Ich habe im Dezember 2020 über eine willkürliche Kontrolle durch die Bundespolizei auf Anordnung der Polizei Mittelhessen in einem ICE in Frankfurt am Main berichtet.
Ich habe gegen die Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt:
- Klage gegen die Kontrollmaßnahme im ICE an sich vor dem Verwaltungsgericht Ffm
- Widerspruch gegen die Beschlagnahme von Gegenständen. Wenn die Polizei hierbei die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme nicht anerkennt, beabsichtige ich hier auch zu klagen.
Ich habe heute Post, die die weggenommenen Gegenstände betrifft . Kurz zusammengefasst: Unsinn und Willkür geht weiter.
Es ist noch kein Widerspruchsbescheid, sondern die Mitteilung, dass ich die Gegenstände zurück erhalten soll und in Lauterbach (Hessen) abholen darf.