Grundrechte werden verletzt

Kritiker*innen der Atomindustrie werden systematisch kriminalisiert. Das Bündnis AgiEL ist empört über die aktuelle Entwicklung im juristischen Nachspiel der Anti-Atom-Demonstration vom Januar 2019.

ich habe meinen Prozessbericht noch nicht fertig, weil ich jeweils nur kurz am Rechner sitzen kann wegen der Rheumaschub-Schmerzen.

Dafür hat AgiEL mir seine Pressemitteilung geschickt. Mitglieder des Bündnis haben die Verhandlung verfolgt. Eine Prozessbesucherin wurde vor die Tür gesetzt, weil sie Fragen zu den unwürdigen Eingangskontrollen stellte. So viel zum ins Protokoll der Hauptverhandlung diktierten Satz des Vorsitzenden Richters zu meiner Kritik an den Eingangskontrollen: Die Öffentlichkeit sei durch die Kontrollen nicht beeinträchtigt, alle Zuschauer, die den Prozess besuchen wollten, seien anwesend. Es gab ein paar weitere Dinge, die so ins Protokoll aufgenommen wurden, obwohl sie nicht zutreffen … dazu später mehr in meinem Bericht.

Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*Innen im Emsland

Pressemitteilung 20.02.2020

Einlass zum öffentlichen Prozess verwehrt

Kritiker*innen der Atomindustrie werden systematisch kriminalisiert. Das Bündnis AgiEL ist empört über die aktuelle Entwicklung im juristischen Nachspiel der Anti-Atom-Demonstration vom Januar 2019.

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Rollstuhl-Prozess muss erneut von Vorne beginnen

Rückfahrt aus Lingen im Zug mit zwei begleter*innen und immerhin Möglichkeit zu liegen

Ich bin zu erschöpft um einen Bericht über die gestrige Verhandlung zu schreiben, das kommt später. Heute ein kurzes Update.

Es wurde bis 18 Uhr verhandelt, aber nur 1 von 5 Zeugen vernommen. Es ist nicht vorbei und weil kein Forsetzungstermin möglich ist, fängt der Prozess irgendwann wieder von Vorne an, zum Dritten Mal.Der Richter ist im März für 4 Wochen im Urlaub und eine Verhandlung ist innerhalb von 21 Tagen fortzusetzen. Ich habe die Hälfte der Verhandlung wegen der Schmerzen vom Rheumaschub im HWS Bereich am Boden liegend verfolgt, ein Feldbett wurde trotz Antrag im Vorfeld der Verhandlung nicht zur Verfügung gestellt. Kurzbericht über Twitter

Vor dem Prozess und die Verhandlung

Lingen – Fortsetzung im Rollstuhl-Prozess gegen Atomkraftgegnerin

Am 18.02.2020 wird um 13:30 Uhr vor dem Amtsgericht Lingen der « Rollstuhl-Prozess » gegen eine Atomkraftgegnerin aus Lüneburg fortgesetzt.

Am 18.02.2020 wird um 13:30 Uhr vor dem Amtsgericht Lingen der « Rollstuhl-Prozess » gegen eine Atomkraftgegnerin aus Lüneburg fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte vor, bei einer Demonstration gegen die Brennelementefabrik von Framatome vor einem Jahr in der Fußgängerzone vor einem Polizeifahrzeug mit
angezogener Rollstuhlbremse gestanden zu haben, als eine Demonstrantin festgenommen wurde. Sie wurde mit ihrem Rollstuhl zur Seite getragen.
Diesen Sachverhalt soll ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein.

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Die Atomindustrie läuft weiter

Aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution, Nr. 445 Januar 2020 (NB. im Februar 2020 erscheint keine GWR, wegen Erkrankungsfall im Redaktionskreis)

Uranmüllexporte nach Russland, Blockaden, Prozesse und die Zerschlagung des Staates. Interview und Diskussion mit Irene von ContrAtom

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (Westfalen) liefert bislang unbefristet Uran für Atomkraftwerke in aller Welt. Momentan wird nicht viel über die Anlage diskutiert, andere Themen stehen im Vordergrund, aber kürzlich änderte sich das. Es wurde bekannt, dass die Betreiberfirma Urenco das bei der Anreicherung entstehende radioaktive Abfallprodukt, abgereichertes Uranhexafluorid, wieder nach Russland exportiert. Wir sprachen über die Transporte und den Widerstand gegen die Urananreicherungsanlage mit Irene von ContrAtom, dem Aktions- und Informationsnetzwerk gegen Atomenergie.

