Einfachseiltechnik mit Grigri – Video-Anleitung zum Aktionsklettern für Menschen mit Behinderung

Und nun das zweite Video – die erste Anleitung mit einer Doppelseiltechnik findest du hier und wofür das nützlich ist und ja es geht trotz blödem schmerzhaftem Rheuma, kannst du hier sehen 🙂

Zum 2. Video

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Skillshare im Hambi: Vortrag und Aktionsklettern für Menschen mit Behinderung

Eichhörnchen auf Bäume, nicht in den Knast! Stand auf dem Banner, als ich  am 14.4. aus dem Gefängnis-Krankenhaus Hohenasperg entlassen wurde. Eine Woche später tobte das Eichhörnchen in den Bäumen im Hambacher Wald. Das war schön.

Die Einladung in den Hambacher Wald zu kommen, kam mir sehr gelegen. Es war schön meine Erfahrung mit anderen Teilen zu können. Sowohl was die Repression als auch das Klettern angeht.

Ich war dort im Rahmen des Skillshares. Menschen teilen ihr Können mit anderen. Es gibt eine sehr breite Themenvielfalt. Ich habe einen Vortrag zum Thema Polizeigesetze und in einem Aktionsklettern-Workshop gezeigt, wie Menschen mit Behinderung Teilhabe am Kletterprotest haben können.

Die Kletterbilder sind von @Barabara_Schnell

Eichhörnchen auf Bäume, nicht in den Knast! Stand auf dem Banner, als ich  am 14.4. aus dem Gefängnis-Krankenhaus Hohenasperg entlassen wurde. Eine Woche später tobte das Eichhörnchen in den Bäumen im Hambacher Wald. Das war schön.

Die Einladung in den Hambacher Wald zu kommen, kam mir sehr gelegen. Es war schön meine Erfahrung mit anderen Teilen zu können. Sowohl was die Repression als auch das Klettern angeht.

Ich war dort im Rahmen des Skillshares. Menschen teilen ihr Können mit anderen. Es gibt eine sehr breite Themenvielfalt. Ich habe einen Vortrag zum Thema Polizeigesetze und in einem Aktionsklettern-Workshop gezeigt, wie Menschen mit Behinderung Teilhabe am Kletterprotest haben können.

Die Kletterbilder sind von @Barabara_Schnell

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Klassen-Medizin und unterlassene Hilfeleistung

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil II

Voriger Beitrag Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

12. April 2019

Ich habe die JVA darauf hingewiesen, dass eine Haftsache eine dringliche Angelegenheit ist und ich deshalb meinen Anwalt unverzüglich sprechen darf. Hier ist man aber staatlicher Übermacht ausgesetzt.
Und staatlicher Willkür. Ich kann nicht schlafen, weil mit zahlreiche Schmerz- und Hilfsmittel vorenthalten werden.
Ich erhalte mein TENS-Gerät nicht, dass auf die schmerzhaften Gelenke angewendet wird, um die Schmerzen (Nerven)  zu betäuben. In jedem Krankenhaus muss es ein solches Gerät geben, Ich verlange nicht unbedingt das Gerät, das sich in meiner Habe befindet, sondern irgend ein TENS-Ǵerät! Einen Nackenstutzkissen erhalte ich auch nicht. Darum finde ich keine schmerzfreie Position zu schlafen, ich habe Kopfschmerzen. Mein Rheuma ist auch in der oberen HWS aktiv.
Gelenkschoner erhalte ich auch nicht, ich habe nur die Schoner, die ich bei meiner Verhaftung dabei hatte. Für die Nacht benötige ich meine Lagerungsschienen , diese bekomme ich hier auch nicht. Die zuständige Ärztin hat so oder so keine Ahnung von Rheuma! Sie kennt nicht mal die  einfachsten Begriffe aus der Rheumatologie, kennt Sulfasalazin (Basis-Rheumatherapie) oder  Lodotra (Cortison, das zeitverzögert wirkt) nicht. Ich habe durchgesetzt, dass ich diese Tabletten aus meiner Habe erhalte, immerhin. Die entzündungshemmende Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln mit Kurkuma und Weihrauch hoch dosiert, nach den Empfehlungen der Charité Berlin, ich war im März 2.5 Wochen wegen meinem Rheuma im Krankenhaus in Berlin) erhalte ich aber nicht, obwohl zb. Kurkuma (Curcuflex) in der Originalverpackung in meiner Habe ist.

Am schlimmsten trifft mich aber die Wegnahme meiner Schmerztherapie.

