erfahrung bringen, wie viel der Staat sich die Dienste der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in einem Streit gegen mich vor dem Bundesverfassungsgericht kosten lassen hat. Ich selbst bekam keinen Anwalt beigeordnet.

IFG: Bericht über die Berufungsverhandlung
Hinweis, ich habe diesen Beitrag nun (April 2020) mit dem Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht und einem Kommentar aktualisiert, siehe Beitragsende. 
Spoiler: Transparenz ist nicht gewünscht
 
Hintergrund ist meine Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Ministerium des Inneren, auf Offenlegung von Anwaltsrechnungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG. Es geht genauer gesagt um den Endbetrag zweier Rechnungen.
 
Ich möchte in Erfahrung bringen, wie viel der Staat sich die Dienste der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in einem Streit gegen mich vor dem Bundesverfassungsgericht kosten lassen hat. Ich selbst bekam keinen Anwalt beigeordnet und musste mich selbst gegen die Stimmungsmache der Redeker Kanzlei – deren Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht glich mehr einem politischen Pranger als einer juristisch fundierten Stellungnahme – verteidigen. Die Verfassungsbeschwerden habe ich gewonnen.
 
Die IFG Klage in 1. Instanz vorm Verwaltungsgericht Berlin gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber der Berufung der Gegenseite stattgegeben.
Durch Portale wie Fragdenstaat gelangen viele Informationen an die Öffentlichkeit. Das ist Sinn und Zweck des IFG-Gesetzes. Daran stört sich aber das Innenministerium. Das ist in den Augen von Regierungsdirektor Nitsch „zu viel Transparenz“.

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Radtour der besonderen Rollstuhl Art

Radtour der besonderen Art heute. Ich kann mich im Rollstuhl sitzend an einem speziell dafür auf dem Gepäckträger eines Fahrrads montierten Griff festhalten und gezogen werden.

Radtour der besonderen Art heute. Ich kann mich im Rollstuhl sitzend an einem speziell dafür auf dem Gepäckträger eines Fahrrads montierten Griff (Achtung! Eigenbau!) festhalten und gezogen werden.

Ich bin früher gern gewandert oder Rad gefahren. Wandern geht heute leider wegen dem Fortschreiten meiner chronischen Erkankung Polyarthritis nicht mehr, mit Gonarthorse Grad IV in beiden Kniegelenken und beschädigten Zehen…Tja, ich muss akzeptieren, dass solche Ausflüge nicht mehr möglich sind. Radfahren geht nur begrenzt, weil sowohl meine Knie als auch meine Handgelenke dabei sehr schmerzhaft werden. Ich stürze immer wieder beim Anhalten und starten, das Gewicht auf die Handgelenke am Lenker macht mich zu schaffen.

Ich habe enorme Schwierigkeiten, die immer schwerer werdenden Einschränkungen zu akzeptieren und bin oft nur neidig auf « valide » Menschen, vergleiche andauernd was ich heute kann, mit dem was vor wenigen Jahren noch möglich war. Das ist deprimierend.

Mit der Zeit finde ich aber auch Spaß an der Suche nach einem kreativen Umgang damit. Der Mensch hat eine große Anpassungsfähigkeit und Kreativität ist eine Waffe.

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BverfG: generelles Versammlungsverbot unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.20 in einer Eilentscheidung Az. 1 Bvr 828/20 klar gestellt, dass ein generelles Versammlungsverbot mit Verweis auf die Gefahren vom Coronavirus und Verordnungen der Ländern rechtswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2020 in einer Eilentscheidung Az. 1 Bvr 828/20 klar gestellt, dass ein generelles Versammlungsverbot mit Verweis auf die Gefahren vom Coronavirus und Verordnungen der Ländern rechtswidrig ist. Im konkreten Fall ging es um eine angemeldete und verbotene Demonstration in Gießen (Hessen). Der Beschluss ist auf andere Bundesländer übertragbar.

