Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind. Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »… Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen. Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!
Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.
Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Je relaie la campagne de l’assemblée antinucléaire du grand EST qui s’inspire de Gorleben 365, campagne à laquelle j’avais participé avec une groupe franco-allemnand (
Ich bin weiter auf Lesereise in Süddeutschland. Ich bin
Von meinem 4-tägigen „Langzeitgewahrsam“ beim CASTOR-Transport nach Gorleben 2008 erzähle ich in meinem 