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil II

Voriger Beitrag Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

12. April 2019

Ich habe die JVA darauf hingewiesen, dass eine Haftsache eine dringliche Angelegenheit ist und ich deshalb meinen Anwalt unverzüglich sprechen darf. Hier ist man aber staatlicher Übermacht ausgesetzt.
Und staatlicher Willkür. Ich kann nicht schlafen, weil mit zahlreiche Schmerz- und Hilfsmittel vorenthalten werden.
Ich erhalte mein TENS-Gerät nicht, dass auf die schmerzhaften Gelenke angewendet wird, um die Schmerzen (Nerven)  zu betäuben. In jedem Krankenhaus muss es ein solches Gerät geben, Ich verlange nicht unbedingt das Gerät, das sich in meiner Habe befindet, sondern irgend ein TENS-Ǵerät! Einen Nackenstutzkissen erhalte ich auch nicht. Darum finde ich keine schmerzfreie Position zu schlafen, ich habe Kopfschmerzen. Mein Rheuma ist auch in der oberen HWS aktiv.
Gelenkschoner erhalte ich auch nicht, ich habe nur die Schoner, die ich bei meiner Verhaftung dabei hatte. Für die Nacht benötige ich meine Lagerungsschienen , diese bekomme ich hier auch nicht. Die zuständige Ärztin hat so oder so keine Ahnung von Rheuma! Sie kennt nicht mal die  einfachsten Begriffe aus der Rheumatologie, kennt Sulfasalazin (Basis-Rheumatherapie) oder  Lodotra (Cortison, das zeitverzögert wirkt) nicht. Ich habe durchgesetzt, dass ich diese Tabletten aus meiner Habe erhalte, immerhin. Die entzündungshemmende Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln mit Kurkuma und Weihrauch hoch dosiert, nach den Empfehlungen der Charité Berlin, ich war im März 2.5 Wochen wegen meinem Rheuma im Krankenhaus in Berlin) erhalte ich aber nicht, obwohl zb. Kurkuma (Curcuflex) in der Originalverpackung in meiner Habe ist.

Am schlimmsten trifft mich aber die Wegnahme meiner Schmerztherapie.

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Barrierefreiheit – Die „Baumaßnahme“

Da ich für das Verlassen meiner Wohnung überwiegend auf einen Rollstuhl angewiesen bin, habe ich Anspruch auf die Finanzierung von Baumaßnahmen durch meine Pflegekasse. Der Rollstuhl ist für mich wie beim Baumklettern der Klemmgriff und der Falschzug, das Hilfsmittel, das mir trotz fortschreitender Zerstörung meiner Gelenke durch Arthritis dabei hilft, mobil zu bleiben. Das nenne ich „meine Ersatzbeine“. Nur, dass die Beine Räder haben und keine Treppe steigen.

Um meine Wohnung zu erreichen, sind 3 Treppenstufen zu überwinden. Also habe ich eine „Baumaßnahme“ beantragt – und die Absurdität des Systems mal wieder hautnah erlebt.

Da ich für das Verlassen meiner Wohnung überwiegend auf einen Rollstuhl angewiesen bin, habe ich Anspruch auf die Finanzierung von Baumaßnahmen durch meine Pflegekasse. Der Rollstuhl ist für mich wie beim Baumklettern der Klemmgriff und der Falschzug, das Hilfsmittel, das mir trotz fortschreitender Zerstörung meiner Gelenke durch Arthritis dabei hilft, mobil zu bleiben. Das nenne ich „meine Ersatzbeine“. Nur, dass die Beine Räder haben und keine Treppe steigen.

Um meine Wohnung zu erreichen, sind 3 Treppenstufen zu überwinden. Also habe ich eine „Baumaßnahme“ beantragt – und die Absurdität des Systems mal wieder hautnah erlebt.

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…ein Stück Freiheit zurück gewinnen

Fortsetzung zum vorigen Beitrag «  Ein Stück Freiheit erkämpfen… » aus meiner Reihe « Anders sein« 

Ich habe meinen Adaptiv-Rollstuhl am 30. April bekommen. Die Bürokratie um Antrag, Ablehnung, Widerspruch und Bewilligung hat mir 2 Monate unnötigen Schmerzen gebracht. Danke MDK und Krankenkasse! (siehe voriger Beitrag)

Ich habe gerade keinen Schub, so dass ich den Umgang entspannt lernen kann. Ich kenne mich schon ein bisschen aus, denn ich hatte im Januar einen Rollstuhl ausgeliehen bekommen. Es war aber kein adaptiv Rollstuhl,dieser war nicht wendig, er war für Draußen nicht geeignet. Jetzt merke ich den Unterschied! Ich kann endlich weitestgehend schmerzfrei nach Draußen! Noch gehe ich lieber mit Begleitung raus, weil die E-Räder noch nicht geliefert worden sind und selbst ohne Rheumaschub mir bei auch nur kleinen Steigerungen die Kraft fehlt, das Ding anzuschieben – Ellenbogen und Handgelenke sind auch von der Krankheit betroffen. Aber ich merke jetzt schon wie viel Entspannung es mir im Alltag bringt.