Die zuständigen Behörden dürfen Demonstrationen nicht pauschal mit Verweis auf eine Corona-Verordnung des Landes verbieten. Eine Abwägung zwischen den Rechtsgütern muss im Rahmen des durch das Versammlungsgesetz eingeräumten Ermessensspielraum erfolgen. Das bedeutet, dass Auflagen erteilt werden dürfen und dass bei Auflagen, die dem Schutz vor Gefahren durch Covid19 gerecht ein Verbot unverhältnnismäßig und rechtswidrig ist. Das bedeutet aber auch dass Verbote nicht gänzlich ausgeschlossen sind.

Nach diesen Maßgaben hat es in den vergangenen Wochen zahlreiche rechtswidrige behördlichen Eingriffe und Verbote gegen Versammlungen bundesweit gegeben!

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Die Bahn diskriminiert

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor 10 Jahren unterzeichnet. Die Unterschrift gaukelt guten Willen vor. Die Umsetzung lässt auf sich warten – etwa wie beim Pariser Klimaabkommen.

10 Jahre UN-Behinderten- rechtskonvention gehen an der Deutschen Bahn vorbei

Ich habe für die Monatszeitschrift GWR ein Kommenatar zum Thema Bahn, Barrierefreihiet und UN-Behindertenrechtskonvention und weitere Diskrimninierungen geschrieben. Inklusion und Teilhabe bleiben während & nach COVID19 wichtig und darf nicht vernachlässigt werden.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor 10 Jahren unterzeichnet. Die Unterschrift gaukelt guten Willen vor. Die Umsetzung lässt auf sich warten – etwa wie beim Pariser Klimaabkommen. Deutschland profiliert sich international als Klimaretter. Im Inland kündigt es die Klimaziele auf und blockiert die Energiewende. Die UN-BRK hat eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren und Diskriminierung zum Ziel. Wir sind in vielen Bereichen noch sehr weit von diesem Ziel entfernt.

Die Deutsche Bahn scheint von der UN-BRK und der gesetzlichen Verpflichtung, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu gewährleisten, keine Kenntnis genommen zu haben (§8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)). Ich bin Rollstuhlfahrerin und als Umweltaktivistin viel mit der Bahn zu Treffen oder Aktionen unterwegs.

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Radio-Interview zur #LeaveNoOneBehind Demo in Lüneburg

Stark eingeschränktes Versammlungsrecht bei #LeaveNoOneBehind
« Gesundheitsgefährdende Musik » und agressive Polizei ohne Schutzausrüstung

Interview mit Eichhörnchen – Quelle ist Radio rdl

  • Stark eingeschränktes Versammlungsrecht bei #LeaveNoOneBehind
  • « Gesundheitsgefährdende Musik » und agressive Polizei ohne Schutzausrüstung
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Wohnprojekt Unfug beteiligt sich an Foto-Aktion zum Ostermarsch

Aus dem klassischen Ostermarsch-Aufruf ist dieses Jahr ein Aufruf zur Foto-Aktion zum Ostermarsch Lüneburg geworden. Unser Wohnprojekt Unfug beteiligt sich.

Aus dem klassischen Ostermarsch-Aufruf ist dieses Jahr wegen Corona ein Aufruf zur Foto-Aktion zum Ostermarsch Lüneburg geworden. Unser Wohnprojekt Unfug beteiligt sich.

Ohne die Friedensfrage ist auch die Corona-Krise nicht lösbar. Statt Geld für die Kriegsforschung zu verschwenden, muss Forschung der Gesundheit von Menschen und dem Kampf gegen Krankheiten dienen. Statt weiter Waffen zu produzieren, brauchen wir medizinische Güter wie Medikamente, Atemgeräte und Schutzkleidung. Statt Waffen in Kriegsgebiete zu schicken und Länder in ihrem Kampf gegen Corona durch Sanktionen zu gefährden, brauchen wir internationale Hilfe, auch in den ärmsten Regionen unserer Welt.

Friedensbündnis Lüneburg
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#Unfugbleibt! der unveröffentlichte Leserbrief

Die Landeszeitung hat nach der Ratssitzung von Februar und ihre – ja nicht besonders neutrale – Berichtserstattung einige Leserbriefe erhalten. Uns hat der Leserbrief von Verena und Hannah erreicht. Dieser wurde nicht veröffentlicht – auch nicht in seiner auf 2000 Zeichen gekürtzten Version.