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Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.
Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.
Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

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Der Krieg gegen Jemens Kinder

Ein  wichtiger berührender Artikel aus der Zeitschrift GWR 445 Januar 2020. Es wird zu wenig über diesen fruchtbaren krieg berichtet. Darum spiegele ich diesen Artikel von Jakob Reimann

Für ein paar Tage erlangte Amal Hussain einen gewissen Weltruhm. Das nur schwer zu ertragende Foto der 7-Jährigen prangte auf der Titelseite der letzten Wochenendausgabe der New York Times im Oktober 2018. Das Mädchen besteht buchstäblich nur aus Haut und Knochen, kein Gramm Fett, kein Gramm Fleisch. Zwischen jeder einzelnen Rippe zieht sich die Haut tief in den Brustkorb hinein, der so zerbrechlich wirkt, als würde er bei der kleinsten Berührung in sich zusammenfallen.

Amal lächelte immer“, erinnert sich ihre Mutter Mariam am Krankenhausbett sitzend, während das abgedruckte Foto in Amals Blick nur noch apathische Leere zeigt, Lethargie. Der Fotograf Tyler Hicks hat gewiss ein kleines Vermögen mit dem Bild gemacht – von BBC über BuzzFeed bis BILD druckte die Weltpresse seinen Schnappschuss ab und rief so für kurze Zeit einen weltweiten Aufschrei über die Unmenschlichkeit und die Gräuel des Jemenkrieges hervor. „Ein gequälter Blick in die Augen der ausgemergelten Amal Hussain“, schreibt die New York Times damals, „schien ein Spiegelbild der grauenhaften Lebensverhältnisse ihres vom Krieg heimgesuchten Landes zu sein“.

Ein  wichtiger berührender Artikel aus der Zeitschrift GWR 445 Januar 2020. Es wird zu wenig über diesen fruchtbaren krieg berichtet. Darum spiegele ich diesen Artikel von Jakob Reimann

Für ein paar Tage erlangte Amal Hussain einen gewissen Weltruhm. Das nur schwer zu ertragende Foto der 7-Jährigen prangte auf der Titelseite der letzten Wochenendausgabe der New York Times im Oktober 2018. Das Mädchen besteht buchstäblich nur aus Haut und Knochen, kein Gramm Fett, kein Gramm Fleisch. Zwischen jeder einzelnen Rippe zieht sich die Haut tief in den Brustkorb hinein, der so zerbrechlich wirkt, als würde er bei der kleinsten Berührung in sich zusammenfallen.

Amal lächelte immer“, erinnert sich ihre Mutter Mariam am Krankenhausbett sitzend, während das abgedruckte Foto in Amals Blick nur noch apathische Leere zeigt, Lethargie. Der Fotograf Tyler Hicks hat gewiss ein kleines Vermögen mit dem Bild gemacht – von BBC über BuzzFeed bis BILD druckte die Weltpresse seinen Schnappschuss ab und rief so für kurze Zeit einen weltweiten Aufschrei über die Unmenschlichkeit und die Gräuel des Jemenkrieges hervor. „Ein gequälter Blick in die Augen der ausgemergelten Amal Hussain“, schreibt die New York Times damals, „schien ein Spiegelbild der grauenhaften Lebensverhältnisse ihres vom Krieg heimgesuchten Landes zu sein“.

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Schmerzensgeld bei rechtswidrigem Gewahrsam

Ich aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

eichhörnchen seilt sich aus dem Knast abIch aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

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Barrierefreiheit im Bus in Lüneburg – Rollstuhlfahrer*innen werden auf später vertröstet

Heute widme ich mich mal wieder dem Thema Barrierefreiheit im ÖPNV, genauer gesagt im Bus von KVG Stade in Lüneburg.

Ich habe im einem vorigen Blogbeitrag im September auf Probleme für Rollstuhlfahrer*innen, die in Lüneburg Bus fahren wollen, hingewiesen. Fahrgäste werden oft stehen gelassen, weil es nicht ausreichend Platz für Rollstühle nebst Kinderwagen und Rollatoren im Bus gibt. Ich bin nicht die einzige Rollstuhlfahrerin hier im Stadtteil. Und es gibt auch viele ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kinderwagen.
Ich habe mich des öfteren bei KVG Stade und bei Landkreis Lüneburg, der für Ausschreibung und Aufsicht zuständig ist, beschwert. Bis zum Herbst wurden wie berichtet meine Beschwerden regelrecht ignoriert.

