Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.
Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.
Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

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Schmerzensgeld bei rechtswidrigem Gewahrsam

Ich aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

eichhörnchen seilt sich aus dem Knast abIch aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

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Gewahrsam gegen 4 Antimilitarist*innen nach spektakulärem Kletterprotest in Lüneburg war rechtswidrig

Aktion gegen die BundeswehrAm 30. März 2017 kletterten 4 Antimilitarist*innen in Lüneburg der Bundeswehr aufs Dach. 2 von ihnen seilten sich über den Marktplatz an einer Gebäudefassade ab. Sie spielten mit einem Megafon Anti-Kriegs-Lieder ab und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift „Krieg ist Terror – Nur mit mehr Geld“ Anlass für die Protestaktion war ein „Rückkehrerappell“ der Bundeswehr auf dem Marktplatz. Die 4 Beteiligten wurden durch ein Sondereinsatzkommando (SEK) heruntergeholt und durch Staatsschützer Olaf Hupp – bekannt für seinen Eifer bei Maßnahmen gegen linke Aktivist*innen im Wendland – in Gewahrsam genommen. Amtsrichterin Lindner bestätigte den Gewahrsam. Die Freiheitsentziehung war rechtswidrig, wie das Oberlandesgericht Celle nun rechtskräftig festgestellt hat (Az. 10 W 6/19).

Aktion gegen die BundeswehrAm 30. März 2017 kletterten 4 Antimilitarist*innen in Lüneburg der Bundeswehr aufs Dach. 2 von ihnen seilten sich über den Marktplatz an einer Gebäudefassade ab. Sie spielten mit einem Megafon Anti-Kriegs-Lieder ab und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift „Krieg ist Terror – Nur mit mehr Geld“ Anlass für die Protestaktion war ein „Rückkehrerappell“ der Bundeswehr auf dem Marktplatz. Die 4 Beteiligten wurden durch ein Sondereinsatzkommando (SEK) heruntergeholt und durch Staatsschützer Olaf Hupp – bekannt für seinen Eifer bei Maßnahmen gegen linke Aktivist*innen im Wendland – in Gewahrsam genommen. Amtsrichterin Lindner bestätigte den Gewahrsam. Die Freiheitsentziehung war rechtswidrig, wie das Oberlandesgericht Celle nun rechtskräftig festgestellt hat (Az. 10 W 6/19).

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8 Jahre juristischer Kampf: Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die Bundespolizei

Ich kann meine Liste Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität ergänzen!
+++
Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

Ich kann meine Liste Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität ergänzen!

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Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

„Die Atompolitik ist gegen den Willen der Menschen nicht ohne Grundrechtsverletzungen durchzusetzen. Wer seine Rechte verteidigen will, braucht langem Atem!“ So lecomtes Fazit.

Sie fährt fort: „Rechtswidrige polizeilichen Maßnahmen bei politischen Protestaktionen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das wird als Ersatzbestrafung gegen unerwünschtem Protest eingesetzt, die Verantwortlichen werden nie zur Rechenschaft gezogen. Die gewonnene Klage bringt mir nichts mehr als ein Zettel Papier, aber sie macht immerhin die Willkür der Polizei ein Stück sichtbar. Darum mache ich den Vorgang öffentlich.“

Eine weitere juristische Auseinandersetzung dauert vor dem Brandenburger  Oberverwaltungsgericht dagegen noch an.

Cécile Lecomte führte ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht selbst, weil mit der Begründung, sie sei in der Lage ihre Rechte selbst zu verteidigen und juristisch zu argumentieren, die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde – obwohl die Bundesregierung, die in dem Verfahren umfangreich Stellung nahm, sich durch eine Großkanzlei Namens Redeker vertreten lies. Diesen Umstand war Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/10169). Es wurde nach den Kosten für die abgegebeneStellungnahme gefragt. Die Bundesregierung mauerte jedoch zu und erklärte die Rechnungen zum Geschäftsgeheimnis. Die Aktivistin reichte daraufhin eine Klage nach dem Informationsgesetz gegen die Bundesregierung ein – und Gewann im Januar 2018 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 50.17). Die Angelegenheit ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburganhängig, weil sowohl die Bundesregierung und als auch die Kanzlei Redeker Berufung eingelegt haben (Az. OVG 12 B 15.18).

Weitere Informationen

OLG Celle: Gewahrsam von Kletteraktivistin bei Uranzugstopp war rechtswidrig

In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.

In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.
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Freiheitsberaubung mit Ansage?

Mal wieder „Politisch Motivierte PolizeiKriminalität“ (PMPK) und ein rechtswidriger Gewahrsam…

Der Castor fährt (morgen) und keiner geht hin? Die Politik hat doch den „Atomausstieg“ beschlossen und die Endlagersuche startet neu. Die Antiatombewegung hat doch das erreicht, was sie haben wollte, wozu noch protestieren?
Die Realität sieht anders aus. Der Atomkonzern EnBW beharrt auf seine sinnlose Atommüllverschiebung auf dem Neckar. Und von weißer Karte kann bei der Endlagersuche nicht die Rede sein, wenn die Lagerung in tiefen geologischen Schichten von vorneherein festgelegt ist und Gorleben, ein damals aus rein politischen Gründen ausgewählter Standort, als möglicher Endlagerstandort weiter in Erwägung gezogen wird. Aus guten Gründen boykottiert die BI Lüchow-Dannenberg die Inszenierung der Regierenden zum diesem Thema.
Und Tag für Tag fahren weiter Atomtransporte, die der Versorgung der Atomanlagen weltweit dienen. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen dürfen unbefristet weiter laufen und Brennstoff produzieren. Am kommenden Samstag findet eine Demonstration in Lingen statt.
Und wer statt den Versprechen Glauben zu schenken sich aktiv für ein wirkliches Ende der Atomkraft einsetzt, wird verfolgt. Im Namen des Volkes wird mit der Repressionskeule gegen Umweltaktivist*innen vorgegangen.

