Ich habe beim zuständigen Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Anfrage zur Umsetzung des Personenenbeförderungsgesetzes, die Barrierefreiheit im ÖPNV zum 1.1.2022 vorschreibt (§ 8, Abs. 3 PBefG), gestellt. Wie in anderen Landkreisen, wo ich bisher angefragt habe, verweist der Landkreis auf « konkrete Ausnahmen ». Die Antworten fallen aber immerhin ausführlicher aus, als die, die ich in Lüneburg erhalten habe.
Ich gebe die Antworten vom 11.01.2022 des Kreisausschausses des Landkreises Darmastadt-dieburg wieder und kommentiere diese. Eine Antwort der Stadt Darmstadt zu der Frage 7) steht noch aus (und die Antwort interessiert mich sehr, welche Ausnahmeregelung für den nicht Ausbau eines zentralen Umsteigepunktes da her halten muss… UPDATE: Ernüchternd. Aber der Denkmalschutz und die Bodenmosaik!!!)
1) Es ist festzustellen, dass im Landkreis Darmstadt, zahlreiche Öpnv-haltestellen nicht barrierefrei umgebaut sind. Warum wurden und werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten.
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