Ich kann heute von einer leichten Verbesserung berichten, seitdem es einen neuen Landrat und neuen Fahrplan (luenebus.de) gibt: der Landkreis hat auf Tweets und einer Beschwerde reagiert. Ich habe eine Rückmeldung per Email erhalten. (Abdruck unten)

Die Reaktion von Landkreis ist allerdings ernüchternd. Und auf meine weiteren Rückfragen von vor einem Monat wurde nicht mehr reagiert. Und gesetzeswidrig diskriminierend ist die Situation allemal.

Heute widme ich mich mal wieder dem Thema Barrierefreiheit im ÖPNV, genauer gesagt im Bus von KVG Stade in Lüneburg.

Ich habe im einem vorigen Blogbeitrag im September auf Probleme für Rollstuhlfahrer*innen, die in Lüneburg Bus fahren wollen, hingewiesen. Fahrgäste werden oft stehen gelassen, weil es nicht ausreichend Platz für Rollstühle nebst Kinderwagen und Rollatoren im Bus gibt. Ich bin nicht die einzige Rollstuhlfahrerin hier im Stadtteil. Und es gibt auch viele ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kinderwagen.
Ich habe mich des öfteren bei KVG Stade und bei Landkreis Lüneburg, der für Ausschreibung und Aufsicht zuständig ist, beschwert. Bis zum Herbst wurden wie berichtet meine Beschwerden regelrecht ignoriert.

Ich kann heute von einer leichten Verbesserung berichten, seitdem es einen neuen Landrat und neuen Fahrplan (luenebus.de) gibt: der Landkreis hat auf Tweets und einer Beschwerde reagiert. Ich habe eine Rückmeldung per Email erhalten. (Abdruck unten)

Die Reaktion von Landkreis ist allerdings ernüchternd. Und auf meine weiteren Rückfragen von vor einem Monat wurde nicht mehr reagiert. Und gesetzeswidrig diskriminierend ist die Situation allemal.

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Ende Gelände goes inklusiv, mein persönlicher Rückblick

Das Jahr 2019 ist noch nicht ganz zu Ende… und ich wollte schon vor Wochen ein paar Worte zu Ende Gelände schreiben. Ich hasse die umweltschädliche ohrenbetäubende Sylvesterknallerei und nutze die Zeit lieber zum Schreiben!

Ich habe mich dieses Jahr sehr darüber gefreut, bei Ende Gelände aktiv am Ort des Geschehens mitgestalten und mitmachen zu können. Ich habe den bunten Finger in der Lausitz mit tollen Menschen mitgestaltet. 
Es war viel Arbeit und ich war nach den Aktionstagen fix und fertig, habe gut eine Woche benötigt, mich davon zu erholen. Es war mir aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Anliegen dabei zu sein.

Das Jahr 2019 ist noch nicht ganz zu Ende… und ich wollte schon vor Wochen ein paar Worte zu Ende Gelände schreiben. Ich hasse die umweltschädliche ohrenbetäubende Sylvesterknallerei und nutze die Zeit lieber zum Schreiben!

Ich habe mich dieses Jahr sehr darüber gefreut, bei Ende Gelände aktiv am Ort des Geschehens mitgestalten und mitmachen zu können. Ich habe den bunten Finger in der Lausitz mit tollen Menschen mitgestaltet. 
Es war viel Arbeit und ich war nach den Aktionstagen fix und fertig, habe gut eine Woche benötigt, mich davon zu erholen. Es war mir aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Anliegen dabei zu sein.

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Selbstverwaltetes inklusives Wohnprojekt in Gefahr

Unfug – unabhängig frei und gemeinsam wohnen – unser selbstverwaltetes inklusives Wohnprojekt ist gefährdet. Weil es der Stadtverwaltung zu bunt, zu ungewöhnlich und möglicherweise zu politisch ist. In der Öffentlichkeit wird immer wieder betont, die Stadt Lüneburg setze sich für gemeinschaftliche Wohnprojekte ein. Unsere Erfahrung ist leider eine andere. Ich möchte heute darlegen, weshalb mir das Wohnprojekt ans Herz gewachsen ist und ich gerne hier lebe. Weshalb #unfugbleibt

Warum ich hier gerne wohne und #unfugbleibt ein MUSS ist!

Unfug – unabhängig frei und gemeinsam wohnen – unser selbstverwaltetes inklusives Wohnprojekt ist gefährdet. Weil es der Stadtverwaltung zu bunt, zu ungewöhnlich und möglicherweise zu politisch ist. In der Öffentlichkeit wird immer wieder betont, die Stadt Lüneburg setze sich für gemeinschaftliche Wohnprojekte ein. Unsere Erfahrung ist leider eine andere.

Ich möchte heute darlegen, weshalb mir das Wohnprojekt ans Herz gewachsen ist und ich gerne hier lebe. Weshalb #unfugbleibt!

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