Mal wieder „Politisch Motivierte PolizeiKriminalität“ (PMPK) und ein rechtswidriger Gewahrsam…

Der Castor fährt (morgen) und keiner geht hin? Die Politik hat doch den „Atomausstieg“ beschlossen und die Endlagersuche startet neu. Die Antiatombewegung hat doch das erreicht, was sie haben wollte, wozu noch protestieren?
Die Realität sieht anders aus. Der Atomkonzern EnBW beharrt auf seine sinnlose Atommüllverschiebung auf dem Neckar. Und von weißer Karte kann bei der Endlagersuche nicht die Rede sein, wenn die Lagerung in tiefen geologischen Schichten von vorneherein festgelegt ist und Gorleben, ein damals aus rein politischen Gründen ausgewählter Standort, als möglicher Endlagerstandort weiter in Erwägung gezogen wird. Aus guten Gründen boykottiert die BI Lüchow-Dannenberg die Inszenierung der Regierenden zum diesem Thema.
Und Tag für Tag fahren weiter Atomtransporte, die der Versorgung der Atomanlagen weltweit dienen. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen dürfen unbefristet weiter laufen und Brennstoff produzieren. Am kommenden Samstag findet eine Demonstration in Lingen statt.
Und wer statt den Versprechen Glauben zu schenken sich aktiv für ein wirkliches Ende der Atomkraft einsetzt, wird verfolgt. Im Namen des Volkes wird mit der Repressionskeule gegen Umweltaktivist*innen vorgegangen.
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Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden nach Castor-Gewahrsam

Der jüngste Castortransport auf dem Neckar ist keine Woche her. Die Bilder der erfolgreichen Abseilaktionen an der Strecke sind haften geblieben. Die Aktivist*innen konnten mit ihren Aktionen und Botschaften eine große Öffentlichkeit erreichen. Solche Aktionen sind aber den Atomkonzernen und dem Staat, der sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen mit großen Polizeieinsätzen unterstützt, ein Dorn im Auge. Die juristische Aufarbeitung solcher Einsätze dauert Jahre an.
Passend zu den jüngsten Castor-Protesten hat die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD Kletteraktivistin Cécile Lecomte Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Sie hatte gegen zwei Ingewahrsamnahmen anlässlich von Kletteraktionen gegen die Castortransporte zum Zwischenlager Nord nach Lubmin 2010 und 2011 geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Sie konnte sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen und reichte 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden zu Entscheidung angenommen und für offensichtlich begründet erklärt. Die angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen einer Verletzung von Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz (Gebot effektiver Rechtsschutz) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 )

Der jüngste Castortransport auf dem Neckar ist keine Woche her. Die Bilder der erfolgreichen Abseilaktionen an der Strecke sind haften geblieben. Die Aktivist*innen konnten mit ihren Aktionen und Botschaften eine große Öffentlichkeit erreichen. Solche Aktionen sind aber den Atomkonzernen und dem Staat, der sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen mit großen Polizeieinsätzen unterstützt, ein Dorn im Auge. Die juristische Aufarbeitung solcher Einsätze dauert Jahre an.
Passend zu den jüngsten Castor-Protesten hat die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD Kletteraktivistin Cécile Lecomte Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Sie hatte gegen zwei Ingewahrsamnahmen anlässlich von Kletteraktionen gegen die Castortransporte zum Zwischenlager Nord nach Lubmin 2010 und 2011 geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Sie konnte sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen und reichte 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden zu Entscheidung angenommen und für offensichtlich begründet erklärt. Die angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen einer Verletzung von Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz (Gebot effektiver Rechtsschutz) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 )

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RWE-Sonderrechtzone: "Sie haben keine Rechte"

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

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Essen: Kletteraktivistin gewinnt Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.

Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.

Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

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Mal wieder Kuhhandel um Schmerzensgeld für Polizeiwillkür

Vor kurzem berichtete ich darüber, dass meine Datei „PMPK“ für Politisch Motivierte Polizei Kriminalität um einen Eintrag länger wurde, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht meine Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion gegen einen Uranzug am 10. – 11.11.2014 im Hamburger Hafen für rechtswidrig erklärte. Nach einigem hin und her habe ich nun hierfür 300 Euro Schmerzensgeld erstritten. Kämpfen lohnt sich.

Vor kurzem berichtete ich darüber, dass meine Datei „PMPK“ für Politisch Motivierte Polizei Kriminalität um einen Eintrag länger wurde, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht meine Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion gegen einen Uranzug am 10. – 11.11.2014 im Hamburger Hafen für rechtswidrig erklärte. Nach einigem hin und her habe ich nun hierfür 300 Euro Schmerzensgeld erstritten. Kämpfen lohnt sich.

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