Fortsetzung zum vorigen Beitrag «  Ein Stück Freiheit erkämpfen… » aus meiner Reihe « Anders sein« 

Ich habe meinen Adaptiv-Rollstuhl am 30. April bekommen. Die Bürokratie um Antrag, Ablehnung, Widerspruch und Bewilligung hat mir 2 Monate unnötigen Schmerzen gebracht. Danke MDK und Krankenkasse! (siehe voriger Beitrag)

Ich habe gerade keinen Schub, so dass ich den Umgang entspannt lernen kann. Ich kenne mich schon ein bisschen aus, denn ich hatte im Januar einen Rollstuhl ausgeliehen bekommen. Es war aber kein adaptiv Rollstuhl,dieser war nicht wendig, er war für Draußen nicht geeignet. Jetzt merke ich den Unterschied! Ich kann endlich weitestgehend schmerzfrei nach Draußen! Noch gehe ich lieber mit Begleitung raus, weil die E-Räder noch nicht geliefert worden sind und selbst ohne Rheumaschub mir bei auch nur kleinen Steigerungen die Kraft fehlt, das Ding anzuschieben – Ellenbogen und Handgelenke sind auch von der Krankheit betroffen. Aber ich merke jetzt schon wie viel Entspannung es mir im Alltag bringt.

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Ein Stück Freiheit erkämpfen…

Ich melde mich mit meiner Kolumne „Anders sein“ selten zu Wort. Das liegt daran, dass es mir nicht immer einfach fällt zu dem Thema zu schreiben und dass es mir in den letzten Monaten häufig nicht gut ging. Dazu haben meine Krankenkasse und der MDK ordentlich beigetragen. Denn diese legen Menschen mit Behinderung ordentlich Steine in den Weg – als sei es nicht belastend genug, mit Dauerschmerzen leben zu müssen und auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Und das geschah zuletzt ausgerechnet als ich unter einen heftigen Schub litt. Ich musste um ein Hilfsmittel kämpfen, um mein Recht weniger Schmerzen ertragen zu müssen. Ich musste mich mit der Bürokratie herum ärgern, obwohl ich allein mit dem einfachen Alltag nicht klar kam. Rheumatoide Arthritis verläuft Schubweise. In solchen Momente zieht der Schmerz meine gesamte Energie ab. Ich habe aber gewonnen, ein Stück Freiheit erkämpft.

Dieser Beitrag wird zur besseren Lesbarkeit in 3 Teile veröffentlicht.

1) Ein Stück Freiheit erkämpfen (siehe gleich unten)

2) Ein Stück Freiheit zurück gewinnen

3) Gehbehinderte können nicht (Aktions)klettern!? – oder doch?!

Ich melde mich mit meiner Kolumne „Anders sein“ selten zu Wort. Das liegt daran, dass es mir nicht immer einfach fällt zu dem Thema zu schreiben und dass es mir in den letzten Monaten häufig nicht gut ging. Dazu haben meine Krankenkasse und der MDK ordentlich beigetragen. Denn diese legen Menschen mit Behinderung ordentlich Steine in den Weg – als sei es nicht belastend genug, mit Dauerschmerzen leben zu müssen und auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Und das geschah zuletzt ausgerechnet als ich unter einen heftigen Schub litt. Ich musste um ein Hilfsmittel kämpfen, um mein Recht weniger Schmerzen ertragen zu müssen. Ich musste mich mit der Bürokratie herum ärgern, obwohl ich allein mit dem einfachen Alltag nicht klar kam. Rheumatoide Arthritis verläuft Schubweise. In solchen Momente zieht der Schmerz meine gesamte Energie ab. Ich habe aber gewonnen, ein Stück Freiheit erkämpft.

Dieser Beitrag wird zur besseren Lesbarkeit in 3 Teile veröffentlicht.

1) Ein Stück Freiheit erkämpfen (siehe gleich unten)

2) Ein Stück Freiheit zurück gewinnen

3) Gehbehinderte können nicht (Aktions)klettern!? – oder doch?!