Dieser Beitrag wurde auf #Unfugbleibt, dem Blog meines Wohnprojektes veröffentlicht.

Die Landeszeitung hat nach der Ratssitzung von Februar und ihrer – ja nicht besonders neutralen – Berichtserstattung einige Leserbriefe erhalten. Uns hat der Leserbrief von Verena und Hannah erreicht. Dieser wurde nicht veröffentlicht – auch nicht in seiner auf 2000 Zeichen gekürzten Version. Wir veröffentlichen ihren Leserbrief in voller Länge, da dieser die Vorgänge bei der Stadtratssitzung mit den Fragen zu Unfug an die Politik gut aufzeigt.

Und an dieser Stelle ein Mini-Update:
Die Stadtverwaltung lässt sich durch die Corona-Pandemie nicht ausbremsen und baut weiter Druck für eine Räumung der Bauwagen auf.
Ein Erörterungstermin, welcher uns in der Stadtratssitzung vom 27.02.20 in Aussicht gestellt wurde, soll nun einfach weg fallen. Wir wollten einen neuen Vorschlag einbringen, den wir in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt und unserem Architekten erarbeitet haben und der mit dem Baurecht kompatibel ist. Die Stadt will sich aber über die Rechtslage nicht mit uns unterhalten. Das ist natürlich sehr praktisch für die Behörde, weil Protest gegen ein solches Vorgehen sich derzeit wegen Corona äußerst schwierig gestaltet. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Leserinnenbrief zu dem LZ-Artikel „„Unfug“ sorgt für Chaos im Rat“ vom 03.03.2020

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Versammlungsgrundrecht in Corona-Zeiten durchsetzen

Ich erläutere, wie Lüneburger Aktivistis es geschafft haben, trotz versammlungsfeindlicher NI-Corona-Verordnung eine Kundgebung anzumelden und bestätigt zu bekommen.

Am Beispiel einer erfolgreichen wenn auch stark eingeschränkten #leaveNoOneBehind-Kundgebung in Niedersachsen.

Ich erläutere heute, wie Lüneburger Aktivist*innen es geschafft haben, trotz des implizierten Versammlungsverbotes in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung eine Kundgebung anzumelden und bestätigt zu bekommen. Es war ein längeres Hin und Her zwischen der Anmelderin (und ihrem Anwalt), dem Ordnungsamt (Versammlungsbehörde) und dem Landkreis Bereich Gesundheit. Dieser Text kann als kleine Handreichung zur künftigen Anmeldung und Durchführung eigener Versammlungen nützlich sein, jedenfalls für politische Versammlungen in Niedersachsen.

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750 Tonnen Uranmüll verlassen Gronau unter Protest

750 Tonnen Uranmüll verlassen Gronau unter Protest750 Tonnen Uranmüll verlassen Gronau unter Protest und durchqueren Münster. Auch dort wurde protestiert Sonderzug passiert Hamm und das Ruhrgebiet auf dem Weg nach Amsterdam / Russland.

Bilder des Atomzuges bei aaa-West

Am Montag-Vormittag hat ein Sonderzug mit 15 Waggons und vermutlich insgesamt 750 Tonnen abgereichertem Uranhexafluorid aus der westfälischen Urananreicherungsanlage Gronau verlassen und ist jetzt auf dem Weg zur russischen Atomfabrik Novouralsk. Auf der Bahnbrücke vor der Urananreicherungsanlage fand eine erste Mahnwache statt, an der sich abwechselnd rund 15 DemonstrantInnen beteiligten. In Münster nahmen rund 50 Personen an einer Mahnwache teil; das Münsteraner Ordnungsamt hatte letztlich die Teilnahme von 45 Personen genehmigt. Nach der Durchfahrt
in Münster hatte der Sonderzug Hamm als nächstes Ziel. Dort hat der Zug gegen 13.25 Uhr den Bahnhof verlassen, vermutlich Richtung Dortmund.

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