Prozess gegen Behindertenrechtsaktivist*innen
Mein GWR-Artikel aus der Sommerausgabe GWR460
Einfach mal die Landebahn eines Flughafens und einen Hochgeschwindigkeitszug blockieren? Französische Behindertenrechtsaktivist*innen haben das Unmögliche gewagt. Sie haben ihr Zuhause, in das Regierende sie gern eingesperrt sähen, verlassen und auf leere Versprechen in Sachen Barrierefreiheit und behindertenfeindliche Gesetze mit direkten Aktionen aufmerksam gemacht. Ihr Protest hatte Wirkung. Dafür wurden sie aber auch verklagt. (GWR-Red.)
16 Menschen mit Behinderung vom Verein Handi-Social standen am 23. März 2021 vor Gericht im südfranzösischen Toulouse. Sie nutzten den Prozess als politische Bühne und prangerten Ableismus und mangelnde Barrierefreiheit an. Das Gericht machte dabei keine gute Figur. Es reproduzierte den gesellschaftlichen Ableismus und missachtete die Würde und die Rechte der Angeklagten. Ironie der Geschichte, der Tag endete mit einer Besetzung des Gerichtsgebäudes aufgrund mangelnder barrierefreier Rückfahrtsmöglichkeiten.
Das Urteil wurde schließlich am 19. Mai verkündet und mehrere Haftstrafen auf Bewährung ausgesprochen. Doch mundtot wollen sich die Betroffenen durch die Strafen nicht machen lassen. Sie kämpfen weiter um ihre Rechte im Alltag und vor Gericht und wollen dabei bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.