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Medizinisches Cannabis ausverkauft

Das neue Cannabis-Gesetz ist für viele Patient*innen  mehr Fluch als Segen. Viele Betroffenen müssen sich mit ihrer Krankenkasse anlegen, um ihren Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis durchzusetzen. Selbst wenn dieser Anspruch durchgesetzt wird, ist die Versorgung nicht gewährleistet. Denn: medizinisches Cannabis ist derzeit so gut wie ausverkauft, es ist keine einzige CBD-reiche Cannabis-Sorte verfügbar! Darauf bin ich zur Bekämpfung meiner Schmerzen und der Entzündung aber angewiesen. Im Folgenden schildere ich die Probleme und mein Umgang damit – vielleicht sind meine Tipps für andere Patient*innen hilfreich!  Ich habe die Kostenübernahme einer CBD-Lösung als Ergänzung zu den CBD-armen Blüten durchgesetzt.

Es gibt Tage, wo ich nicht mal in der Lage bin, mein Bett zu verlassen, geschweige mich selbst anzuziehen. An diesen Tagen legt mich ein Rheumaschub flach und ich sehne mich nach einer barrierefreien Wohnung und Mitbewohner*innen in Rufweite, die mir helfen können – auf dem Wagenplatz sind die Bedingungen dafür alles andere als optimal. Denn wenn ich um 5 Uhr morgens vor Schmerzen erwache und nicht mal in der Lage bin, ein Glas zum Mund zu nehmen um Schmerztabletten zu schlucken, das macht mich richtig fertig, wenn ich niemanden erreiche, weil alle schlafen und keiner sich in Rufweite befindet. So einen Tag hatte ich diese Woche mal wieder. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass unser Wohnprojekt „Unfug“ voran kommt, wir sind gerade noch auf Objektsuche und benötigen weiter Direktkredite. Der Stand der Dinge ist auf unser Homepage nachzulesen.
Die miserable Versorgungssituation mit medizinischem Cannabis macht mich zudem zu schaffen.

Das neue Cannabis-Gesetz ist für viele Patient*innen  mehr Fluch als Segen. Viele Betroffenen müssen sich mit ihrer Krankenkasse anlegen, um ihren Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis durchzusetzen. Selbst wenn dieser Anspruch durchgesetzt wird, ist die Versorgung nicht gewährleistet. Denn: medizinisches Cannabis ist derzeit so gut wie ausverkauft, es ist keine einzige CBD-reiche Cannabis-Sorte verfügbar! Darauf bin ich zur Bekämpfung meiner Schmerzen und der Entzündung aber angewiesen. Im Folgenden schildere ich die Probleme und mein Umgang damit – vielleicht sind meine Tipps für andere Patient*innen hilfreich!  Ich habe die Kostenübernahme einer CBD-Lösung als Ergänzung zu den CBD-armen Blüten durchgesetzt.

Es gibt Tage, wo ich nicht mal in der Lage bin, mein Bett zu verlassen, geschweige mich selbst anzuziehen. An diesen Tagen legt mich ein Rheumaschub flach und ich sehne mich nach einer barrierefreien Wohnung und Mitbewohner*innen in Rufweite, die mir helfen können – auf dem Wagenplatz sind die Bedingungen dafür alles andere als optimal. Denn wenn ich um 5 Uhr morgens vor Schmerzen erwache und nicht mal in der Lage bin, ein Glas zum Mund zu nehmen um Schmerztabletten zu schlucken, das macht mich richtig fertig, wenn ich niemanden erreiche, weil alle schlafen und keiner sich in Rufweite befindet. So einen Tag hatte ich diese Woche mal wieder. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass unser Wohnprojekt „Unfug“ voran kommt, wir sind gerade noch auf Objektsuche und benötigen weiter Direktkredite. Der Stand der Dinge ist auf unser Homepage nachzulesen.
Die miserable Versorgungssituation mit medizinischem Cannabis macht mich zudem zu schaffen.
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Sie haben keine Rechte – Willkommen im RWE-Land

« Sie haben keine Rechte » – « Wenn sie schwerbehindert sind, haben Sie auf Demonstrationen nichts zu Sichen » – Gewaltsamer Polizeieinsatz gegen Umweltaktivist*innen bei Protestaktion gegen Klimakiller RWE im April 2017

 Artikel aus  GWR Nr. 420 , der Artikel er knüpft an meinen Erlebnissbericht von April. Und es gibt vorab eine Bildergalerie (Bilder T. Christensen)

Security wurde sofort gegen Person auf der Leiter handgreiflich

Image 1 parmi 9

Gewalt gegen Anti-Atom- und Klimaaktivist*innen

Von Eichhörnchen, in GWR 420

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Eine ernüchternde Bilanz – Gesetz Cannabis als Medizin

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

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Gesetz Cannabis als Medizin: eine Verschlimmbesserung

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

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